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Dauerhaft und nachhaltig

Der Weg zur Club-Stiftung

Clubeigene Stiftungen haben ihren Sinn und Nutzen. In welchen Fällen sie sich anbietet, ist vorab abzuwägen. Ist die Entscheidung zur Gründung gefallen, gilt es einige Schritte vorab und im Prozess zu berücksichtigen

Text Christoph Mecking, Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

01.09.2015

Die Rotary Foundation, die Deutsche Rotarische Stiftung und die Stiftung Der Rotarier sind Flaggschiffe des rotarischen Stiftungswesens – weltweit und hierzulande. Doch auch viele Clubs haben Stiftungen errichtet und verwirklichen über diese dauerhaft, nachhaltig und gemeinschaftlich gemeinnützige Aufgaben; oder wollen das in absehbarer Zukunft tun. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen nennt schon heute fast 40 rotarische Stiftungen.

Unser Anliegen ist es, die Diskussionen über den Sinn und Nutzen auch „clubeigener“ rotarischer Stiftungen zu fördern, das Spannungsverhältnis zwischen ihnen und den einzelnen Clubs auszuloten und Anregungen für die Gestaltung dieser Stiftungen bei Errichtung und Tätigkeit zu geben.

Wir wollen unsere Überlegungen zunächst konkret entwickeln beim Betrachten der Stiftung Rotary Club Berlin-Humboldt. Durch Initiative eines rotarischen Mitgliedes gelang es, einen außenstehenden Stifter vom gemeinnützigen Engagement des Clubs zu überzeugen und zu veranlassen, für die Gründung einer Stiftung das Kapital von fast einer viertel Million Euro zur Verfügung zu stellen. Dadurch wurde der Club in die Lage versetzt, eine staatlich anerkannte, gemeinnützige Stiftung mit bestimmter Zwecksetzung zu schaffen, die vom Club und seinen Mitgliedern ausführlich diskutiert und schließlich befürwortet wurde.

Selbstverständlich gibt es in jedem Einzelfall andere Gründungssituationen und -anlässe: Ein rotarischer Wohltäter tritt auf, der Club hat erhebliche finanzielle Reserven aufgebaut und will sie dauerhaft einer guten Sache widmen, oder aus strategischen Gründen soll das nachhaltige gemeinnützige Engagement des Clubs in einer als steuerbegünstigt anerkannten Organisationsform verselbstständigt werden.

Club und Stiftung

Zwischen einem Club und „seiner“ Stiftung bestehen allerdings erhebliche und signifikante Unterschiede:

  • Präsident und Vorstand des Clubs rotieren in der Regel jährlich, die Gremienmitglieder der Stiftung dagegen überhaupt nicht; vielmehr sind sie über längere, üblicherweise drei bis fünf Jahre währende Amtsperioden hinaus für die Stiftung tätig, je für sich oder als Kollegium. Nach Ablauf dieser in der Satzung festgelegten Zeit können sie satzungsgemäß wiedergewählt werden.
  • Im Club sorgen Projektbeauftragter und Gemeindienstausschuss dafür, dass wichtige und auch ad hoc sinnvolle Projekte verwirklicht werden, zum Beispiel Soforthilfen für Erdbebengeschädigte oder Kinderhilfe in der Nachbarschaft. Eine Rotary-Stiftung versteht sich dagegen nicht in erster Linie als spontaner Helfer in der Not oder Träger anderer kurzfristiger Projekte, sondern folgt einer längerfristigen Perspektive bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks, bei der Stiftung Rotary Club Berlin-Humboldt zum Beispiel im Bereich der Eltern- und frühkindlichen Bildung.


Selbstverständlich können Spendenaktionen des Clubs auch über die „eigene“ Stiftung abgewickelt werden, die dann steuerbegünstigt die zweckempfohlenen Mittel verwendet oder weiterreicht und für die Spender Bestätigungen ausstellt, die zum Sonderausgabenabzug berechtigen, deren individuelle Steuerlast senken und damit auch Spielräume für höhere Zuwendungen eröffnen. Der Rotary Gemeindienst e.V. muss dann nicht eigens bemüht werden.

