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Herausforderung Bürgerrechte

Die Sinti und Roma als nationale Minderheit

Seit Jahrhunderten haben die Europäer ein zwiespältiges Verhältnis zu den Sinti und Roma. Dem romantischen Bild
des »lustigen Zigeunerlebens« stehen Klischees und Stereotypen über das »fahrende Volk« gegenüber. Das Titelthema des Februars 2014 widmet sich dem Schicksal und der Kultur eines Volkes, über das zwar oft und viel geredet wird – das selbst jedoch meist nicht zu Wort kommt.

Romani Rose14.02.2014

Die Selbstbezeichnung als „Sinti“ oder „Roma“ hat ihren Ursprung in der Bürgerrechtsarbeit des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma und der in ihm zusammengeschlossenen Landesverbände. Die Bürgerrechtsarbeit hatte sich zunächst auseinanderzusetzen mit massiver Ausgrenzung und rassistischer Diskriminierung von Sinti und Roma. Bis weit in die 1970er Jahre galten Sinti und Roma in Deutschland bestenfalls als soziale Randgruppe, schlimmstenfalls als kriminalpräventives Problem, entsprechend wurden sie als Objekt paternalistischer Sozialarbeit oder rassistischer Polizeibehörden behandelt.

Die ersten Ziele der Bürgerrechtsarbeit waren gerichtet auf die Beendigung der rassistischen Sondererfassungen durch die Polizeibehörden und die Anerkennung des Völkermordes. Während des Holocausts wurden im nationalsozialistisch besetzten Europa über 500.000 Sinti und Roma ermordet; in Deutschland gab es keine Familie, die nicht unmittelbare Angehörige verloren hatte. 

Der weite Weg zur Anerkennung

Während die neu gegründete Bundesrepublik die jüdischen NS-Opfer – als Voraussetzung für die Wiederaufnahme in die internationale Staatengemeinschaft – schon bald anerkannte, wurde der Völkermord an unserer Minderheit jahrzehntelang verdrängt und geleugnet. Es fand weder eine politische noch eine juristische oder historische Aufarbeitung dieses Verbrechens statt. Bereits wenige Jahre nach Kriegsende gelang es Funktionsträgern aus dem ehemaligen „Reichssicherheitshauptamt“, Schlüsselpositionen im neu aufgebauten Polizeiapparat zu besetzen. Dafür mussten sie ihre maßgebliche Rolle bei der Organisation des Völkermords an den Sinti und Roma systematisch verschleiern oder verharmlosen. Die ehemaligen SS-Offiziere rechtfertigten die Deportationen der Sinti- und Roma-Familien in die Vernichtungslager. Diese Verfälschung der historischen Tatsachen, die sogar Eingang in die Urteile höchster deutscher Gerichte fand, war nicht nur eine Verhöhnung der Opfer, sie stellte die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und demokratischem Neubeginn radikal in Frage. Das war eine entscheidende Weichenstellung für den gesellschaftlichen Umgang mit dem Völkermord an unserer Minderheit in der bundesrepublikanischen Nachkriegsgesellschaft.

Infolgedessen war es keine Selbstverständlichkeit und kein routinemäßiger politischer Akt, dass im Jahre 1997 und 1998 die Bundesrepublik Deutschland die deutschen Sinti und Roma nach dem „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ anerkannte. Selbst hier gab es massive Widerstände, und diese staatlichen Verpflichtungen mussten durch die Bürgerrechtsarbeit der Organisationen unserer Minderheit – mit Unterstützung der anderen nationalen Minderheiten, der Dänen, Friesen und Sorben – politisch erstritten werden.

