Wissen
Präsenzregeln
Grundsätzlich wird die Teilnahme aller Mitglieder an allen regulären Meetings des Clubs angestrebt. Diese Regel, die immer wieder auf interessierte Kandidaten abschreckend wirkt, hat ihren guten Grund.
Nach dem Council on Legislation (CoL) 2016 haben die Clubs allerdings jetzt die Gelegenheit zu entscheiden, ob sie vom bisher verbindlichen wöchentlichen Meeting zu zweiwöchentlichen Treffen wechseln wollen. Dies soll berufstätigen und anderweitig viel beschäftigten Mitgliedern ein wenig Zeitdruck nehmen und den Clubs ein wenig mehr Freiraum geben.
Nichtsdestotrotz gilt weiter: Nur bei einer möglichst hohen Präsenz verfügt ein Club über große Handlungsfähigkeit, was vor allem für die Projektarbeit wichtig ist.
Bereits 2013 hatte der Council on Legislation die Präsenzregeln erweitert: Es gilt seitdem nicht ausschließlich die Teilnahme an regulären Clubzusammenkünften als präsenzfähig, sondern auch der Arbeitseinsatz in Clubprojekten. Für Mitglieder, die aus beruflichen oder anderen Gründen nicht oder nicht regelmäßig teilnehmen können, gibt es zudem Regelungen zur Beurlaubung beziehungsweise zur Präsenzbefreiung.
Die Teilnahme an den in aller Regel wöchentlichen Meetings beziehungsweise den Arbeitseinsätzen wird jeweils im Wochen-/Clubbericht vermerkt; versäumte Meetings können innerhalb bestimmter Fristen durch Auswärtspräsenzen nachgeholt werden. Wer fortlaufend die Teilnahme versäumt, muss allerdings damit rechnen, aus dem Club ausgeschlossen zu werden.
Von jedem Rotarier wird erwartet, möglichst oft an den Meetings teilzunehmen und sich an den Serviceprojekten zu beteiligen. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Anwesenheit bei 50 Prozent der Meetings, davon 30 Prozent im eigenen Club. Durch die Anerkennung von Arbeitseinsätzen in Clubprojekten als Präsenzleistung wird ganz im Sinne der Serviceziele von Rotary erstmals der Wert des „Hands-on“ gegenüber dem bloßen „Zusammensitzen“ aufgewertet, und zwar so, dass zwölf Stunden Projektarbeit im Halbjahr einer 50-prozentigen Präsenz im Meeting gleichgesetzt wird.
Dabei sollte man nicht vergessen, dass die Präsenz vor allem auch ein Recht darstellt – das Recht jedes Mitglieds, an jeder ordentlichen Veranstaltung eines jeden Rotary Clubs in der ganzen Welt teilzunehmen. Ebenso wie die vielfältigen Vorträge im eigenen Club einen großen persönlichen Gewinn bedeuten, bietet der Besuch anderer Clubs, insbesondere im Ausland, eine einmalige Gelegenheit zu internationalen Begegnungen und zur Erweiterung des eigenen Horizonts. Rotarische Kontakte sind sicherlich auch praktisch zur Planung des Aufenthalts in einem fremden Land.
Die Präsenzregeln sind nicht als Fesseln gedacht, sondern haben ihren guten Grund: Nur bei einer möglichst starken Präsenz verfügt der Club über volle Handlungsfähigkeit. Deshalb sehen die Regeln vor, dass die Nichtbeachtung den Verlust der Mitgliedschaft nach sich ziehen kann. Dies sollte insbesondere auch bei der Information potenzieller neuer Mitglieder klar ausgesprochen werden. Die zugegebenermaßen recht komplizierten Regeln sind im Wesentlichen folgende:
Präsenz im eigenen Club
Jedes Mitglied sollte an den regulären Zusammenkünften seines Clubs teilnehmen. Die Teilnahme wird jeweils im Wochenbericht vermerkt. Von der Präsenzpflicht gibt es zwei Ausnahmen: die Befreiung und die Beurlaubung. Jedes Mitglied, bei dem die Addition der Lebens- und der Mitgliedschaftsjahre in einem oder mehreren Rotary Clubs einen Wert von 85 oder mehr ergibt, wobei die Mitgliedschaft mindestens 20 Jahre umfassen muss, kann auf Antrag vom Vorstand von der Präsenzpflicht befreit werden; das Mitglied ist jedoch bei der Präsenzberechnung zu berücksichtigen, wenn es anwesend ist.
Vom Vorstand beurlaubte oder entschuldigte Mitglieder werden bei der Präsenzberechnung nicht berücksichtigt. Die Beurlaubung, die für maximal zwölf Monate ausgesprochen werden kann, bedeutet keine Präsenzbefreiung, sondern verhindert lediglich den Verlust der Mitgliedschaft wegen Nichterfüllung der Präsenzpflicht.
Ausgleichen einer Präsenz (Auswärtspräsenz)
Jedes Mitglied kann eine versäumte Präsenz durch den Besuch einer ordentlichen Zusammenkunft eines anderen Rotary Clubs ausgleichen, und zwar innerhalb von 14 Tagen vor oder nach der versäumten Zusammenkunft. Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 14 Tagen gilt diese zeitliche Befristung nicht. Die Präsenz wird auch angerechnet, wenn der aufgesuchte Club wegen Änderung der üblichen Zeit oder des Ortes seiner Zusammenkunft nicht angetroffen wird. Als ordentliche Zusammenkunft gilt nur das offizielle wöchentliche Treffen. Weiterhin lässt sich eine Präsenz auch ausgleichen durch die Teilnahme an einer Vorstands- oder Ausschusssitzung, an Veranstaltungen von RI oder eines Distrikts, durch die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben für RI oder den Distrikt sowie durch die Teilnahme an einer Zusammenkunft eines Rotaract oder Interact Clubs.
Dies ist keine vollständige Wiedergabe der Präsenzregeln. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die verbindliche Einheitliche Clubverfassung hingewiesen. Darin sind in Artikel 9 die Präsenzregeln vollständig aufgeführt, aber auch in Artikel 12 die Regeln für die Beendigung der Mitgliedschaft. Danach kann der Vorstand ein Mitglied nach dessen Anhörung ausschließen, wenn es, ohne vom Clubvorstand beurlaubt worden zu sein, an vier aufeinanderfolgenden Zusammenkünften fehlt und diese Präsenz nicht nachholt oder während des jeweiligen rotarischen Halbjahres eine Präsenz von weniger als 50 Prozent aufweist oder während des jeweiligen rotarischen Halbjahres nicht mindestens 30 Prozent der ordentlichen Zusammenkünfte seines Clubs besucht.
Auch wenn diese Regelung normalerweise kulant gehandhabt wird, verweist sie auf den grundlegenden Anspruch des Clubs an seine Mitglieder. Wer zur Mitgliedschaft bei Rotary Ja gesagt hat, der hat damit auch die Präsenzregeln akzeptiert und sollte sie in Freundschaft und Fairness beachten.