Professionelle Führung für NAchhaltigKEIT

Um eine längerfristige und auch nachhaltig wirkende Planung zu gewährleisten, muss eine Rotary-Stiftung engagiert und professionell durch deren gewählte Organmitglieder geführt werden. Es empfiehlt sich, für die geschäftsführenden Aufgaben einen Vorstand einzurichten, der aus bis zu drei, höchstens aber fünf Mitgliedern besteht. Ein Vorstandsmitglied sollte über Kompetenzen in der Projektabwicklung, ein zweites, etwa als Steuerberater, über buchhalterische Erfahrungen und ein weiteres Mitglied nach Möglichkeit über eine Affinität zu Marketing und Fundraising verfügen. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die Außenvertretung der Stiftung – auch gegenüber dem Club.


Natürlich muss die Gefahr gebannt werden, dass alle Aufgaben dem Vorstand überlassen werden. Bei den hier beispielhaft erwähnten Berliner Rotary-Stiftungen wird dem jeweils durch ein zweites Organ – bei der Stiftung Rotary Club Berlin das Kuratorium, bei der Stiftung Rotary Club Berlin-Humboldt der Stiftungsrat – begegnet, dem unter anderem folgende Aufgaben zugewiesen sind:

  • Berufung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
  • Überwachung seiner Tätigkeit und Ent­lastung,
  • Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung,
  • Billigung der Jahresrechnung,
  • Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Mittel,
  • Beschlussfassungen über Satzungs- und Statusänderungen wie die Aufhebung oder Zusammenlegung der Stiftung.

Ein solches Kontroll- und Beratungsgremium kann einerseits allein aus dem Kreise der rotarischen Freunde besetzt sein oder es sollen ihm andererseits ganz bewusst auch externe Persönlichkeiten angehören.

Um das erwartete Engagement zu verstetigen, ist die weitere intensive Beteiligung der Clubmitglieder unerlässlich. Auch wenn die clubnahen Rotary-Stiftungen in erster Linie wohl spendensammelnd und fördernd tätig werden, so sollte doch zur besseren Identifizierung auch eine operative Aufgabenerfüllung vorgesehen sein, bei der die Clubmitglieder sich persönlich einbringen können, was heutzutage mit „Hands-on“ bezeichnet wird. Dieses Miteinander setzt gegenseitige Information, Abstimmung und Wertschätzung voraus. Bei der Stiftung Rotary Club Berlin wurde festgelegt, dass nur Projekte in eine engere Auswahl kommen, die von einem Clubmitglied beantragt werden, das dann auch die Aufgabe des „Kümmerers“ übernimmt.

Ohne ein solches Wechselspiel zwischen Club und Stiftung geht es nicht. Bei aller Selbstständigkeit und Verantwortlichkeit der Gremien gegenüber dem historischen Stifterwillen, den Stiftungsgesetzen und den steuerlichen Regeln darf nicht vergessen werden, dass das Fundament, die Verankerung und letztlich eine erfolgreiche Tätigkeit dieser Stiftungen durch den Club, seine Mitglieder und Aktivitäten gewährleistet sein muss. Abstimmungen zwischen den Stiftungs- und den Cluborganen über Grundsatzfragen der Förderpolitik und einzelne Projekte sind stets sinnvoll.

SChritte VOR DER GRÜNDUNG

Für die Gründung einer rotarischen Stiftung ergibt sich eine Fülle von Fragen wie:

  • Welchem Zweck soll sich die Stiftung widmen?
  • Wie kann die Zwecksetzung in der Umsetzung über die wechselhaften Zeitläufte sichergestellt werden?
  • Soll die Stiftung in einer bestimmten Stadt oder Region, deutschlandweit oder auch im Ausland tätig sein?
  • Wie werden die rotarischen Prinzipien (Vier-Fragen-Probe) und weitere Grundsätze, die im Clubleben wichtig sind und die beachtet werden sollen (zum Beispiel transparentes Handeln, ethische Geldanlage etc.), in die Satzung mit einbezogen und tatsächlich auch umgesetzt?
  • Wie können Clubmitglieder, Freunde und Dritte zu Spenden und Zustiftungen lebzeitig oder von Todes wegen motiviert werden?
  • Sollte die Stiftung eigene Projekte umsetzen oder soll sie andere gemeinnützige Einrichtungen fördern?
  • Verfolgt die Stiftung eigene Ziele oder ist sie bereit, mit anderen Stiftungen zu kooperieren?

