Panorama
Richtigstellung zu TRF-Grants
Korrektur
In der Septemberausgabe des Rotary Magazins wurde das aktualisierte Finanzierungsmodell der Rotary Foundation vorgestellt. Für die deutschen Clubs und Distrikte sind und werden die in dem Beitrag erwähnten fünf Prozent Verwaltungsgebühren auf die Jahresspenden nicht anfallen, da dies das deutsche Spendenrecht nicht zulässt. Gleichzeitig schränkt das deutsche Spendenrecht den Einsatz der rotarischen Spendengelder ein. Deutsche Spenden können nicht für Fundraising- und allgemeine Verwaltungskosten oder für den operativen Programmbetrieb der Rotary Foundation eingesetzt werden. Deutsche Annual-Fund-Spenden werden vom Rotary Deutschland Gemeindienst e. V. (RDG) verwaltet und durchlaufen den dreijährigen Anlagezyklus nicht, da das deutsche Spendenrecht eine Verwendung innerhalb von zwei Jahren vorsieht. Über den Mitgliedsbeitrag an RDG sind die Verwaltungskosten abgedeckt. Ansonsten lauten die neuen Richtlinien:
1. DDF-Beiträge an Polio werden zu 50 Prozent bezuschusst.
2. Für Global Grants eingesetzte DDF-Mittel werden mit 80 Prozent aus dem Weltfonds ergänzt.
3. DDF-Mittel der Distrikte müssen innerhalb von fünf Jahren eingesetzt werden.
Die finanzielle Tragfähigkeit des Fördermodells wurde angepasst, da die weltweit hohe Nachfrage nach Global Grants die aktuellen Spendenbeiträge in den Annual Program Fund deutlich übersteigt. Allein seit März 2020 wurden Global Grants zu Covid-19-Themen mit 32 Mio. Dollar bezuschusst. Ebenso hat sich die Summe der jährlichen Bewilligungen innerhalb der letzten sieben Jahre mehr als verdoppelt.