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Entspricht der »Hirntod« wirklich einer »postmortalen« Organspende?

Ein irreführender Begriff

Paolo Bavastro27.09.2011

Das Gesundheitsministerium, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Krankenkassen, die Ärztekammer, die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) werben dafür, sich für eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Auch Rotaract (Rotary Magazin Heft 7/2011) will zu diesem Thema informieren und aufklären. Neben vielen noch ungelösten Aspekten der Transplantationsmedizin (so z.B. Abstoßung, lebenslange Medikamenteneinnahme, die dadurch bedingten Folgen, fragliche Persönlichkeitsveränderungen) ist das ethische Hauptproblem die Spende der Organe. Nur wenn man weiß, was sich hinter dem Begriff „postmortale Organspende“ verbirgt, kann man sich als aufgeklärter und mündiger Bürger entscheiden.

Was verbirgt sich biologisch und phänomenologisch hinter dem Begriff „Hirntod“? Es sind Menschen, bei denen das gesamte Gehirn (Groß-, Klein- und Stammhirn) seine Funktion unwiederbringlich verloren hat. Es sind bewusstlose, beatmete Menschen, die gehirngebundenen Reflexe sind erloschen, rückenmarkgebundene Reflexe sind noch vorhanden, bis hin zur Erektion. Die Körpertemperatur ist erhalten, das Herz schlägt spontan, der Blutdruck ist messbar, die innere Atmung (also der Gasaustausch zwischen Lunge und Gefäßen sowie zwischen Blut und Gewebe) funktioniert; Stoffwechsel, Ausscheidungen, Immunsystem, Hormonsystem funktionieren noch; vegetative Reaktionen wie unter anderem Hautrötungen und Schwitzen sind zu beobachten. Diese Phänomene beschreibt die Biologie korrekterweise als zum Leben gehörig. Die Behandlung von schwangeren „Hirntod“-Patientinnen, deren Kinder normal entwickelt zur Welt kommen, beweist geradezu, dass solche Menschen zwar schwer krank, aber lebende Menschen sind. In einer Toten kann sich kein Embryo entwickeln. Bei der Organentnahme unter Narkose steigt der Blutdruck enorm, der Herzschlag beschleunigt sich stark. Diese Phänomene zeigen, dass der Spender unbewusst etwas spürt; es sind Lebenserscheinungen, die auch jeder andere Patient bei einer Operation zeigt – eine Leiche, ein Toter zeigt solche Phänomene jedoch nicht. Viele Spender haben unkontrollierte Muskelzuckungen bei der Organentnahme. Deshalb machen viele Anästhesisten eine Narkose für die Organentnahme, in der Schweiz ist sie vorgeschrieben. Aber: Narkose bei einem Toten? Haben Tote Reflexe?

