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Der unbefriedigende Zustand unserer Subventions-Kultur – und die Unmöglichkeit, darüber zu diskutieren

Kultur auf dem Prüfstand

Stephan Opitz18.06.2012

Die Behauptung, dass Deutschland ein Kulturstaat sei, geht allen leicht über die Lippen. Im Grundgesetz festgeschrieben ist dies allerdings nicht, obwohl sich die Lobby – der Deutsche Kulturrat vornweg – stetig darum bemüht. Man kann sich mit guten Gründen auch fragen, warum. Denn das Nominalkompositum „Kulturstaat“ ist ja fast ein „weißer Schimmel“ – gibt es etwas, was noch mehr ganz grundsätzlich Kultur voraussetzt als der Begriff „Staat“?

Als sich (West-)Deutschland nach 1945 anschickte, ein demokratischer Staat zu werden, da wurde der „Kultur“ (und zwar im Sinne einer ewigkeitsorientierten Hochkultur in möglichst direkter Anknüpfung an die Weimarer Klassik) ein großer Stellenwert zugemessen. Das war einfacher, als sich schon in den 50ern damit auseinanderzusetzen, was die freiwillig eingegangene Selbstverstümmelung Deutschlands durch die Nazibarbarei eigentlich kulturgeschichtlich bedeutete. Der damit verknüpfte Anspruch formulierte sich also nicht politisch im Sinne eines Abgleichs mit anderen Politikfeldern, sondern er wurde und wird in Teilen bis heute unabhängig und umfassend autonom verstanden – gegen Kultur darf keiner sein.

Subventions-Kultur

Auf dieser Grundlage kam im Gefolge der sogenannten 68er Jahre und sozusagen im Huckepackverfahren zur politisch-parlamentarischen Debatte zur Bildung (die unserem Land ein erheblich durchlässigeres Bildungssystem und eine reiche Universitäts- und Hochschullandschaft ermöglichte) der Ruf nach „Kultur für alle“. Das meinte Zugang zur Hochkultur im oben beschriebenen Sinne – ohne politisch auch nur halbwegs nachhaltig verhandelt worden zu sein. „Kultur für alle“ begründete einen rasanten Aus- und Aufbau der Institutionalität in der Kultur – salopp gesprochen gründete man lieber ein neues Museum als sich mit den alten darüber zu unterhalten, was man gemeinsam besser machen könnte.
Dies Bewilligungsverhalten auf legislativer Ebene kann nur dann gut gehen, wenn – wie z.B. mit dem Begriff Kultur – ein abstraktes Ziel formuliert wird, das nie in Frage gestellt wird. Doch gilt in einer Demokratie, dass öffentliche Mittel nachvollziehbar ausgegeben werden sollen. Staatliche Interventionen mit Geld nennt man auch Subventionen. Eine Institution bekommt Geld vom Staat, ohne dass damit unmittelbare materielle Gegenleistungen verbunden sind – und möglichst viele Menschen wissen davon, akzeptieren das und sind möglicherweise erfreut darüber.

Dies kann in der Kultur der Fall sein. Wer in eines der ca. 130 öffentlichen Theater  Deutschlands geht, der ist Nutznießer einer Subvention in Höhe von ca. 110 Euro pro Platz und Vorstellung. Da ca. 5 Prozent der Bevölkerung diese öffentlichen Theater nutzen, braucht man sehr gute Argumente, um die Akzeptanz der Subvention bei den anderen 95 Prozent zu erreichen. Dieser Bedarf an guten Argumenten ist auch bei anderen Subventionen für die Kultur gegeben: Natürlich gibt es Leute, die nie oder nur ganz selten in ihrem Leben in ein bedeutendes Museum gehen und dennoch froh darüber sind, dass es diese Museen gibt; öffentliche Bibliotheken werden ebenso wenig von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt (es sind in dem Fall ca. 10–15 Prozent), dennoch gibt es sehr gute (z.B. bildungs-)politische Argumente dafür, dass auch die restlichen 80–90 Prozent sehr froh sein können, dass es Bibliotheken gibt.

Auf dem Gebiet der Subventionen konkurrieren mit der Kultur z.B. die Bereiche Bildung, Umwelt, Soziales. Das hat zu einer rhetorischen Figur geführt, die metaphorisch mit dem Begriff der Investition umgeht: Kultur sei eine Investition – in die Zukunft, in die Kinder, in die Gesellschaft. Denn im Gegensatz zu Subventionen, die nach landläufigem Sprachgebrauch negativ besetzt sind, gelten Investitionen gemeinhin als positiv.
Doch ist diese rhetorische Figur in der Kultur im besten Falle das Resultat symbolischen Sprechens, in der Mehrzahl hilfloses Gerede – wer nicht weiß, was Kultur ausmachen soll (und zwar die, welche mit Steuermitteln angeschoben oder gehalten werden soll), nennt das Ganze eine Investition und schon sind sich alle einig: Dagegen kann niemand sein.

Unzureichende Begründung

Es ist aber doch komplexer. Wenn Kinder heranwachsen, dann sollten sie in gute Kindergärten, Schulen und Hochschulen gehen können. „Gut“ heißt hier, dass diese Einrichtungen maßgeblich dazu beitragen, dass eine Gesellschaft nachhaltig in der Lage ist, sich über sich selbst zu verständigen (so lautet eine sehr grundsätzliche Definition von Kultur). Dies ist eine andere Sache als sinnvollerweise im Geschäftsleben mit Investitionen höhere Gewinne zu erzielen. Theater werfen keine materiellen Gewinne ab, Museen lohnen sich finanziell nicht und Bibliotheken erzielen keine Rendite – man kann aber auch sagen, sie tun es doch. Denn eine Gesellschaft wird nicht darauf verzichten können – will sie langfristig in der Lage sein, sich über sich selbst zu verständigen –, dass auch künftig Menschen z.B. die Medienbereitstellung in Bibliotheken nutzen, sich auf Bühnen komplexe Zusammenhänge exemplarisch anschauen und in Museen eine Vorstellung davon bekommen können, welche Dimension z.B. Kunst und die eigene Geschichte haben.

