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Ressourcenschonend stiften

Rotary Aktuell - Ressourcenschonend stiften
Förderstiftungen helfen Organisationen, vor Ort direkte Hilfe zu leisten. Zum Beispiel können Bildungsprojekte unterstützt werden, die Kindern in unterprivilegierten Ländern die Chance auf eine sicherere Zukunft bieten. © Rotary International

In Zeiten eines lang anhaltenden Niedrigzinsniveaus suchen gerade kleinere gemeinnützige Stiftungen nach alternativen Wegen. Die Deutsche Rotarische Stiftung bietet für Rotarier verschiedene Ansätze, sich stifterisch zu engagieren.

01.03.2020

Die Motive für die Gründung einer Stiftung sind vielfältig. Die weitaus überwiegende Anzahl der Gründungen privatrechtlich selbstständiger Stiftungen erfolgt in Deutschland aus altruistischen Gründen. Daneben gibt es auch unternehmensnahe Stiftungen, die Familienstiftungen, die häufig nicht oder nur teilweise gemeinnützig und damit nicht steuerbegünstigt sind, sowie öffentlich-rechtliche Stiftungen, beispielsweise zur Erhaltung von Kulturgütern.

Soziale Zwecke verfolgen

Die Gründung gemeinnütziger Stiftungen entspringt zumeist philanthropischen Überlegungen und nur im Ausnahmefall steuerlichen Beweggründen. Der oder die Stifter erkennen einen als Missstand empfundenen Sachverhalt, der von der öffentlichen Hand nicht geändert werden kann oder will. Dieser Sachverhalt kann lokal, regional, kommunal, landesweit oder international bestehen, je nach Wahrnehmung und Erfahrung.

Gegenüber gemeinnützigen Vereinen, bei denen das höchste Gremium die Mitgliederversammlung ist, wird eine gemeinnützige Stiftung meistens von nur einem Vorstand geführt, der über die Geschicke entscheidet. Je nach Größe und Stiftungszweck kann ein Aufsichtsgremium, wie ein Stiftungsrat oder Kuratorium, hinzukommen, welches eventuell sogar ein Berufungs- und Abberufungsrecht gegenüber dem Vorstand hat. Auf jeden Fall sind die Steuerbarkeit und die Kommunikation durch die geringere Anzahl der Beteiligten in der Regel somit leichter gegeben als bei einem Verein. Hinzu kommt, dass die Haftung bei einem Verein eventuell bis auf die Mitglieder durchgreifen kann, wohingegen das verselbstständigte Stiftungsvermögen haftet und eine Vorstandshaftung lediglich bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit zum Tragen käme.

Förderstiftung

Je weiter die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke räumlich angesiedelt ist – kommunal, national oder international –, desto mehr erscheint die Gründung einer reinen Förderstiftung, also einer mittelbar wirkenden Stiftung, sinnvoll. Aus den Erträgen ihres Vermögens leistet sie finanzielle Zuwendungen an andere Institutionen, damit diese die definierten Zwecke vor Ort erfüllen können. Für die Gründung derartiger Stiftungen, ob selbstständig oder nicht, gibt es keine zeitliche Begrenzung oder Konjunktur, da es immer und überall Ansatzpunkte gibt, soziales Engagement zu entwickeln.

Werterhalt und Anlagepolitik

Ein Stiftungsvorstand ist in der Regel frei, was die Wahl seiner Anlageinstrumente angeht, sofern diese Freiheit nicht durch die Satzung oder Anlagerichtlinien, auch außerhalb der Satzung, beschränkt ist. Um die Erfüllung des Stiftungszwecks langfristig zu sichern, gibt es laut BGB und den Landesstiftungsgesetzen ein Kapitalerhaltungsgebot, welches jedoch nicht für die Rücklagen gilt, und ein Spekulationsverbot.

Grenzen

Durch das seit Jahren existierende und auch auf längere Sicht anhaltende Niedrigzinsniveau kommen Stiftungen vermehrt in ein Dilemma: Zum einen muss die Stiftung ausschüttungsfähige Erträge, wie Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Mieten, für die Zweckerfüllung erwirtschaften, und zum anderen soll sie den mindestens nominalen Werterhalt des Kapitals sicherstellen. Stiftungen reagieren hierauf mit mehreren einzelnen oder kombinierten Maßnahmen, wie zum Beispiel Veränderung des Anlageverhaltens, Reduzierung von Förderung, Erhöhung des Fundraisings, verstärktem Kostenmanagement sowie dem Verbrauch auch der freien Rücklagen für die Erfüllung des Stiftungszwecks.

Über 70 Prozent der rechtlich selbstständigen Stiftungen in Deutschland verfügen, ohne Berücksichtigung der freien Rücklagen, über ein Kapital von unter einer Million Euro. Sie sind, schon aus Gründen der Risikostreuung, auf wenige Anlageinstrumente limitiert und wenden sich daher zunehmend Stiftungsfonds (Mischfonds) zu. Großen Stiftungen steht dem hingegen die gesamte Palette, inklusive Gewerbeimmobilien, Private Equity etc. zur Verfügung, um einen zieldienlichen Anlagemix zu erreichen.

Deutsche Rotarische Stiftung (DRS)

Neben bank- oder sparkassennahen Trägerstiftungen bietet auch die DRS Rotariern und Rotary Clubs die Möglichkeit, selbst stifterisch tätig zu sein. Bei einer Stiftung an die DRS müssen sich die Stifter nicht mit hohen Vermögenswerten und auch nicht selbst administrativ engagieren. Die Verwaltung mehrerer rechtlich unselbstständiger Stiftungsvermögen durch die DRS ermöglicht neben den genannten Vorteilen auch die Reduzierung der Verwaltungskosten auf ein Minimum. Vor dem Hintergrund der Zinserosion schafft die DRS somit ein skalierbares Modell für ein steuerwirksames stifterisches Engagement.

Möglichkeiten

Potenzielle Stifter können Zustiftungen an die DRS leisten, um aus deren Erträgen Projekte zu fördern, die den Satzungszwecken der DRS entsprechen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Einzahlung in einen Stiftungsfonds. Hierbei wird eine vom Stiftungskapital der DRS separierte Zustiftung geleistet, die den Stifternamen tragen kann.

Eine Alternative bietet eine Treuhandstiftung, die als rechtlich unselbstständige Stiftung über einen eigenen Vorstand verfügt, der Projektbefugnisse hat. Anlageentscheidungen und Administration liegen jedoch in der Verantwortung des DRS-Vorstandes.

Sowohl der Stiftungsfonds als auch die Treuhandstiftung können als Verbrauchsstiftung geführt werden. In diesem Fall ist der Stiftungszweck auf mindestens zehn Jahre zeitlich begrenzt. Bei diesen beiden Alternativen steht der Gedanke im Vordergrund, das Stiftungspotenzial sinnvoll zu nutzen.


Wissenswert

Mehr Information zur DRS finden Sie auf der Website: drs-rotary.de

Fragen beantwortet Judith Orf. Telefon: 0211/86 39 59-12

E-Mail: judith.orf@rdgduesseldorf.de