Der verzagte Souverän

Von der Verheißung der wehrhaften zum Verhängnis der wehrlosen Demokratie
„Zur freiheitlichen Demokratie gehören klare Grenzen“ - hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner vor kurzem den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugerufen. Diese Aussage ist hochaktuell: Sie erinnert an eine Warnung des Schriftstellers Erich Kästner aus dem Jahre 1958: Im Rückblick hätte die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 schon in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre bekämpft werden müssen. Er mahnte: „Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird.“ Das Plädoyer für eine wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes ist eine mutige politische Grundsatzentscheidung. Ihr folgt der Bundespräsident, wenn er warnt: „Der waghalsige Versuch, Antidemokraten zu zähmen, indem man ihnen Macht gewährt, ist nicht nur in Weimar gescheitert.“
Der demokratische Souverän sieht sich herausgefordert. Er ist nach der Verfassung das Volk, von dem sämtliche Staatsgewalt ausgeht und das so über sich selbst herrscht. Es überträgt die gesetzgebende Gewalt an das Parlament. Wird der Bundestag diesem Auftrag auch in Zeiten tiefgreifender Krisen gerecht? Ist er in der Lage und auch bereit, die Demokratie in einer Phase des sich immer mehr ausbreitenden Rechtspopulismus wehrhaft gegen Rechtsaußen zu schützen? Diese Frage stellt sich erneut nach den Wahlerfolgen der „Alternative für Deutschland“ in den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz. Diese steht als rechtspopulistische und weithin rechtsextreme Kraft am rechten Rand des Parteiensystems im Brennpunkt des öffentlichen Interesses. Wie wird sie eingeschätzt?
Auf einen verhängnisvollen Circulus Vitiosus bei der Wahrnehmung der AfD hat der Bremer Soziologe Nils Kumkar aufmerksam gemacht: „Da die meisten Menschen wie gebannt auf die Alternative für Deutschland (AfD) als Ausdruck des brodelnden Volkswillens starren, richtet sich der politische Diskurs an ihr aus… Sollte diese Struktur stabil bleiben, steigen dieser Dynamik folgend die Machtchancen der AfD.“ Die politische Stimmung bleibt labil und bedrohlich. Die Protestwähler aber suche4rn eineneue4 Orientierung und haben sich zu einem nicht unerheblichen Teil verrannt: Sie täten gut daran, einer Mahnung des Münsteraner Soziologen Detlef Pollack zu folgen: „Wie wir aus der Geschichte wissen, können Stimmungen kippen und sich zu antiliberalen Bevölkerungsmehrheiten transformieren, die in der Lage sind, die Stabilität der Demokratie zu gefährden.
Eine Krise der parlamentarischen Demokratie haben die Deutschen schon vor einem Jahrhundert erlebt: In der zweiten Phase der Weimarer Republik, deren Zusammenbruch im Jahre 1933 viele junge Wissenschaftler, Schriftsteller und Künstler zur Flucht aus Deutschland bewegte. Dazu zählten auch mehrere Staatsrechtslehrer und Politikwissenschaftler, die zur Zeit der Nazi-Diktatur vor allem an amerikanischen Universitäten eine neue akademische Heimat fanden und den Versuch unternahmen, Folgerungen aus dem Zusammenbrauch der ersten deutschen Demokratie und der nationalsozialistischen Herrschaft zu ziehen. Zu ihnen gehörten neben Politikwissenschaftlern wie Ernst Fraenkel und Ferdinand Hermens der Staatsrechtslehrer Karl Loewenstein und der Soziologe Karl Mannheim den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates als ihr politisches Vermächtnis für den demokratischen Neubeginn das Leitbild der wehrhaften Demokratie anvertraut haben.
