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Finanzhof: Reine Männer-Vereine sind nicht gemeinnützig

Aktuell - Finanzhof: Reine Männer-Vereine sind nicht gemeinnützig
Ein Bundesfinanzhof-Urteil mit Auswirkungen für Rotary Clubs © Pixabay

Wenn ein Verein ohne sachlichen Grund ausschließlich Frauen oder Männer aufnimmt, ist er nicht gemeinnützig, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil könnte auch rein männliche Rotary Clubs betreffen.

03.08.2017

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 2. August 2017 ein wichtiges Urteil gefällt: Ein Verein kann demnach nicht gemeinnützig sein, wenn er ein Geschlecht einfach ausschließt. Hintergrund war ein Verfahren, in dem eine (rein männliche) Freimaurer-Loge Steuervorteile für sich einklagen wollte, da sie sich für eine gemeinnützige Organisation hielt. Um aber vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt zu werden, müsste sie laut Gesetz "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern".

Eine Vorauswahl nach Geschlecht ist laut Gericht daher nur dann möglich, wenn es einen sachlichen und zwingenden Grund gebe. Als Beispiel gaben die Richter an: Der Trägerverein eines Frauenhauses, das Opfer häuslicher Gewalt (durch Männer) betreue, dürfe nur Frauen aufnehmen. Einen solchen Grund konnten die Richter des Bundesfinanzhofes bei den klagenden Freimaurern nicht erkennen: Wenn ein Verein seine Mitglieder ohne sachlichen Grund nach Geschlecht auswählt, kann er nicht gemeinnützig sein, so der Bundesfinanzhof.

Auswirkungen auf Rotary

Für Rotary hat dieses Urteil möglicherweise ebenfalls Auswirkungen: Denn in 275 deutschen Rotary Clubs sitzen weiterhin nur männliche Mitglieder - ohne erkennbaren sachlichen oder zwingenden Grund.

Ältere Klubs hätten lange gezögert, Frauen aufzunehmen, obwohl das seit 1989 möglich und erwünscht ist, äußerte sich Peter Iblher, RI-Direktor, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die Clubs beriefen sich dabei weiterhin auf ihre organisatorische Autonomie, so Iblher. Dass ihre Gemeinnützigkeit und die ihrer Fördervereine nun infrage stehe, werde aber "sicher zu einem nachhaltigen Umdenken auch bei dieser Minderheit führen - und dies wird von uns ausdrücklich begrüßt".

In einem Schreiben an die Governors bat Iblher, diese sollten das Thema bei den laufenden Besuchen berücksichtigen und die betreffenden Clubs auf diese Entwicklung hinweisen. 

Ausführliches zum Urteil finden Sie in diesem Beitrag der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG und in der Notiz zum URTEIL DES BUNDESFINANZHOFES.


Um dieses Bundesfinanzhof-Urteil entspinnt sich nun eine Diskussion: Sind Rotarier wirklich betroffen oder nicht? Ist die Gemeinnützigkeit gewahrt, wenn der Club einen Förderverein betreibt? In Kürze finden Sie dazu hier weitere Hinweise und Rechtsauskünfte.

Aber: Was ist Ihre Meinung? Wie stehen Sie zu diesem Thema? - Schreiben Sie uns an das ROTARY MAGAZIN.

Hier sind bereits Diskussionsbeiträge und Meinungen aus den Clubs dazu.


Georg Heine (RC Goslar-Nordharz)

Die Schlussfolgerungen, die Freund Iblher aus dem BFH-Urteil gezogen hat, sind leider unzutreffend.

Ich kenne keinen deutschen Rotary Club, der gemeinnützig ist oder dies werden könnte. Im Zentrum jedes Rotary Clubs steht das Clubleben und das ist mit oder ohne Clubfreundinnen exklusiv, kann also nicht die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern.

Ein Förderverein dagegen verfolgt im Regelfall auf Grund seiner Satzung ausschließlich die Allgemeinheit selbstlos fördernde Zwecke, er wird nur in dieser Weise tätig und darf seine Mitglieder aufgrund der Regelungen in der Satzung gerade nicht fördern.

Es wäre für mich moralisch sehr zweifelhaft, sich als Rotary Club krampfhaft um weibliche Mitglieder zu bemühen, um Steuerprivilegien nicht zu verlieren. Aus meiner beruflichen Erfahrung als Steuerberater weiß ich, dass Entscheidungen, die allein aus steuerlichen Gründen getroffen werden, sehr häufig nicht viel taugen.

Ein Club, der den Schritt unternimmt, Frauen aufzunehmen, braucht geeignete und bereitwillige Kandidatinnen (die beispielsweise in unserer Kleinstadt Goslar sehr viel lieber in einen der beiden vorhandenen ZONTA-Clubs eintreten, einer Organisation, deren Leidenschaft für Frauenrechte nach meinem Empfinden deutlich ausgeprägter ist als die von Rotary). Und er bedarf für den nachhaltigen Erfolg der inneren Bereitschaft der Mehrheit der Clubfreunde. Es gilt, Begeisterung zu wecken und nicht mit der bösen Finanzverwaltung zu drohen.