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Inzestverbot

Das letzte Tabu

Weihnachten ist das Fest der Familie – der bürgerlichen, wie der heiligen. Die Beiträge dieses Dezember-Titelthemas beschreiben die Rolle von Jesus, Maria und Joseph als abendländische Modell­gemeinschaft und widmen sich der Bedeutung der Institution Familie in einer Zeit, in der diese nicht mehr selbstverständlich ist.

Karl-Heinz Kohl15.12.2014

Von den großen sozialen Umwälzungen des 20. Jahrhunderts dürfte sich langfristig keine als folgenreicher erweisen als der grundlegende Wandel der Familienstruktur, der sich in den letzten vier Jahrzehnten ergeben hat. Sie sind wiederum Folge einer anderen, noch bedeutenderen Revolution: der Befreiung der Frauen vom Gebärzwang, die durch die Entwicklung der ebenso einfach zu handhabenden wie zuverlässigen modernen Verhütungsmethoden ermöglicht worden ist. Die klassische, aus Vater, Mutter und Kind bestehende Kernfamilie scheint in Auflösung begriffen, seit es allein im Belieben der Frauen steht, ob sie Kinder haben wollen oder nicht. Erst diese Wahlmöglichkeit hat die Voraussetzung für ihre ökonomische Gleichstellung und potentielle Unabhängigkeit vom Vater der Kinder geschaffen, der dem traditionellen Rollenverständnis entsprechend als „Ernährer der Familie“ galt.

Zugleich hat sich die Sexualität aus ihrer Einbindung in die Ehe gelöst. Voreheliche Beziehungen zwischen Mann und Frau sind keine Ausnahme mehr, sondern die Regel. Auch Formen der Sexualität, die früher als deviant empfunden und strafrechtlich verfolgt wurden, erfahren heute breite gesellschaftliche Anerkennung. Die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gilt mittlerweile sogar als Maßstab für die Fortschrittlichkeit und Humanität einzelner Gesellschaften. Nur wenige Tabus haben sich im Bereich der Sexualität noch erhalten. Zu ihnen zählt auch das Verbot geschlechtlicher Beziehungen innerhalb der Familie. Während sie in Deutschland weiterhin geahndet werden, sind einige Staaten bereits dazu übergegangen, Ehen zwischen leiblichen Geschwistern zuzulassen. Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Wandel familiärer Strukturen und der Lockerung des Inzestverbots?

Wurzeln des Verbots

Festzuhalten bleibt zunächst allerdings, dass die Kernfamilie als eigenständige ökonomische und soziale Einheit weit jünger ist als es gemeinhin angenommen wird. In Europa ist sie erst mit der Entstehung des Bürgertums zur vorherrschenden Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens geworden. Bis dahin dominierten auch bei uns größere verwandtschaftliche Verbände, in die Ehe und Familie institutionell eingebettet waren. In vielen Ländern des globalen Südens ist das zum Teil bis heute so geblieben. Die Kinder wuchsen innerhalb von Verwandtschaftsgruppen auf, in denen die ökonomischen Aufgaben dem Prinzip der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung folgten. Die Verwandtschaftsverbände stellten kollektive Rechtseinheiten dar, die über gemeinsamen Besitz an Grund und Boden verfügten. Als Solidargemeinschaften, deren Mitglieder zu gegenseitigen Hilfeleistungen verpflichtet waren, grenzten sie sich zugleich von anderen, ähnlich strukturierten Solidargemeinschaften ab.