Karl Loewenstein hat in der Emigration das Konzept der wehrhaften Demokratie entwickelt und offensiv vertreten. Er hat auf das Versagen der Parlamente der Weimarer Republik vor dem Aufstieg des Nationalsozialismus hingewiesen und dabei das „fast tragikomische Bild halbherziger, saumseliger und völlig unwirksamer Methoden der Bekämpfung subversiver Techniken“ nachgezeichnet. Die Schuld mittelmäßiger Verwaltungsbeamter, die vorgaben, als Staatsmänner zu handeln, sollte dabei nicht vergessen werden. Für ihn war die wehrhafte Demokratie ein Auftrag: Sie muss stets bereit sein, sich selbst zu verteidigen – und dies sogar mit Mitteln, die eigentlich ihren eigenen Idealen widersprechen. Darauf hat auch der Schriftsteller Necati Öziri in seiner Rede zur Verleihung des Friedrich-Hölderlin-Förderpreises der Stadt Homburg hingewiesen (Öziri 2025). Zu den Instrumenten der offensiven Verteidigung der wehrhaften Demokratie zählen der Entzug der Staatsangehörigkeit, der Grundrechtsentzug, Berufsverbote und Parteiverbote. In der Weimarer Republik wie auch noch in der jüngeren Gegenwart ist die Demokratie denen gegenüber zu duldsam gewesen, die sie offen bekämpfen. Dies gilt auch für die deutschen Rechtsextremisten, die Hass auf Minderheiten verbreiten, NS-Verbrechen relativieren, die Gewaltenteilung in Frage stellen und grundsätzliche Vorbehalte gegen die parlamentarische Demokratie verbreiten. Dieser Extremismus lebt vom Prinzip des Feindbildes, und Öziri schließt seine Bad-Homburger Rede mit einer Warnung: „Wer glaubt, durch die Preisgabe von Prinzipien Stabilität zu gewinnen, verliert am Ende beides - Prinzipien und Stabilität.“
Der Grundsatz des auch von dem Soziologen Karl Mannheim in der Emigration in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts proklamierten Grundsatzes der streitbaren, wehrhaften Demokratie lautet: Die parlamentarische Demokratie steht niemals zur Disposition. Ihre Institutionen und Regeln können auch durch große Mehrheiten nicht aufgehoben werden. Karl Mannheim hat die politische Klasse bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus vor Entscheidungsschwäche und Gleichmut gewarnt: „Wir hörten auf zu glauben, dass friedlicher Ausgleich wünschenswert sei, dass die Freiheit gerettet werden muss und demokratische Kontrolle eine Lebensbedingung für ihre Erhaltung sei. Um zu überleben, muss unsere Demokratie eine streitbare Demokratie werden“.
Auch in der Gegenwart droht der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes Gefahr von Rechtsaußen – unter dem Einfluss politischen Versagens und gesellschaftlichen Wandels. Denn die AfD „... ist dort stark, wo der Transformationsdruck am stärksten ist, wo energieintensive Geschäftsmodelle keine lange Zukunft mehr haben und wo damit Lebensmodelle abgewertet werden...“ stellt der Münchener Soziologe Armin Nassehi fest. Diese Warnung ist mehr als berechtigt: Im Europäischen Parlament ging die EVP offensichtlich auf die AfD zu und stellte so durch das Wirken einer Chatgruppe die Brandmauer gegen Rechtsaußen in Frage. Andererseits hat der thüringische Innenminister Georg Maier für sein Bundesland die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch" bekräftigt.
Andererseits scheint die Brandmauer die Rechtsextremisten sogar zu schützen: Sie können ihre Widersprüche aussitzen, ihren aggressiven Politikstil pflegen und nationalistisches Pathos inszenieren, ohne Konsequenzen tragen zu müssen, wie die Zeitschrift Cicero bemängelt. Und im Spiegel stellt Roland Nelles fest: „In der AfD gedeihen unter den Augen der Parteispitze Intrigen und Vetternwirtschaft. Wer das Land dieser Partei anvertraut, bekommt nicht Ordnung, sondern organisierte Unanständigkeit.“
Die Diskussion um die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ist zugleich auch die große Stunde der Bedenkenträger. Diese stellen übereinstimmend eine Erosion des Vertrauens in den Staat fest und fordern von der Politik mehr Mut bei der Erfüllung ihrer Hauptaufgaben. Nur so könne neues Vertrauenskapital aufgebaut werden. Doch reicht der Mut der verzagten Beobachter nicht sehr weit: Sie warnen stattdessen vor einem Verbot der „gesichert rechtsextremen Partei“. Ein angesehener Kommentator vertritt in diesem Zusammenhang des erörterten Verfahrens für ein Verbot der rechtsextremen Partei sogar die Meinung: „Millionen AfD-Wähler würden ein solches Verfahren als Versuch erleben, ihnen das Wahlrecht zu entziehen“ (Kielmansegg).
Diese Aussage verzerrt jedoch gröblich die bedrohliche verfassungspolitische Lage und mutet zudem etwas einfältig an: Es geht bei einem Verbotsverfahren eben nicht um den Schutz des Wahlrechts radikalisierter und irregeleiteter Wähler, sondern darum, diese Gruppe daran zu hindern, den demokratischen Rechtsstaat aus den Angeln zu heben. Kurz: Die Kommentatoren von der rechtskonservativen Seitenlinie scheinen das demokratietheoretische und verfassungspolitische Vermächtnis der beiden Emigranten Karl Loewenstein und Karl Mannheim nicht verstanden zu haben: die Grundsätze der wehrhaften Demokratie.