Es kann für eine rotarische Stiftung sehr sinnvoll und nutzbringend sein, sich mit anderen abzugleichen, ob und in welchem Umfang gemeinsame Interessen bestehen, die einen Austausch ermöglichen und auch eine gemeinsame Projektverwirklichung zulassen. Es liegt auf der Hand, dass dadurch auch der meist gewünschte Außenauftritt der Stiftung erheblich gestärkt wird. Jede Stiftung, die nicht selbst über ausreichend Kapital und damit üppige Erträge verfügt, muss Spender einwerben, die in erster Linie aus dem eigenen Club kommen werden, aber auch Initiativen mit einbeziehen, die etwa beinhalten:

  • Spenden der Gäste von Jubiläen und Geburtstagen an die rotarische Stiftung,
  • Surrogat von Kranz- oder Blumenspenden,
  • Nachlassüberlegungen und testamentarische Erbeinsetzung bzw. Vermächtnisse,
  • kontinuierliche freiwillige Verpflichtung zur Spendeneinwerbung von Clubmitgliedern, Familienmitgliedern und Arbeitgebern,
  • Übernahme von unselbstständigen Stiftungen und Fonds, die vom Stifter namentlich oder projektbezogen gewidmet sind.

Das alles steht natürlich im Zusammenhang mit steuerlichen Überlegungen, die jede Stiftung von ihrem Entstehen an begleiten.

Bei Spenden, die aus Anlass der Neugründung oder später in den Vermögensstock der Stiftung eingebracht werden, besteht ein erweiterter steuerlicher Sonderausgabenabzug. Auf Antrag des steuerpflichtigen Förderers können diese Spenden im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern erhöht sich der Betrag sogar auf zwei Millionen Euro. Als Spenden in den Vermögensstock sind solche Zuwendungen anzusehen, die in den Teil des Stiftungsvermögens geleistet werden.

Ohne Spenden, die allerdings nicht in den zu erhaltenden Vermögensstock der Stiftung fallen, sondern zeitnah für die Stiftungsaufgaben verwendet werden, wird eine Stiftung oft nicht auskommen. Diese Spenden lassen einen Abzug in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders zu. Weitere steuerliche Vorteile kommen Unternehmen (Spendenabzug in Höhe von bis zu 20 Prozent des Einkommens oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter) oder Erben (rückwirkendes Entfallen der Erbschaftsteuer) zugute. Schließlich besteht einkommensteuerlich ein unbegrenzter Spendenvortrag und es gibt Vergünstigungen bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen.

Diese attraktiven Möglichkeiten sind zwar nicht der alleinige Grund für die Schaffung einer Rotary-Stiftung, sollten aber unbedingt bei der Einwerbung von Mitteln mit angesprochen und berücksichtigt werden. Das Spenden ist eine Tugend, die auch in Deutschland zunehmend ausgeübt wird. Das jährliche Spendenaufkommen wird auf knapp sechs Milliarden Euro geschätzt; die gemeinnützigen rotarischen Aktivitäten sollten davon profitieren.

Besondere Anforderungen

Aber auch die nachfolgenden besonderen Anforderungen sind bei der Errichtung und Tätigkeit einer rotarischen Clubstiftung von großer Bedeutung:

