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Sterbehilfe bei Tieren

Entscheiden über Leben und Tod

Henrik Hofmann15.11.2013

Leiden mit ansehen zu müssen, ist für die meisten Tierbesitzer unerträglich. Sterbehilfe gilt als „letzter Freundschaftsdienst“. Euthanasie und der Umgang mit Trauer haben sich zu einem der verantwortungsvollsten Bereiche des tierärztlichen Berufes entwickelt. Bei meinen ersten Tierarzt-Praktika in den 70er- und 80er-Jahren war Euthanasie ein eher rustikales Erlebnis. Tierärzte spritzen zur „Narkose-Einleitung“ Curare, ein Nervengift, das zur Lähmung bei vollem Bewusstsein führte und gaben dann ein Gift intravenös. Die Tiere starben an einer Atemlähmung. Damals war ein Hund ein Hund und eine Katze eine Katze. Tiere eben, die draußen in einer Hütte schliefen. Wurde eine Katze überfahren, war das ein Kavaliersdelikt; sah man im Röntgenbild Luftgewehrkugeln, war das weniger ein „Zufallsbefund“ als die Regel. Ein totes Tier gab man dem „Abdecker“ mit, der daraus Futtermehl und Seife gewann. Leiden, Verfall und Tod waren traurig – aber ein Bestandteil des Lebens. Viele hatten im Krieg Menschen verloren, erlebten den Tod der Großeltern im eigenen Hause, das Schlachten von Schweinen war Alltag, zumindest auf dem Land.

Seit damals hat sich sehr viel verändert. Mehr denn je sind Tiere heute Sozialkontakt, Freund und Lebenspartner. Nicht zuletzt durch den Wandel unserer Gesellschaft, durch die Wegentwicklung von der Familie hin zum Single-Dasein. An die Stelle von Großeltern, Partnern und Kindern sind vielfach Tiere getreten. Sie begleiten uns von früher Kindheit und Jugend an, sie trösten uns über Liebesschmerz und Verlust hinweg. Wir haben mit ihnen Krankheit und Glück geteilt.

Und auch wenn der Umgang mit Tieren anders ist als mit Menschen, haben sie häufig den gleichen Stellenwert wie unsere besten Menschen-Freunde. Kein Wunder, dass wir nur das Beste für sie wollen. Futtermittel in einer Qualität, von der sich Menschen guten Gewissens ernähren könnten, und eine medizinische Versorgung, die sich hinter der Humanmedizin nicht verstecken muss, haben die Lebenserwartung unserer Tiere drastisch ansteigen lassen. Starben sie früher mit zehn, höchstens dreizehn Jahren, sind heute fünfzehn bis über zwanzig Lebensjahre keine Seltenheit mehr. Der Preis, den Tiere dafür zahlen, ist der gleiche, wie auch Menschen ihn zu entrichten haben: Mit dem Alter kommen „Lifestyle-Erkrankungen“ wie Diabetes und Übergewicht, Verschleiß von Knochen und Gelenken, Krebs und Demenz. Beim Menschen haben wir das erfolgreich in Institutionen abgeschoben – mit den Tieren kommen Leiden und Tod wieder zu uns zurück. Doch anders als beim Menschen können, ja müssen wir Tieren das Leiden ersparen. Das ist nicht allein ein ethischer Anspruch der Tierärzte und Tierbesitzer, es ist fest im Deutschen Tierschutzgesetz verankert. Allerdings unter sehr eng umrissenen Bedingungen.

Das deutsche Tiertötungsverbot

Das Töten eines Wirbeltieres ist in Deutschland nur dann erlaubt, beziehungsweise nicht strafbar, wenn ein sogenannter vernünftiger Grund dafür genannt werden kann (§ 17 Nr. 1 TierSchG); ausschlaggebend sind die mehrheitlichen Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen unserer Gesellschaft. Die juristischen Hürden, die die Tötung eines Wirbeltiers eingrenzen, liegen im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland sehr hoch – vor allem seit der Tierschutz 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wurde. So heißt es im § 17 TSchG: „Mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“. In seinem 2005 in der Tierärztlichen Umschau erschienenen Artikel „Euthanasie – ethische und rechtliche Aspekte“ nennt Professor Jörg Luy, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierverhalten der FU Berlin, die rechtlichen Voraussetzungen einer legalen Gnadentötung: „Es ist verboten, ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen, schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben“ (§ 3 (2.) TierSchG).

Daraus lässt sich folgern, dass bei Einwilligung des Halters generell ein vernünftiger Grund für das Euthanasieren eines Tieres vorliegt, wenn das Tier nach tierärztlichem Urteil nur unter nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden weiterleben könne. „Schiedsrichter“ in der Frage, ob ein Tier getötet werden kann oder darf, ist der Tierarzt. Er versteht sich als „berufener Anwalt der Tiere“. Seine Entscheidung ruht zu allererst auf den Interessen des Tieres. Materielle und psychologische Aspekte hinsichtlich der Tierhalter können allerdings mit einfließen.