Zu Recht hat der Bundespräsident in einer Grundsatzrede festgestellt: „Eine Partei, die den Weg in die aggressive Verfassungsfeindschaft, muss mit der Möglichkeit des Verbots rechnen“ (FAZ, 10.11.2025. 4). Diese Option ist demokratisch gewollt und von der Verfassung geschützt (Müller 2025, 1). Die in der gegenwärtigen Verbotsdiskussion zutage tretende Desorientierung scheint inzwischen auch die alten Volksparteien erfasst zu haben. Mit anderen Worten: Das politische Führungspersonal scheint in dieser verfassungspolitischen Grundsatzfrage Halt und Orientierung verloren zu haben.
Die AfD ist keine Partei wie alle anderen: Als Mitgliederpartei ist sie einmal angetreten und als Partei der durchgängigen und übergriffigen Vetternwirtschaft in der Gegenwart gelandet. Ihre Anhänger nehmen die Welt vornehmlich durch Tiktok, Instagram und Facebook wahr. Mit der Gewöhnung an die AfD geht eine schleichende Hinnahme der stillen Verachtung von Minderheiten einher. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat in diesem Zusammenhang eine Gewöhnung an Judenhass beklagt und einen „neuen Aufstand der Anständigen“ gefordert. Es genüge nicht, „untätig auf den Zuschauerränken sitzen“ zu bleiben. Dieser stillen Gewöhnung an den Rechtsextremismus entspreche eine „Mischung aus Resignation und Selbstberuhigung“. Doch politisch führt diese schleichende Anpassung in die Irre: Gründlicher als andere Rechtsradikale in Europa verfolgen die deutschen Rechtsextremisten ihre Idee von der ethnischen Reinheit des deutschen Volkes als vorrangiges politisches Ziel. Die Mahnung von Karl Loewenstein, Karl Mannheim und Dolf Sternberger, die Grundsätze der wehrhaften Demokratie zu beachten und anzuwenden, verhallt ungehört: Das politische Establishment scheint sich einzureden, man könne die Rechtsextremisten „gewissermaßen wegverachten“, indem man den eigenen Ekel möglichst überlegen zelebriere (so die Kommentatoren der ZEIT) oder „wegregieren“ wie der Innenminister leichtfertig proklamiert. So aber verfehlt die politische Klasse den Auftrag der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes und meidet auf diese Weise den mühsamen und konsequenten Weg eines aufwändigen Verfahrens, das zum Verbot der Neonazi-Partei führen kann.
In dieser Situation fallen den Parteien der Mitte die politischen Unterlassungen der letzten beiden Jahrzehnte auf die Füße: Sie können aber die politische Verantwortung für diese Fehler und den Verlust der eigenen Glaubwürdigkeit nicht auf die Extremisten abschieben. „Die im Bundestag vertretenen Parteien haben bisher kein Konzept gefunden, wie erfolgreich mit der AfD umgegangen werden könnte. Schmähungen und moralische Überheblichkeit kennzeichnen die Auseinandersetzungen", klagt der Publizist Stefan Luft. Sie sind Symptome einer Krise politischer Führung von Merkel bis Scholz. Es dominiert auf Seiten der politischen Klasse eine wenig glaubwürdige Ankündigungspolitik – von der Migrationspolitik bis zur Unterstützung der Ukraine, von der Bildungs- bis zur Wirtschafts- und Energiepolitik. Die demokratischen Parteien stehen – erst recht nach den letzten Landtagswahlen - vor der Herkules-Aufgabe der Rückgewinnung einer politikverdrossenen Protestbewegung. Dabei werden sie nur Erfolg haben, wenn sie eine Allianz der Mitte formen und die Auseinandersetzung mit den Demagogen von rechts nicht scheuen.
Vier Parteien kommt dabei ein besonderer Gestaltungsauftrag zu: Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grünen und den Liberalen. Nur gemeinsam werden sie die Herausforderung meistern können, die aus der Resonanz der Rechtsextremisten insbesondere in den neuen Bundesländern erwächst. Zu Recht fordert der Bundespräsident ein „Bündnis aller Demokraten". Aber anordnen lässt sich eine solche Allianz gewiss nicht: Ein politischer Aufstand müsste in der Mitte des Parlaments durch führungsstarke und kooperationswillige Abgeordnete aus den demokratischen Fraktionen getragen werden. Diese werden ihre Kraft aber nur entfalten können, wenn sie nicht unter dem vermeintlichen Zwang zu parteipolitischer Profilierung alle Brücken zwischenparteilicher Kommunikation abbrechen und sich Kanäle der Verständigung mit politischen Mitbewerbern offenhalten.
