Rotary Aktuell
Gut informiert in das neue Amtsjahr starten
Als zentraler Ansprechpartner liefert der Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. (RDG) rund um das Jahr Antworten auf die
verschiedensten Fragen des rotarischen Lebens.
Mit dem 1. Juli werden in den Clubs viele Ämter neu besetzt, in denen sich Rotarier für mindestens ein Jahr besonders engagieren. Um die neuen Amtsträger zu unterstützen, hat RDG die am häufigsten gestellten Fragen von Präsidenten, Schatzmeistern und Gemeindienstbeauftragten zusammengestellt. Die Antworten sollen dazu dienen, den Start in die neue Amtszeit zu erleichtern.
Kann eine Spende an eine nicht gemeinnützige Organisation überwiesen werden?
Sofern das geplante Projekt über die eigene Satzung abgedeckt ist, können Spenden auch an andere Organisationen ausgezahlt werden. Als Nachweis dienen hier zum Beispiel Rechnungen, Presseberichte und Fotos.
Können Clubstipendiaten und Austauschschüler aus Spenden finanziert werden?
Clubs haben die Möglichkeit, die finan- zielle Unterstützung ihrer Stipendiaten aus Spenden über RDG abzuwickeln. Darüber hinaus bietet RDG Hilfestellung bei Zusagen, Durchführung (wie etwa Zusageschreiben, Einrichtung von Daueraufträgen, Kontaktaufnahme zum Studentenwohnheim) und Berichtswesen. Zusätzlich liefert RDG für alle Zahlungen im Rahmen des Stipendiums den Mittelnachweis und dokumentiert den Fortschritt des Studiums beziehungsweise auch die Beendigung des jeweiligen Studienabschlusses gegenüber den Finanzbehörden. Die Taschengelder für Austauschschüler dürfen ebenfalls aus Spenden finanziert werden.
Was ist bei Auslandsprojekten ohne Förderung durch die Rotary Foundation zu beachten?
Rotary Clubs können für die finanzielle Abwicklung von Auslandsprojekten die Infrastruktur von RDG nutzen. Relativ einfach ist es, wenn das Zielgebiet im Ausland liegt und gleichzeitig der unmittelbare Zahlungsempfänger eine in Deutschland ansässige gemeinnützige Organisation ist. Vorausgesetzt, dass der Projektinhalt über die Satzungszwecke abgedeckt wird, genügt eine Projektbeschreibung sowie die Satzung und der Freistellungsbescheid des Empfängers.
Bei Spenden direkt an einen Empfänger im Ausland besteht gegenüber dem Finanzamt eine erhöhte Nachweispflicht über die Verwendung von Spendengeldern. Für den Nachweis einer satzungsgemäßen Mittelverwendung können hier folgende Unterlagen dienen: Projektbeschreibung, Kopien der Kontoauszüge, Rechnungskopien der finanzierten Gegenstände, Fotos, Presseberichte usw. Wegen der mit dem Thema Auslandsspende verbundenen Komplexität ist es hilfreich, sich bereits im Planungsprozess mit RDG abzustimmen, um alle notwendigen Anforderungen zu besprechen.
Können Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden ausgestellt werden?
Grundsätzlich stellt RDG keine Sachspendenbescheinigungen aus, da die finanzielle Bewertung einer Sachspende oftmals schwierig nachzuweisen ist. In besonders begründeten Einzelfällen muss vorher zwingend eine Abstimmung mit dem RDG-Büro erfolgen.
Wo kann ich für verdiente Clubfreunde eine Paul Harris-Auszeichnung beantragen?
Diese Auszeichnung wird direkt beim Büro von Rotary International in Zürich beantragt. Auf der RDG-Website sind das Antragsformular sowie die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter zu finden. Es ist zu bedenken, dass der Bestellprozess etwa vier Wochen dauert, zum rotarischen Jahresende auch schon einmal länger, da hier Bestellungen vermehrt eingehen.
Wie werden die Polio-Spenden/ EREY-Spenden verwendet?
Die Spenden zugunsten von Polio und dem Jahresfonds werden von RDG direkt für Projekte der Rotary Foundation verwendet. Mit den Polio-Spenden des Jahres 2018/19 konnte eine Impf- und Social-Media-Aktion in Afghanistan finanziert werden. Die EREY-Spenden kamen den deutschen Rotary Clubs im Form ihrer District Grants und Global Grants zugute, darüber hinaus wurden zehn Stipendiaten des Peace-Fellow-Programms unterstützt.
Renate Renker
Wissenswert
Weitere hilfreiche Informationen sind auf der RDG-Website zu finden:
rdg-rotary.de
Für Fragen steht das RDG-Büro gern persönlich zur Verfügung: Telefon: 0211/86 39 59-0
E-Mail: rdgduesseldorf@rdgduesseldorf.de
RDG hat nachstehend wichtige Veränderungen zusammengefasst, die für Foundationbeauftragte und Projektteams zu beachten sind
Neuregelung Global Grant Förderung
Das Board of Trustees der Rotary Foundation hat vor Kurzem entschieden, dass ab dem 1. Juli 2020 der Zuschuss auf Barmittel entfällt. Diese Neuerung gilt für alle Global-Grant-Anträge, die ab dem 1. Juli 2020 eingereicht werden.
Das Global-Grant-Programm wird seit 2013 weltweit von Rotary Clubs stark in Anspruch genommen. Deshalb geht die Rotary Foundation derzeit davon aus, dass die Nachfrage nach Global Grants zukünftig die Kapazität des World Funds übersteigen wird. Aus diesem Grund hat das Kuratorium der Rotary Foundation beschlossen, dass ausschließlich die in ein Global-Grant-Projekt eingebrachten Distriktspenden (District Designated Fund) mit 100 Prozent bezuschusst werden.
Covid-19-Projekte
Auf den Ausbruch der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen hat Rotary sehr schnell mit Hilfsaktionen reagiert. Um finanzielle Unterstützung für Clubprojekte zu leisten, die die Auswirkungen von Covid-19 bekämpfen, hat die Rotary Foundation die Grant-Richtlinien hierfür gelockert.
So können beispielsweise Atemschutzmasken und Schutzkleidung ("personal protective equipment") bei Covid-19-Global-Grants im Schwerpunktbereich Krankheitsprävention und Behandlung finanziert werden.
Die Beschaffung von Schutzkleidung ist förderfähig, sofern diese für Krankenhäuser angeschafft und die Notwendigkeit zudem schriftlich vom Krankenhaus vor Ort bestätigt wird. Medizinische Geräte, wie beispielsweise Beatmungsmaschinen, müssen nicht im Projektbudget enthalten sein.