Erst mit der Selbstorganisation der Betroffenen und der Gründung einer Bürgerrechtsbewegung, die seit Ende der siebziger Jahre durch öffentliche Aktionen und Veranstaltungen auf ihr Anliegen aufmerksam machte, wurde ein Wandel eingeleitet. Träger dieser Emanzipationsbewegung waren die Kinder der Opfergeneration. Deren Eltern hatten den NS-Staat als übermächtige Diktatur erlebt, sie waren der Maschinerie der Vernichtung nahezu hilflos ausgeliefert gewesen. Nach 1945 gab es keinen Staat wie Israel oder die USA, der Sinti und Roma Schutz oder zumindest Unterstützung hätte gewähren können, ebensowenig gab es bis dahin Unterstützung von den Kirchen oder den christlich-jüdischen Gesellschaften oder den politischen Organisationen.

Ein neues Selbstbewusstsein

Wenn in Deutschland von Sinti und Roma die Rede ist, dann ist – wie überall in Europa – eine Reihe unterschiedlicher Gruppen gemeint. Sinti sind im deutschen Sprachraum seit über sechshundert Jahren ansässig, sie bilden zusammen mit den deutschen Roma die nationale Minderheit der Sinti und Roma. Als nationale Minderheiten gelten die sogenannten alteingesessenen Minderheiten; entsprechend sind die verschiedenen Roma-Gruppen in den jeweiligen europäischen Ländern dort ebenfalls als nationale Minderheiten anerkannt. Das neue Selbstbewusstsein der Nachkriegsgeneration drückte sich auch in der Selbstbezeichnung als „Sinti“ oder „Roma“ aus. Der Begriff „Zigeuner“ war und ist nicht nur beladen mit jahrhundertealten Vorurteilen, sondern mehr noch mit dem Rassismus, der die Grundlage für den Völkermord der Nazis bildete. Dieser Rassismus wirkte in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 noch lange nach; als „Zigeuner“ wurden Sinti und Roma weiterhin systematisch aus der Gesellschaft ausgeschlossen.

Die Durchsetzung der Eigenbezeichnung Sinti und Roma im öffentlichen Diskurs war deshalb von Anfang an ein zentrales Anliegen der Bürgerrechtsbewegung, die sich seit Ende der siebziger Jahre in der Bundesrepublik formierte. Dabei ging es neben dem berechtigten Anspruch, im Zusammenhang des gesellschaftlichen und politischen Lebens mit der Selbstbezeichnung genannt zu werden, insbesondere auch darum, ein Bewusstsein für jene Vorurteilsstrukturen und mit diesen verbundene Ausgrenzungsmechanismen zu schaffen, die im Stereotyp des Begriffs Zigeuner ihre Wurzeln haben.

Neben den Polizeibehörden war es die Wissenschaft, die nach dem Krieg – ebenfalls in ungebrochener Tradition – das Bild der Minderheit bestimmte. Bis heute reklamieren immer wieder Zigeunerexperten oder Tsiganologen ihre Definitionsmacht. Dabei geht es weniger um Wissenschaft, als vielmehr darum, Sinti und Roma den Anspruch auf Selbstvertretung abzusprechen. In jüngster Zeit ist es unter einer Reihe von Autoren offenbar wieder angesagt, sich dezidiert politisch inkorrekt zu positionieren, indem man sich als scheinbare Tabubrecher präsentiert und meint, offen über Zigeuner-Kriminalität oder Roma-Kriminalität sprechen zu müssen. Dass diese scheinbaren Tabubrecher auf rechten und rechtsradikalen Websites positiv rezipiert werden, scheint dabei Teil des eigenen Marketings und Kalkül zu sein. In der gleichen Tradition steht die Behauptung, die Bürgerrechtsarbeit habe das gesellschaftliche Klima vergiftet, weil sie offensiv sich mit Rassismus auseinandersetze. Was hier intendiert wird ist nichts anderes als eine perfide Umkehrung: Nicht der Rassismus in Deutschland vergiftet das gesellschaftliche Klima, sondern die Auseinandersetzung mit Rassismus. Die Argumentation ist seit Jahren bekannt, auch den Juden in Deutschland wurde vorgeworfen – und zwar unter lautem Beifall –, sie würden stets die „Auschwitz-Keule“ benutzen, wenn es um Kritik an ihrem Umgang mit der deutschen Geschichte gehe. Gleichwohl ist die gesellschaftliche Ächtung des Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland gesellschaftlicher Konsens, niemand würde ein Forum in einem der demokratischen Medien finden, der sich etwa über eine besondere Juden-Kriminalität auslassen würde. Für Sinti und Roma gilt dies noch immer nicht. Der gesellschaftliche Antiziganismus, die Feindlichkeit gegenüber Sinti und Roma, muss in gleicher Weise geächtet werden.