Unkorrekte Wortsetzung

Wollen wir redlich sein, so müssen wir folgendes formulieren: Es handelt sich um schwerstkranke Menschen, die trotz intensivmedizinischer Behandlung Sterbende sind. Ein Sterbender ist aber kein Toter, er ist also keine Leiche. Analog zum üblichen medizinischen Sprachgebrauch ist die korrekte Bezeichnung: irreversibles Hirnversagen. Die Bezeichnung „Hirntod“ ist ein Kategorienfehler, weil zwei Begriffe unterschiedlicher Kategorien verbunden werden, nämlich Sein (es sind noch lebende Menschen) und Sollen (zwecks Organentnahme sollen sie „für-tot“ erklärt sein) werden unzulässigerweise vermengt. Der Begriff „Hirntod“ suggeriert einen Zustand, der nicht den Tatsachen entspricht. Einem Sterbenden im Hirnversagen deshalb für tot zu erklären, um bei einer Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stellt eine utilitaristische, willkürliche Setzung dar, die mit Redlichkeit als Voraussetzung für jede ethische Betrachtung nicht zu vereinbaren ist. Die erste rotarische Frage – „Ist es wahr?“ – ist an dieser Stelle ein guter Gradmesser. Nach der ersten Herztransplantation in Südafrika im Dezember 1967 wurde in den USA eine Kommission eingesetzt, die die Voraussetzungen der Organentnahme definieren sollte. Diese Arbeit ist dann 1968 mit dem Titel “Report of the Ad Hoc Commitee of the Harvard Medical School to Examina the Definition of Brain Death” erschienen. „Ad Hoc“ bedeutet „zu diesem Zweck“, in der Umgangssprache bedeutet es „auf die Schnelle, oberflächlich, ohne zu vertiefen“. Bereits im Titel ist die Zweckorientierung von den Autoren selbst definiert. Die Arbeit beginnt mit folgenden Sätzen: „Unser primäres Anliegen ist, das irreversible Koma als neues Todeskriterium zu definieren. Es gibt zwei Gründe für den Bedarf an einer neuen Definition: 1. Der medizinische Fortschritt auf den Gebieten der Wiederbelebung und der Unterstützung lebenserhaltender Funktionen hat zu verstärkten Bemühungen geführt, das Leben auch schwerstverletzter Menschen zu retten. Manchmal haben diese Bemühungen nur teilweisen Erfolg. Das Ergebnis sind Individuen, deren Herz fortfährt zu schlagen, während ihr Gehirn irreparabel zerstört ist. Eine schwere Last ruht auf den Patienten, die den permanenten Verlust ihres Intellektes erleiden, auf ihren Familien, auf den Krankenhäusern und auf solchen Patienten, die auf die von diesen komatösen Patienten belegten Betten angewiesen sind. 2. Obsolete Kriterien für die Definition des Todes können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Organen zur Transplantation führen. Wenn die Eigenschaften zufriedenstellend definiert und in die Tat umgesetzt werden können, werden viele Probleme verschwinden oder leichter zu lösen sein“. Es handelt sich um eine utilitaristische Umdefinition: Sterbende werden für tot erklärt, damit ist die Tötung durch Organentnahme aufgehoben – benötigt werden lebende und lebensfähige Organe!  Die Mitglieder des Commitees haben sich inzwischen von der damaligen Definition distanziert, in der ethischen Literatur wird seit längerer Zeit das Zerebrozentrische Modell des Lebens, das der „Hirntod“-Definition zugrunde liegt, als nicht haltbar verworfen. Empirische Beweise für eine solche Definition fehlen bis heute. Die Tests, die zur Feststellung dieses Zustandes notwendig sind, werden viel zu lasch gehandhabt. Es ist zudem fast unmöglich, mittels Test den kompletten Ausfall der gesamten Hirnfunktion nachzuweisen. Von der „postmortalen Organspende“ zu sprechen ist eine Vereinfachung, sie suggeriert falsche Tatsachen, entspricht dem Tatbestand der arglistigen Täuschung. Deshalb ist das sogenannte „Hirntodkonzept“ mit den moralischen und ethischen Ansprüchen Rotarys nicht vereinbar.

Mangelnde Information

Da Spender im Hirnversagen sterbende, aber noch lebende Menschen sind, ergibt sich für eine redliche Information und Aufklärung als Grundlage für eine höchst individuelle und sehr schwierige Entscheidung folgende Situation: Legt man die üblichen strengen Kriterien der medizinischen Aufklärung zugrunde, muss jeder über den Zustand des Hirnversagens genau informiert sein. Die Informationen der DSO sind hierzu völlig unzureichend. Der potenzielle Spender wird sehr intensiv und speziell weiterbehandelt, bis geklärt ist welches, Organ wo gebraucht wird – man nennt es Spenderkonditionierung. Es handelt sich um eine fremdnützige Weiterbehandlung, es ist eine Hinauszögerung des Sterbens, ohne Spende würde die Behandlung eingestellt werden. Die Erklärung zur Organspende muss also zunächst eine Einwilligung in die fremdnützige Weiterbehandlung beinhalten. Erst dann kann jeder für sich im Sinne einer engen Zustimmung entscheiden, ob er im Zustand des Sterbens (der Mensch im Hirnversagen ist nicht tot) bereit ist, Organe zu spenden. Da niemand sagen kann, was ein Mensch im Hirnversagen spürt (bewusst oder unbewusst; dass er etwas spürt, zeigen die vegetativen Reaktionen bei der Organentnahme) kann jeder Mensch nur selbst und für sich allein entscheiden, ob er sich zu einer Organentnahme bereit erklärt. Eine freie Gesellschaft muss aber auch akzeptieren und respektieren, dass sich Menschen angesichts der Komplexität der Materie nicht entscheiden können oder wollen – sie sind dann keine Spender.