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Naturwissenschaften in der Gesellschaft

Denker am Rande

Stecken die Dichter und Denker unserer Tage in einer Identitätskrise? Obwohl sich die Welt in einem permanenten digitalen Wandel befindet, obwohl alte politische Gewissheiten nicht mehr gelten, und obwohl die Naturwissenschaften regelmäßig neue Horizonte vermessen, gibt es kaum noch bekannte Groß-Deuter, die den Zeitgenossen den Lauf der Ereignisse erklären. Die Beiträge des Juli-Titelthemas begeben sich auf die Suche nach den Ursachen dieses Phänomens – und nach dem Platz des Intellektuellen in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.

Gerhard Roth15.07.2014

Das Wohl unserer Gesellschaft ist an einen hohen Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik gebunden. Gleichzeitig wird beklagt, dass in den Schulen die „MINT“-Fächer, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, keineswegs beliebt sind und man um den Nachwuchs auf diesen Gebieten bangen muss. Die Einsicht in die Notwendigkeit wissenschaftlichen Denkens und empirischer Nachweisbarkeit in der Praxis ist trotz ihres rasanten Erfolges keineswegs gestiegen. Weiten Bevölkerungskreisen ist naturwissenschaftliches bzw. allgemein wissenschaftliches Denken und Vorgehen fremd.

Dies ist nicht einem angeblich niedrigen Bildungsstand der breiten Öffentlichkeit zuzuschreiben, vielmehr ist eine anti-naturwissenschaftliche Haltung an den Hochschulen und in akademischen Kreisen nach wie vor weithin verbreitet. Im deutschsprachigen Raum wurde diese Haltung mit dem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert durch den Philosophen Wilhelm Dilthey (1833–1911) entwickelten Konzept der „Geisteswissenschaften“ festgeschrieben, das nach ihm von nahezu allen führenden deutschen Philosophen wie Oswald Spengler, Martin Heidegger, Nicolai Hartmann, Eduard Spranger, Hans-Georg Gadamer, Ernst Cassirer bis hin zu Jürgen Habermas entschieden vertreten wurde und wird. Hiernach geht es bei den Naturwissenschaften um kalte deterministische, nicht auf den Menschen bezogene Prozesse, die als Spezialfälle allgemeiner Gesetze erklärbar sind, während sich die Geisteswissenschaften mit den Erzeugnissen des freien menschlichen Geistes, dem Verstehen konkreter Zusammenhänge und dem Einfühlen in andere Menschen, Kulturen und geistige Errungenschaften befassen.

Dieses Konzept prägt auch heute noch die Aufteilung der universitären Disziplinen in die Geistes- und Sozialwissenschaften einerseits (meist einschließlich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) und die Natur- und Technikwissenschaften (einschließlich Mathematik, Biowissenschaften und Informatik) andererseits. Und die Entgegensetzung von Erklären und Verstehen, von Determinismus und Freiheit, von Ursachen und Gründen, von Kausalerklärung und Hermeneutik ist auf Seiten führender Geisteswissenschaftler nach wie vor äußerst populär.

Dies ist so lange einigermaßen unproblematisch, als man unter den Naturwissenschaften klassischerweise vornehmlich Mathematik, Physik und Chemie versteht, wo Kultur, Geschichtlichkeit, Individualität und Sinnhaftigkeit keine große Rolle spielen. In eine große Krise gerät ein solches Denken aber in dem Maße, in dem Biologen, Anthropologen, Psychologen und Neurowissenschaftler begonnen haben, den Menschen als Mittelpunkt geisteswissenschaftlichen Denkens mit naturwissenschaftlichen Methoden zu untersuchen. Es stellt sich dabei heraus, dass der Mensch untrennbar sowohl ein natürliches als auch ein kulturelles Wesen, ein biologisches wie geistiges Wesen ist. Die Erkenntnis, dass einerseits Geist und Psyche aufs Engste mit naturgesetzlichen Prozessen verbunden sind und andererseits die soziale und kulturelle Umwelt in die biologischen Strukturen (z.B. das Erbgut oder die Gehirne) verändernd eingreifen, macht eine scharfe Entgegensetzung von Natur- und Geisteswissenschaften, sofern sie den Menschen betrifft, unsinnig.

Nun kann man diese Zusammenhänge als rein akademisch ansehen, denen keine Bedeutung für das reale Leben zukommt. Dabei unterschätzt man jedoch, welche direkten Auswirkungen dualistische Konzepte in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens haben. Ich will dies an zwei prominenten Beispielen erläutern.