Die Zugehörigkeit zu diesen Gemeinschaften richtete sich nach den jeweils geltenden Abstammungsregeln. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten. Die Zuordnung zu einer Verwandtschaftsgruppe kann entweder nach der Vaterlinie oder nach der Mutterlinie oder nach beiden Linien erfolgen. Im ersten Fall spricht man in der Ethnologie von patrilinearer, im zweiten Fall von matrilinearer und im dritten Fall von kognatischer Abstammung. In Europa dominierte das dritte Modell, das allerdings zu relativ großen und auch lockeren Verbänden führte. Patri- und matrilineare Abstammungsgruppen haben gegenüber kognatischen den Vorteil, dass sie entschieden kleiner, überschaubarer und geschlossener sind. Denn die Mitglieder der jeweils anderen Seite gelten nicht als Verwandte und partizipieren deshalb auch nicht an den gemeinsamen Rechten. Die Abschottung nach außen darf aber nicht zu weit getrieben werden. Ihr wird dadurch entgegengewirkt, dass innerhalb der einzelnen Abstammungsgruppe ein striktes Heiratsverbot gilt. Männer wie Frauen dürfen nicht untereinander heiraten, sondern müssen sich ihre Partner in einer benachbarten Gruppe suchen. Und gerade hierin besteht der soziale Sinn des alle Mitglieder einer Abstammungsgruppe umfassenden, erweiterten Inzestverbots: Weit mehr nämlich als ein Verbot ist es ein Gebot, die Frauen der eigenen Gruppe nach außen zu geben. Denn die mit der Heirat verbundenen Verpflichtungen ermöglichen es, dauerhafte Allianzen mit anderen Gruppen einzugehen. Gäbe es das Inzestverbot nicht, würde die menschliche Gesellschaft lediglich aus unverbundenen Monaden stehen. Hieraus erklärt sich nach Lévi-Strauss, der diese Theorie entwickelt hat, auch seine universale Verbreitung: Es steht gewissermaßen am Übergang von der Natur zur Kultur.

Europäische Traditionen

Die Existenz des Inzestverbots wird bei uns jedoch meist anders erklärt. Angeblich habe das Verbot den Sinn, Erbschäden zu vermeiden – eine Auffassung, der sich auch die moderne Rechtsprechung angeschlossen hat. Richtig daran ist, dass das Eingehen von inzestuösen Verbindungen dazu führen kann, dass schädliche rezessive Gene gehäuft aufeinander treffen und so bei den Nachkommen ehebliche Behinderungen hervorrufen. Allerdings spricht gegen diese Erklärung, dass aus der ethnologischen Forschung zahlreiche Gesellschaften bekannt sind, in denen Heiraten zwischen nahen Verwandten nicht nur über viele Generationen üblich, sondern sogar vorgeschrieben waren, ohne dass es bei ihnen vermehrt zu erblich bedingten Erkrankungen gekommen wäre. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Mitglieder solcher Gesellschaften genetisch sogar oft „gesünder“ sind als moderne Populationen, die in der Regel eine weit größere Last schädlicher Gene in sich tragen. Denn durch rezessive Gene weitergegebene Erbschäden treten bei sogenannter Homozygotie oder Erbgleichheit im Phänotyp sehr viel schneller zutage. Menschen mit schweren körperlichen oder mentalen Beeinträchtigungen aber wurden in Jäger- und Sammlergruppen und in kleinen endogamen Dorfgemeinschaften meist schon früh von der Fortpflanzung ausgeschlossen, sei es durch Tötung unmittelbar nach der Geburt oder sei es auch durch systematische Vernachlässigung. Auf der anderen Seite können aufgrund des gleichen Mechanismus an die Nachkommen nicht nur negative, sondern auch positive Anlagen gehäuft weitergegeben werden. So entstammte zum Beispiel die ägyptische Königin Kleopatra, die in den antiken Quellen als eine der schönsten und intelligentesten Frauen ihrer Zeit gerühmt wird, elf aufeinander folgenden Generationen von Bruder-Schwester-Ehen.

In den nach kognatischen Prinzipien organisierten Sippen des europäischen Festlands waren die Heiratsverbote zwischen Verwandten entschieden weiter gefasst als in den unilinearen Clangesellschaften Afrikas, Amerikas oder Asiens. Zu Ausnahmen konnte es dennoch kommen, wenn die politische Opportunität das Eingehen neuer oder die Befestigung bereits bestehender Bündnisse gebot. Obgleich die Kirche im Mittelalter in Berufung auf die strengen Heiratsregeln der Bibel auch noch zusätzliche Heiratsverbote erließ, wurden sie von Angehörigen der Hocharistokratie laufend durchbrochen. Die Königshäuser mochten auf das bewährte politische Instrument nicht verzichten. Ein meist teuer zu erkaufender kirchlicher Dispens erlaubte es ihnen, selbst die eigenen Vettern und Basen zu heiraten. „Kriege führen mögen andere, Du, glückliches Österreich, heirate“, so lautete bekanntlich die Devise, mit deren Hilfe es den Habsburgern gelang, ihren Machtradius über Jahrhunderte hin kontinuierlich zu erweitern.