Wie Verfassungsexperten mahnen, sind die Instrumente wehrhafter Demokratie noch immer vorhanden. Doch die Verteidigung des demokratischen Verfassungsstaates erfordert Mut und Entschlossenheit. In den Worten des Bundespräsidenten: „Der waghalsige Versuch, Antidemokraten zu zähmen, indem man ihnen Macht gewährt, ist nicht nur in Weimar gescheitert“. Die Verteidigung des demokratischen Rechtsstaates ist dringend geboten. Unser Grundgesetz hält dafür mit den Artikeln 21 und 18 die entsprechenden Instrumente bereit. Die dortigen Regelungen stehen weder zur Zierde im Grundgesetz, noch haben sie rein symbolischen Charakter, wie man angesichts der Vorbehalte einiger beflissener Bedenkenträger in Verwaltung und Justiz annehmen könnte. Vielmehr sind sie Ausdruck wehrhafter Demokratie und sollen bei Bedarf zur Anwendung kommen, um eben diese zu verteidigen. Ihre Anwendung ist geboten, wenn es eine klare Kante gegen jene zu behaupten gilt, die den Boden des Grundgesetzes verlassen haben. Dass es sich bei der AfD um eben solche Feinde der Demokratie handelt, ist durch zahlreiche Verfassungsschutzberichte und Äußerungen hochrangiger AfD-Funktionäre hinreichend belegt.
Das umstrittene Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und verfassungswidrige Mittel einsetzt. Sozialdemokraten und Grüne haben dies ebenso auf Parteitagen bestätigt – doch die Mehrheit des Bundestages zögert und zaudert. Die Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens darf sich aber nicht nur auf die Durchsicht eines Parteiprogramms stützen. Hier haben es sich die Kölner Richter trotz einer zeitaufwändigen Prüfung zu leicht gemacht und sich täuschen lassen. Es ist daher zu hoffen, dass die Karlsruher Richter „anders abbiegen“ werden. (Till Steffen). Die Abgeordneten der AfD und ihre Jugendorganisation halten den demokratischen Staat nicht für verteidigungswürdig. Wer dem Staat aber nach wie vor misstraut, kann ihn auch nicht verteidigen. Ein rechtspopulistisches „Paralleluniversum“ aber ist nicht verteidigungswürdig. Geboten sind politischer Mut und langer Atem.
Was ist zu tun? Jedenfalls sollten Bundesregierung und Bundestag die Erörterung eines Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht nicht weiter vor sich herschieben. Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich in dieser Frage zwar in mehreren Interviews wegen der offensichtlichen Prozess-Risiken zurückhaltend geäußert und die endgültige Entscheidung der Bundesregierung in dieser Frage von einer gründlichen Prüfung des Berichts durch das Bundesinnenministerium abhängig gemacht. Bei dieser Entscheidung sollte die Regierung aber auch beachten, dass ein Parteiverbotsverfahren ein unübersehbares Signal an die potentiellen Wähler der AfD wäre: Regierung und Parlament könnten überzeugend als rechtsstaatliche Ordnungsmacht wirken und Gestaltungskraft zeigen. Zudem bleibt bis zur nächsten Bundestagswahl genügend Zeit, um ein Verbotsverfahren zum Abschluss zu bringen.
Die wehrhafte Demokratie der Berliner Republik ist aber derzeit im Begriff, ihr schärfstes Schwert aus der Hand zu legen. Davon künden die verzagten Erklärungen der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag. Die vollmundige Erklärung, man wolle die AfD „wegregieren“, muss jedoch nach den letzten Landtagswahlen wirklichkeitsfremd erscheinen. So beruhigt sich aber die politische Klasse und verzichtet zugleich darauf, die Demokratie des Grundgesetzes entschlossen zu verteidigen. Die wehrhafte Demokratie aber – so der Kölner Staatsrechtslehrer Markus Ogorek – muss auch vor scheinbar legalen („legalistischen“) Bestrebungen geschützt werden. Erlangten diese „legal“ und „gewaltfrei“ „… erst einmal politische Mehrheiten, sind die Abwehrmöglichkeiten des freiheitlichen Rechtstaates begrenzt.“ Nach dem umstrittenen, schwach fundierten Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts bleibt es jedoch dem Münsteraner Oberverwaltungsgericht vorbehalten, die Deutung der politischen Stoßrichtung von Rechtsaußen zum Gesamtbild einer gesichert rechtsextremistischen Partei zusammenzufügen.