  • Die professionelle Vorbereitung und Umsetzung der Stiftungsgründung; so kann unter den Clubmitgliedern oder im größeren Bekanntenkreis geklärt werden, wer Stiftungserfahrung hat und über ein gewisses Expertenwissen verfügt.
  • Die Namensgebung der Stiftung sollte bedacht sein. Bei der Zwecksetzung der Stiftung könnten Akzente gesetzt werden, zum Beispiel, welchen steuerbegünstigten Förderbereichen, etwa Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kunst, Völkerverständigung oder Soziales, Heimatkunde, Umweltschutz oder Mildtätigkeit, die Stiftung gewidmet werden soll, ob eine Stufung bei der Zweckverwirklichung sinnvoll ist, ob die Stiftung als reine Förderkörperschaft ausgestaltet werden oder operativ eigene Projekte verwirklichen soll.
  • Der Auf- und Ausbau der Stiftung sollte zum zentralen Bestandteil des Clublebens gehören. Das muss bereits vor der Gründung mit der offenen Diskussion der Stiftungsinitiative und der Errichtungsdokumente eingeleitet werden. Die Unterzeichnung des Stiftungsgeschäfts kann presseöffentlich geschehen und mit individuellen Zuwendungen verbunden sein; die Anerkennungsurkunde kann durch einen hochrangigen Vertreter der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Feierstunde überreicht werden. Jubiläen, Projekterfolge und größere Zustiftungen sollten clubintern gefeiert werden.
  • Die gemeinsame Arbeit und Teilhabe an Stiftungsprojekten fördert rotarische Freundschaft. Sinnvoll kann es etwa sein, wenn Mitglieder des jeweiligen Rotary Clubs Vorschläge unterbreiten, die dann in Abstimmung mit den Gremien der Stiftung zu konkreten Projekten führen. Noch mehr Verbindlichkeit wird geschaffen, wenn die Stiftung regelmäßig Projekte fördert, in denen auch Rotarier engagiert sind.
  • Insofern macht die frühzeitige Erstellung eines motivierenden Leitbildes Sinn, in dem die Organisation der Stiftung, ihr Selbstverständnis und ihre Grundprinzipien schriftlich festgelegt werden. Es soll nach innen Orientierung geben und somit handlungsleitend und motivierend für die Stiftung als Ganzes sowie auf die einzelnen Organmitglieder wirken. Nach außen – für den Club, Spender und die interessierte Öffentlichkeit – soll es deutlich machen, wofür die Stiftung steht.
  • Die Stiftung sollte keine private Veranstaltung des Rotary Clubs sein, sondern erhält ihre Kraft durch die Verbindungen, die zu den Projekten und weiteren Unterstützern durch Kooperationen geschaffen werden. Durchaus denkbar ist es dabei, dass sich Rotary-Stiftungen untereinander vernetzen und damit auch für eine größere Wahrnehmung, gegebenenfalls über Club- oder gar Distriktgrenzen hinweg, entsprechende Voraussetzungen schaffen.

Gelingt es, das Zusammenspiel der Funktionsweisen zwischen Rotary Club, „seiner“ Stiftung und der rotarischen
Gemeinschaft zu harmonisieren, hat nach unserem Dafürhalten auch eine clubnahe Rotary-Stiftung eine spannende, das Club­leben und auch Rotary insgesamt stärkende und erfüllende Zukunft.


 

Sieben Schritte zur selbstständigen Stiftung

Die Gründung einer clubeigenen Stiftung erfordert eine gute Vorbereitung und Planung. Diese Schritte gilt es in jedem Fall zu beachten:

1. Im Club wird entschieden, eine bestimmte Stiftung zu errichten.

2. Es werden nach gründlicher Beratung und Diskussion Name, Sitz, Zweck, Vermögensausstattung und Organisation der Stiftung festgelegt.

3. Stiftungsgeschäft und -satzung werden gestaltet.

4. Es erfolgt der Antrag auf Anerkennung als rechtsfähig bei der Stiftungsbehörde.

5. Sie beantragen den Feststellungsbescheid über die Steuerbegünstigung beim Finanzamt.

6. Sie übertragen das zugesagte Vermögen auf die Stiftung.

7. Die Organe konstituieren sich; die Tätigkeit beginnt.


Mögliche Rechtsformen

Wie gemeinnütziges rotarisches Engagement verselbstständigt und steuerbegünstigt ausgestaltet werden kann:

  • Selbstständige, staatlich anerkannte Stiftung privaten Rechts
  • Unselbstständige Stiftung in Treuhandverwaltung
  • Förderverein
  • Gemeinnützige GmbH

 Zu den Autoren:

Dr. Christoph Mecking (RC Berlin) ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter des seit 1991 tätigen Instituts für Stiftungsberatung sowie Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Rotary Club Berlin.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski (RC Berlin-Humboldt) ist Rechtsanwalt und Notar. Er ist Gründer der Ruck-Stiftung des Aufbruchs und Vorstand der Stiftung Rotary Club Berlin-Humboldt.

Info: www.legerwall.de