Der allmähliche Verlust der Verwandtschaftsbeziehungen

Einer ähnlichen Strategie bedienten sich im 19. Jahrhundert auch zahlreiche wohlhabende bürgerliche Familien. Heiraten zwischen Verwandten ermöglichten es ihnen, eine Aufsplitterung ihres Vermögens zu verhindern und weiteres Kapital zu akkumulieren. Die kirchlichen Heiratsverbote hatten sich nach der Reformation weitgehend gelockert. In England war die Heirat zwischen Seitenverwandten ersten Grades bereits unter Heinrich VIII. wieder erlaubt worden. Eine um 1870 vorgenommene statistische Erhebung zeigt, dass die Vettern-Basen-Heiraten innerhalb der englischen Oberschicht damals drei Mal häufiger waren als in den einfachen ländlichen und städtischen Bevölkerungsschichten. Erst mit der Popularisierung darwinistischer Theorien setzte gegen Ende des 19. Jahrhunderts eine Kampagne gegen diese Form der „Inzucht“ ein. Charles Darwin selbst hatte im Übrigen, wie in der vorhergehenden Generation schon sein Vater, seine Cousine mütterlicherseits geheiratet und zeit seines Lebens die möglichen Erbschäden gefürchtet, die sich aus dieser engen Verbindung für seine Nachkommen ergeben könnten. Die Eugeniker hatten mit ihren Warnungen Erfolg. 1930 fiel in England auf 6.000 Heiraten nur noch eine einzige zwischen Seitenverwandten ersten Grads. Erst jetzt schien sich die Familie endgültig aus ihrer Einbettung in größere verwandtschaftliche Verbände gelöst zu haben.

Verwandtschaftsbeziehungen haben seither weiter an Bedeutung verloren. Es lässt sich dies bereits am alltäglichen Sprachgebrauch ablesen. Wer besteht heute noch darauf, von den Kindern seiner Geschwister als „Onkel“ oder „Tante“ angeredet zu werden? Geheiratet wird zwar immer noch, allerdings meist erst dann, wenn bereits gemeinsame Kinder vorhanden sind. Die Zahl der alleinerziehenden Mütter nimmt dagegen stetig zu. So ergreift der Bedeutungsverlust verwandtschaftlicher Bindungen inzwischen auch die früher gern als „Keimzelle des Staates“ bezeichneten Kernfamilie. Im Zuge der Aufhebung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung sind inzwischen viele ihrer Aufgaben von staatlichen Institutionen übernommen worden. Die in Deutschland heute forciert ausgebauten Kinderhorte sind nur ein Beispiel.

Trifft die soziale Theorie des Inzesttabus zu, dann wird auch offensichtlich, weshalb auf das staatliche Verbot der Ehe zwischen leiblichen Geschwistern getrost verzichtet werden kann. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird schon lange nicht mehr durch Allianzen zwischen einzelnen Verwandtschaftsgruppen gewährleistet. Diese Rolle haben in den postindustriellen Gesellschaften des Westens die vielfältigen ökonomischen und sozialen Verflechtungen übernommen. Da die aus inzestuösen Verbindungen hervorgehenden biologischen Erbschäden weithin überschätzt werden, spricht eigentlich nichts dagegen, sie zwischen Erwachsenen freizugeben. Allerdings würde man es sich zu leicht machen, wollte man den Widerstand, der einem solchen Schritt in der Öffentlichkeit immer noch entgegengebracht wird, allein als Ausdruck eines zurecht obsolet gewordenen „gesunden Volksempfindens“ abtun. Weit eher mag er sich einer unbewussten kollektiven Erinnerung an die Bedeutung verdanken, die der Heiratsallianz als der ursprünglichsten Form gesellschaftlicher Synthesis einmal zugekommen war.

Karl-Heinz Kohl
Prof. Dr. Karl-Heinz Kohl lehrte seit 1996 als Professor für Kulturund Völkerkunde am Institut für Ethnologie der Goethe-Universität Frankfurt und leitete dort bis 2016 das Frobenius-Institut für kulturhistorische Forschung. Zu seinen Werken gehören unter anderem Ethnologie – die Wissenschaft vom kulturell Fremden (3. Aufl., C. H. Beck 2012) und Die Macht der Dinge. Geschichte und Theorie sakraler Objekte (C. H. Beck 2003).

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