Doch bestehen auch unterhalb der verfassungsrechtlichen Schwelle eines Verbotsverfahrens weitere Möglichkeiten, die Wirkung der Rechtsextremisten zu begrenzen und ihre Partei einzuhegen. Ein Verbot der Nachwuchsorganisation der AfD wäre ein wirksamer Schlag des Rechtsstaates gegen extremistische Strukturen. Die im Dezember 2025 neu gegründete „Generation Deutschland“ setzt einstweilen die rechtsradikale Tradition ihrer Vorgängerorganisation „Junge Alternative“ fort: Ihr Vorsitzender ist als Rechtsextremist ausgewiesen und träumt von einer „millionenfachen Remigration“. Der Verband bestätigt so den ideologischen Standort der AfD im politischen Abseits. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Sinan Selen hat der neugegründeten „Generation Deutschland“ eine „personelle und inhaltliche Kontinuität“ zur Vorgängerorganisation“ bescheinigt. Ein Paradigmenwechsel habe jedenfalls nicht stattgefunden.
Zudem kann das Bundesinnenministerium aber auch die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung ausschließen und ihr die Anerkennung als gemeinnützige Organisation entziehen. Denn diese Stiftung verbreitet nach einem Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte rassistisches und rechtsextremes Gedankengut. Unterhalb der Schwelle des Parteiverbots besteht zudem ein weiteres Mittel der Eingrenzung des Rechtsextremismus in der Beendigung ihrer staatlichen Finanzierung: Seit 2017 sichert das Grundgesetz durch die Neuregelung des Art. 21 Abs. 3 GG den Ausweg, extremistische Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Aus Karlsruhe gibt es immerhin ein richtungsweisendes Urteil. Dieses hat vor kurzem im Falle der verfassungsfeindlichen Partei „Die Heimat" (ehemals NPD) entschieden, dass diese von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden darf und dabei Maßstäbe für einen solchen Ausschluss formuliert, die sich als Signal in Richtung der AfD verstehen lassen. Der Entzug staatlicher Parteienfinanzierung für eine rechtsextreme Partei wäre schließlich nichts anderes als ein Akt der demokratischen Selbstverteidigung. Neben diesen beiden Schritten bietet sich noch ein dritter Weg der Eingrenzung an: Denjenigen AfD-Politikern, denen die Behörden rechtsextreme Aussagen oder Aktionen nachweisen, kann nach einem Vorschlag der beiden Berliner Politikwissenschaftler Matthias Kumm und Michael Zürn das passive Wahlrecht entzogen werden.
Kritische Beobachter der Auseinandersetzung der politischen Mitte mit der Rechtsaußen-Partei stellen jedoch innzwischen eine Tendenz der Relativierung und der Verharmlosung ihrer politischen Agitation fest. So werde das Vertrauen in das Leitbild der wehrhaften Demokratie vollends untergraben. Selbst wenn schließlich ein Antrag auf Verbot der AfD vom Bundesverfassungsgericht in Teilen in Frage gestellt würde, könnte das Gericht nach der Einschätzung von Verfassungsexperten zumindest gesichert rechtsextremistische Landesverbände und die umstrittene Jugendorganisation verbieten: Der demokratische Verfassungsstaat würde sich wehrhaft zeigen – und sich nicht als wehrlos erweisen.
Die demokratische Mitte hat ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn sie es bei vollmundigen Erklärungen belässt und nichts unternimmt. Die Brandmauer verweist auf die ultima ratio des Verfassungsschutzes: das Verbot rechtsextremistischer Organisationen. Das gilt auch für diejenigen Teile der AfD, die von den Gerichten schon jetzt als „rechtsextremistische Verdachtsfälle“ eingestuft worden sind. Der Würzburger Staatsrechtslehrer Kyrill-Alexander Schwarz hat jüngst daran erinnert, die Weimarer Republik sei unter anderem daran gescheitert, dass die demokratischen Kräfte kein Verbotsverfahren gegen NSDAP eingeleitet hätten, obwohl das rechtlich möglich gewesen sei. Den juristischen und politischen Bedenkenträger hält er entgegen: „Was soll denn das Konzept der wehrhaften Demokratie, wenn man vor der entscheidenden Herausforderung zurückschreckt?“


Paul Kevenhörster (RC Steinfurt) ist Professor emeritus für Politikwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Verfasser der Bücher "Strategie und Taktik. Ein Leitfaden für das politische Überleben", Baden-Baden 2024 (mit Benjamin Laag); "Politischer Kurswechsel im Gegenwind. Die Krise politischer Führung in Deutschland", Baden-Baden 2023., sowie “Bilanz der zeitenwende - Wird die Poitik zukunftsfähig?” (ab Juni 2026).

