Wie kann man sich dieser komplexen Aufgabenstellung ohne „Theater-muss-sein“- oder „Kultur-gut-fördern“-Geschrei nähern? Für eine nachvollziehbare Struktur sollte man davon absehen, die Förderung von Kultur als etwas uneingeschränkt Gutes zu definieren und auf dieser Grundlage möglichst viel öffentliche Mittel zu verlangen. Denn Kultur ist eine sehr heterogene und komplexe Angelegenheit, sie umfasst von Hochkultur über die Regional- und Heimatkultur bis zur Soziokultur noch längst nicht alles, was darunter verstanden werden kann. Auch die Frage nach der Berechtigung des demokratischen Souveräns, einzelne Kunstwerke mit Steuermitteln anzukaufen oder deren Entstehung im einzelnen (und nicht etwa durch die funktionsgerechte Einrichtung und entsprechend stetigen Erhalt eines Museums) zu fördern, kann mit Bezug auf Art. 5, Abs. 3, Satz 1 GG gestellt werden: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die politisch unkonkrete und in den Länderverfassungen unterschiedlich unscharf abgebildete Proklamation eines Anspruchs auf Förderung von Kultur verbleibt im rhetorischen Gestus von „Sonntagsreden“ – man kann entweder empathisch dafür oder desinteressiert dagegen sein, nie aber auf die Ebene eines politisch-gesellschaftlichen Diskurses gelangen. Doch dieser ist zur legislativen Beschlussfassung über die Verwendung von Steuergeldern unabdingbar.

Einstieg in eine fundierte Diskussion

Einen derartigen Diskurs kann man auch ordnungspolitisch entwickeln. Für den kulturellen Bereich können drei Güterklassen unterschieden werden. Neben den Wirtschaftsgütern – dazu gehören im Kulturbetrieb reale Güter wie Gemälde, Skulpturen, Bücher, Filme, CDs/DVDs usw. sowie auch kulturelle Dienstleistungen wie Theateraufführungen, Ausstellungen, Konzerte, Musik- und Volkshochschulunterricht – gehören dazu auch die öffentlichen Güter und Dienstleistungen wie das Archivwesen und der Denkmalschutz, an deren Herstellung der Staat ein primäres Interesse hat. Die überwiegende Anzahl gehört zu einer dritten Kategorie, den meritorischen Gütern: Nachfrage ist auch hier eine relevante Größe, die Dauer- oder Sonderausstellung, die Theaterpremiere, die Musikstunde in der Musikschule sind erst dann sinnvoll, wenn sie eine Nachfrage auf einem Markt finden. Ein solches Angebot aber wird – bene meritus – zumindest idealiter auf der Grundlage kultureller, bildungsbezogener, geschichtlicher, sozialpolitischer, vielleicht auch staatlich-repräsentativer Erwägungen mit Steuermitteln so günstig gehalten, dass die Nachfrage stimuliert und möglichst gesichert wird.

Da diese Klassifikation in der kulturpolitischen Diskussion derzeit (noch?) nicht erkenntnisleitend ist, lässt sich über – mit Steuermitteln geförderte – Kultur fast nicht politisch diskutieren. Wenn von Kultur die Rede ist, geht es immer ums Große und Ganze. Keine Podiumsdiskussion zum Thema, in der nicht mindestens 80 Prozent der Teilnehmer an die Verantwortung aller für die Kultur appellieren, wenn der Ausgangspunkt der Podiumsdiskussion z.B. die „rasenmähermäßige“ Kürzung um 10 Prozent im Kulturbudget ist. Dabei ist es der konkrete Blick auf die einzelnen Fälle, der die Grundlage für einen kulturpolitischen Abgleich und entsprechendes Handeln schafft und nicht das allgemeine Bekenntnis: Was bedeuten z.B. 10 Prozent Kürzung bei einem seit 20 Jahren jährlich stattfindenden Klavierfestival, und wie würde es den Anschaffungsetat einer Stadtbibliothek beeinträchtigen, würden dort 20 Prozent der Zuwendungen gestrichen – wenn 90 Prozent ihres Gesamtbudgets ohnehin Personalkosten sind.

Kulturpolitik sollte den Rahmen für die Verständigung einer Gesellschaft über sich selbst sichern. Das ist ein nachhaltiger Prozess, den man weder mit immer neuen Leuchttürmen noch mit der fragwürdigen Erkenntnis, dass eigentlich alles Kunst und jeder Künstler sei, sichern kann. Ein Prozess aber ist eine dynamische Sache – und Dynamik hat mit kluger Bewegung zu tun. Um sich klug bewegen zu können, muss man seine Werte kennen – das gilt auch für Gesellschaften und für Staaten. 

Stephan Opitz
Dr. Stephan Opitz (RC Kieler Förde) war von Ende 1999 bis 2014 Referatsleiter für Kulturelle Grundsatzfragen im Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und seit 2009 Professor für Kulturmanagement an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. ndl-medien.uni-kiel.de