Kriterien

Aus medizinischer Sicht ist der richtige Zeitpunkt gekommen, wenn …
…?es keine Aussicht auf Heilung mehr gibt;
…?wenn der Patient trotz bestmöglicher Behandlung Schmerzen hat und haben wird;
…?wenn weitere Behandlungen nur noch ein „Hinauszögern“ sind – im Interesse des trauernden Menschen und nicht im Interesse des leidenden Tieres (das gilt zum Beispiel manchmal auch dann, wenn die Tragweite der Erkrankung für die Tierbesitzer noch nicht ganz zu erkennen ist: etwa bei FIP, FIV und FeLV, den großen, vielgesichtigen Viruserkrankungen der Katze);
…?wenn weitere Behandlungen zu noch größerem Leiden führen würden (zum Beispiel manche Formen der Chemotherapie, aber auch paramedizinische Behandlungsmethoden, die „von der Hoffnung, nicht aber von Fakten leben“)
…?wenn nicht-therapierbare Erkrankungen wie Virusinfektionen bei Katzen oder Tumorerkrankungen mit Therapieverfahren nicht mehr in den Griff zu bekommen sind.
…?die Möglichkeiten, soziale Kontakte aufzunehmen, schwinden; wenn der Appetit nachlässt, die Tiere sich nicht mehr selbst reinigen und sauber halten können und nicht mehr bewegen können.

Das Verhältnis zum Tod könnte von Mensch zu Mensch nicht unterschiedlicher sein. Die einen verlieren schon beim bloßen Gedanken an ein totes Tier völlig die Fassung, andere nehmen es cool und distanziert. Manchmal stellt sich die Frage nach Sterbehilfe nicht: dann nämlich, wenn es allzu offensichtlich ist, dass alles keinen Sinn mehr macht. Fast immer ist aber die Entscheidung beim eigenen Tier ein Wechselbad der Gefühle. Vor allem mit der Vorstellung, „über Leben und Tod zu entscheiden“, kommen viele Tierbesitzer nicht klar. Es fallen Sätze wie. „Ich kann doch nicht den lieben Gott spielen“. Und selbst wenn die Besitzer wissen und einsehen, dass die Entscheidung nicht nur unumgänglich, sondern auch dringend ist, fällt es extrem schwer, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Es tauchen immer wieder bei allen die gleichen Fragen auf: Ist jetzt der „richtige Moment“ gekommen? Wann wird es soweit sein? Und woran erkenne ich das? Kann nicht vielleicht doch noch ein Wunder geschehen? Ist es nicht noch zu früh? Oder gar schon zu spät?
Diese Fragen werfen uns auf das zentrale Problem der Euthanasie zurück: Wir bestimmen über Leben und Tod; wir entscheiden, ob der Zeitpunkt gekommen ist oder nicht; wir wählen anstelle unseres Tieres das, was in unseren Augen „das Beste“ für es ist. Eine der häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang: Welches ist der „richtige Zeitpunkt“? Meine Antwort: Es gibt ihn nicht.

Früher landeten die Tiere, wie gesagt, meist in der „Abdeckerei“. Heute, wo wir so eng mit unseren Gefährten verbunden sind, hat sich eine neue „Industrie“ entwickelt: die Tierbestattung. Es gibt etliche Tierfriedhöfe, Wälder, in denen man seine Tiere bestatten kann und seit wenigen Jahren auch Krematorien für Tiere in Deutschland. Einzelunternehmen und Ketten haben sich auf pietätvolle Bestattung spezialisiert, bieten Abschiedszeremonien, Urnen und Aschefelder, wo die sterblichen Überreste verstreut werden dürfen. Nicht ganz legal, aber doch möglich ist sogar die Seebestattung. Auf dem Lande dürfte allerdings nach wie vor das Grab im eigenen Garten die Regel sein. Für Tierärzte hat sich die Euthanasie zu einem der verantwortungsvollsten Tätigkeitsfelder entwickelt. Beschrieben sind Patientenbesitzer, die mit dem Verlust des Tieres nicht klar kamen und ihnen freiwillig in den Tod folgten. Dem Tierarzt kommen damit nicht nur medizinische, sondern häufig auch seelsorgerische Aufgaben zu, für die er nicht ausgebildet ist. Sie sind aber eine Realität, mit der er tagtäglich umzugehen hat – und die durchaus der Stand unserer Gesellschaft und unser Verhältnis zum Tier reflektieren.
Henrik Hofmann
Dr. Henrik Hofmann vom RC Bad Nauheim-Friedberg arbeitet als selbständiger Tierarzt und freier Autor. Zuletzt erschien „Tieren beim Sterben helfen. Euthanasie in der Tierarztpraxis“ (Vetpress.de, 2013). tierundleben.de