Zuwanderungsdebatte

Gleiches zeigt die aktuelle Debatte über die Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien, die den gleichen Mustern folgt wie zuvor schon die Diskussion über die Änderung des Asylrechts. Wieder wird gegen eine angebliche „Armutszuwanderung“ mobilisiert, die allein am Beispiel der Roma geführt wird, und damit auf dem Rücken der gesamten Minderheit.

Die nunmehr seit einem Jahr geführte Diskussion hat hie und da hysterische Züge angenommen; auf Äußerungen der Europäischen Kommission, dass der Zuzug von Menschen aus Rumänien und Bulgarien keine Belastung für die Sozialsysteme der Zielländer darstelle, reagieren manche deutschen Politiker damit, dass dies eine „unverschämte Realitätsverweigerung“ sei. Dem widersprach zuletzt bei einer Fachtagung des vom Bundesminister des Innern eingerichteten „Forums gegen Rassismus“ der Wirtschaftsprofessor an der Universität Bamberg, Herbert Brücker, der eine entsprechende Studie für die Bertelsmann-Stiftung erstellt hatte. Brücker wies darauf hin, dass Deutschland die Einwanderung vielmehr für seine Qualität als Wirtschaftsstandort und vor allem aus demographischen Gründen brauche.

Inzwischen warnte der Präsident des Deutschen Städtetages, Ulrich Maly, vor „apokalyptischen Visionen“ und wies deutlich darauf hin, dass zum einen die deutschen Städte Freizügigkeit brauchten, und es zum zweiten keinen „Sozialtourismus“ gebe. Der Caritasverband stellt – mit Bezug auf eine Reihe von Fachinstituten – fest, dass „der Vorwurf, derzeit wanderten Bulgaren und Rumänen in erheblicher Zahl zu, um hier missbräuchlich Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, (sich) mit Zahlen nicht belegen lässt“, und er führt weiter aus, dass es keine belastbaren Belege gebe, die zeigten, dass niedrig qualifizierte EU-Bürger vom deutschen Sozialsystem angezogen würden. Vielmehr sei es so, dass es in Deutschland einen Arbeitskräftebedarf auch im Niedriglohnsektor gebe. Und selbstverständlich haben Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, einen Rechtsanspruch auf ergänzende Leistungen entsprechend den Sozialgesetzen. Nachdem in einer Reihe von Studien und Stellungsnahmen festgestellt wurde, dass der Beitrag von Zuwanderern unabdingbar ist nicht nur für den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern ebenso unabdingbar für die Finanzierung des Sozialsystems, sind Forderungen nach Einschränkung der Freizügigkeit nicht haltbar.

Diese Debatte zeigt erneut, dass es nicht nur tief verwurzelte Vorurteile in der Bevölkerung gibt, sondern dass diese von der Politik jederzeit aktiviert werden können, wenn es darum geht, in Wahlkampfzeiten Stimmen vom rechten Rand abzuschöpfen. Nicht zuletzt deshalb fordert der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, das bestehende Diskriminierungsverbot, das unter anderem auf dem Rahmenschutzabkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten beruht, in Deutschland konkret im Wahlgesetz zu verankern.

Minderheiten sind dezidiert auf den Schutz des Staates und unserer demokratischen Rechtsordnung angewiesen. Unsere heutige Demokratie ist im europäischen Wertesystem verankert, das wiederum auch auf den Erfahrungen der Vergangenheit aufbaut. Der Angriff auf Minderheiten ist immer auch ein Angriff auf unsere demokratische Grundordnung.