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Rotary Aktuell

RDG als Clubdienstleister

Rotary Aktuell - RDG als Clubdienstleister
Spendengelder, generiert etwa durch Konzerte, Tombolas oder Auktionen – RDG berät bei der Abwicklung © Nina Buhne/Sotheby’s

Die Abwicklung von Spendentätigkeiten kann über einen clubeigenen Förderverein oder über den Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. (RDG) erfolgen.

Ulrich M. Harnacke01.03.2024

Rotary Clubs verstehen sich als Serviceclubs. Damit sind Spenden für gemeinnützige, meist lokale Projekte des jeweiligen Clubs, aber auch für die übergeordneten weltweiten Projekte der Rotary Foundation ein wesentlicher Bestandteil des rotarischen Selbstverständnisses.

Selbst Spenden sammeln

Rotary Clubs als solche sind nach deutschem Recht nicht rechtsfähige Vereine, also BGB-Gesellschaften mit unbeschränkter gesamtschuldnerischer persönlicher Haftung und haben demnach nicht die Berechtigung, Spendenbescheinigungen auszustellen. Solche Spendenbescheinigungen – im steuerlichen Fachjargon Zuwendungsbestätigungen – können nur von rechtsfähigen steuerbegünstigten Einrichtungen ausgestellt werden, sofern es um eine Spende geht, die vom Spender freiwillig und unentgeltlich zugewendet worden ist, also ohne Gegenleistung.

Vor diesem Hintergrund unterhalten viele Clubs in Deutschland einen „eigenen“ rechtsfähigen und von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannten Förderverein, dem die Spenden der Clubmitglieder und auch von Dritten zufließen. Diese Fördervereine kümmern sich den Finanzämtern gegenüber um den Nachweis der Gemeinnützigkeit für die vom jeweiligen Club verfolgten wohltätigen Projekte. Sie stellen auch die Zuwendungsbestätigungen für die Spender aus. Insgesamt erfordert ein solcher Förderverein von einem Club, beziehungsweise deren Repräsentanten, einen zusätzlichen, oftmals nicht unerheblichen personellen Verwaltungsaufwand, immer verbunden mit rechtlichen Unsicherheiten und Risiken, die aus der nicht immer einfachen Handhabung von Gemeinnützigkeitsfragen nach dem deutschen Steuerrecht herrühren. Als Beispiel sind hier Auktionen zu nennen, mit teilweise entgeltlich zur Verfügung gestellten Werken der Künstler, Konzertveranstaltungen oder Tombolas.

Selbstlos Spenden sammeln

Eine Reduzierung des persönlichen Aufwands und Risikos bietet ein von einer großen Mehrheit der Clubs eingeschlagener Weg an: Die Abwicklung aller Spendentätigkeiten über RDG. Alle deutschen Rotarier erhalten qua Aufnahme in den jeweiligen Rotary Club automatisch eine Mitgliedschaft im Rotary Deutschland Gemeindienst e. V., kurz RDG. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zwölf Euro. RDG wurde 1986 zur Abwicklung der steuerlichen Pflichten und für eine entsprechende Verwaltung der Spendenmittel sowie als Verbindungsstelle zur Rotary Foundation gegründet.

RDG kann für diejenigen Clubs, die noch über einen eigenen Förderverein verfügen, eine Alternative darstellen und Aufgaben des Fördervereins des Clubs übernehmen. Vielfach existiert das Vorurteil, dass die Clubs dann die Kontrolle über die eigenen Spendengelder für die Clubprojekte verlieren. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: RDG verwaltet treuhänderisch für diejenigen Clubs, die dem RDG ihre Spenden für Clubprojekte anvertraut haben, die entsprechenden Beträge gemäß den Weisungen der verantwortlichen Clubvorstände beziehungsweise Schatzmeister.

RDG-Serviceangebot

RDG hält für jeden Club Projektkonten vor, auf denen clubbezogen die Spenden gesammelt werden können. RDG verwaltet die Gelder bis zur Auszahlung an die Projektempfänger, auf Anweisung des Clubs. Vor allem kümmert sich RDG auch um die aus steuerlicher Sicht wichtige Gemeinnützigkeitsprüfung der entsprechenden Clubprojekte und gibt den Clubs bei Bedarf entsprechende Informationen und Hilfestellungen. Damit nimmt RDG den von ihm betreuten Clubs nicht nur Arbeit, sondern auch erhebliche steuerliche Risiken ab. Zu den Hauptaufgaben von RDG gehört ebenfalls der Versand von Zuwendungsbestätigungen je Kalenderjahr.


Wissenswert

Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist Judith Orf (judith.orf@rdgduesseldorf.de)

Für einen aktiven Austausch mit RDG: E-Mail an briefkasten@rdgduesseldorf.de