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Konzerte gehören zu den Klassikern an Benefizaktionen: Der Auftritt des Streichquartetts Henschel & Friends war Teil einer rotarischen Benefizkonzertreihe zugunsten von Künstlern während der Coronapandemie. © Felix Krammer

Der Rotary Deutschland Gemeindienst e. V. hat Antworten auf häufig gestellte Fragen.

01.10.2023

Der Rotary Deutschland Gemeindienst e. V. (RDG) unterstützt die Clubs rund um ihr soziales Engagement. Mit der folgenden Auflistung häufig gestellter Fragen und Antworten rund um Spendensammlung und Mittelverwendung möchte RDG Rotariern wie auch Clubs und Distrikten eine Alltagshilfe an die Hand geben.

Was ist bei einem Spendenaufruf zu berücksichtigen?

Anlassbezogen, zum Beispiel bei Geburtstagen oder Trauerfällen, kann RDG Sonderkonten für Clubs oder auch einzelne Rotarier einrichten. Der Initiator stimmt sich mit dem RDG-Büro ab und erhält kurzfristig eine Kontobezeichnung, die dann im Spendenaufruf unbedingt genannt wird. Über den ebenfalls genannten Verwendungszweck erfolgt bei Geldeingang die zweckgebundene Zuordnung bei RDG. Werden Spenden von Nichtrotariern erwartet, sollte im Spendenaufruf auch darum gebeten werden, die vollständige Anschrift im Überweisungstext anzugeben. RDG stellt auf Anfrage Textmuster zur Verfügung.

Darf eine Spende auch an eine nicht gemeinnützige Organisation weitergeleitet werden?

Für konkrete Zwecke eingeworbene Spendengelder werden von Rotariern und Clubs über RDG an entsprechende Empfänger ausgezahlt. Eine Auszahlung kann hierbei auch an nicht gemeinnützige Organisationen erfolgen, sofern das Projektziel, das finanziert werden soll, laut RDG-Satzung als förderungsfähig anzuerkennen ist. Als Verwendungsnachweis dienen dann zum Beispiel Rechnungen, Presseberichte, Fotos sowie Empfangsbestätigung und Projektbericht des Empfängers. Eine finanzielle Förderung von Austauschschülern und Stipendiaten aus Spendengeldern kann ebenfalls über RDG erfolgen, in der Satzung von RDG sind diese Zwecke enthalten. Sollen allerdings Einzelpersonen unterstützt werden, so ist ein wirtschaftlicher Bedürftigkeitsnachweis des zuständigen Sozialamts Voraussetzung.

Was ist bei Spenden ins Ausland zu beachten?

Für die Weiterleitung von Zuwendungen an einen im Ausland ansässigen Empfänger besteht gegenüber dem Finanzamt eine erhöhte Nachweispflicht über die Verwendung der Mittel. Für den Nachweis einer satzungsgemäßen Mittelverwendung können hier folgende Unterlagen dienen: Projektbeschreibung, Nachweis des Mittelflusses durch Kopien der Kontoauszüge bis zum Endempfänger, Rechnungskopien der finanzierten Gegenstände, Fotos, Presseberichte, Bestätigung über die Mittelverwendung durch eine offizielle Stelle. Nachweise werden nur in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert. Da das Thema Auslandsspende komplex ist, sollte bereits im Vorfeld eine Abstimmung mit RDG über alle notwendigen Anforderungen stattfinden.

Gibt es einheitliche Versicherungsmöglichkeiten für rotarische Veranstaltungen?

Auch für soziales Engagement sind Haftpflichtversicherungen wichtig. Mit der LVM hat RDG einen Gruppenversicherungsvertrag über eine Vermögensschadenhaftpflicht- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Alle deutschen Distrikte sowie deren Rotary Clubs inklusive ihrer Fördervereine sind hierüber abgesichert. Informationen über die einzelnen Vertragsinhalte sind auch auf der RDG-Webseite zu finden.

Was ist bei Musik auf Veranstaltungen zu berücksichtigen?

Plant ein Club eine Veranstaltung, bei der lizenzierte Musik live oder im Hintergrund gespielt wird, so ist der Club verpflichtet, diese Nutzung bei der Gema anzumelden. Eine Musiknutzung muss dabei so rechtzeitig angemeldet werden, dass die Gema noch vor der Veranstaltung ihre Einwilligung erteilen kann. RDG hat mit der Gema einen Rahmenvertrag, der allen deutschen Rotary Clubs einen zwanzigprozentigen Nachlass auf die bei einer Veranstaltung fälligen Gema-Gebühren einräumt. Die für eine Beantragung erforderlichen Dokumente stehen auf der RDG-Webseite zur Verfügung.

Judith Orf


Wissenswert

Auf die verschiedensten Fragen, die im rotarischen Alltag auftauchen, hat das RDG-Büro Antworten parat.

E-Mail: rdgduesseldorf@ rdgduesseldorf.de
Telefon: 0211/86 39 59-0