Das erste Beispiel betrifft das Entstehen und die Therapie psychischer Erkrankungen. Vor über 150 Jahren stellte Wilhelm Griesinger fest, dass psychische Erkrankungen stets mit Hirnerkrankungen einhergehen, und seither hat die neurobiologische Erforschung der Grundlagen psychischer Erkrankungen große Fortschritte gemacht. Dennoch lehnen nach wie vor viele Psychiater eine solche Sichtweise als „reduktionistisch“ und inhuman ab. Diese Ablehnung ist noch größer unter den Psychotherapeuten. Zwar rühmen sich die klassische Verhaltenstherapie und insbesondere die Kognitive Verhaltenstherapie, wissenschaftlich fundiert zu sein, aber ihre propagierten Wirkungsmodelle halten einer neurobiologischen Überprüfung nicht stand, und man bemüht sich auch gar nicht ernsthaft um eine wissenschaftliche Fundierung. Von vielen Vertretern der psychoanalytischen und psychodynamischen Psychotherapie und der meisten anderen Richtungen wie Familientherapie, Gestalttherapie und systemische Therapie wird der Gedanke einer naturwissenschaftlich-neurobiologischen Fundierung strikt abgelehnt, obgleich Sigmund Freud als Begründer der Psychoanalyse genau davon ein Leben lang geträumt hatte. Man propagiert, ganz im Sinne der klassischen Geisteswissenschaften, eine „ganzheitliche“ und „verstehende“ Psychotherapie und setzt sich entschieden gegen die Forderung einer empirischer Fundierung zur Wehr mit dem Argument, dass man Methoden und Erfolge der Psychotherapie exakt wissenschaftlich gar nicht erfassen könne. Die inzwischen vorliegenden seriösen Untersuchungen zur Wirkungsweise von Psychotherapien zeigen allerdings, dass unter dem Deckmantel „ganzheitlicher Verfahren“ oft empirisch nicht haltbare Praktiken zum Einsatz kommen, die weite Teile der Psychotherapie nachhaltig in Verruf gebracht haben. Es soll von mir hier die Wirksamkeit psychotherapeutischer Verfahren keineswegs angezweifelt werden, was aber dringend not tut und auch möglich ist, ist eine wissenschaftliche Fundierung der Psychotherapie im Sinne intersubjektiver Überprüfbarkeit der Konzepte und Methoden, so dass man ein Verständnis für die Wirkungsweise erlangt.

Wunschdenken statt Empirie

Das zweite Beispiel betrifft die Diskussion um den Begriff der Willensfreiheit, wie er u.a. dem geltenden Strafrecht aufgrund herrschender Lehrmeinung und höchstrichterlicher Entscheidung zugrunde liegt. Der Begriff unterstellt die Möglichkeit, unter physisch identischen Bedingungen allein mithilfe „geistiger“ Willensanstrengung anders, also auch entgegen einer zur Straftat drängenden Motivlage zu handeln. Dass ein Täter sich auf diese Weise nicht gegen, sondern für die Tatmotive entschieden hat, begründet seine strafrechtliche und moralische Schuld.

Diese auf Immanuel Kant zurückgehende Definition von Willensfreiheit setzt voraus, dass es im Menschen Fähigkeiten gibt, die nicht den Naturgesetzen unterliegen, obgleich diese in der Lage sind, als „mentale Kausalität“ in das Naturgeschehen determinierend einzugreifen. Dies war solange halbwegs vertretbar, als die Naturwissenschaften gar keine Möglichkeiten besaßen, die Existenz oder Nicht-Existenz einer mentalen Kausalität im Rahmen des menschlichen Entscheidungsverhaltens empirisch zu überprüfen. Dies ist inzwischen mit Methoden der Hirnforschung unter bestimmten Bedingungen durchaus möglich. Alle einschlägigen Studien kommen zu dem Ergebnis, dass es eine „mentale Verursachung“ nicht gibt, sondern dass ein Andershandeln in einer bestimmten Situation stets durch andere neuronale Prozesse bedingt ist, und dasselbe lässt sich auf psychologischer Ebene hinsichtlich determinierender Motive zeigen. Zudem konnte bisher niemand plausibel machen, wie eine rein geistige Kraft ohne offensichtliche Verletzung physikalisch-physiologischer Gesetzmäßigkeiten auf das Hirngeschehen einwirken kann. Es gibt zwar nur noch wenige Strafrechtler bzw. Strafrechtstheoretiker, die diese Befunde strikt leugnen, aber die große Mehrheit rettet sich in die Vorstellung, dass Willensfreiheit, obgleich empirisch nicht existent, ein notwendiges gedankliches Konstrukt?sei?– eine „staatsnotwendige Fiktion“, wie der Strafrechtler Kohlrausch es formulierte. Dies ist umso fragwürdiger, als es ausgearbeitete Vorstellung gibt, wie strafrechtliche Verantwortung ohne Willensfreiheit und Schuld begründet und in Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen gebracht werden kann.

Die Beispiele sollen zeigen, dass die Forderung nach naturwissenschaftlicher Begründung in weiten Teilen der gesellschaftlichen Praxis nach wie vor ungehört verhallt, weil sie in der Beschäftigung mit dem Menschen ein starkes Umdenken verlangt. Über zwei Jahrtausende hat das abendländische Denken den Menschen als ein Wesen gesehen, das sich zumindest in geistig-moralischer Hinsicht qualitativ von den Tieren unterscheidet, für die die Naturgesetze ausnahmslos gelten. Der durch Darwin in seinem Alterswerk „Die Abstammung des Menschen“ begründete Gedanke, dass der Mensch auch in geistig-moralischer Hinsicht Teil der Natur ist, hat bis heute keinen tiefgreifenden Eingang in das geistes- und sozialwissenschaftliche Denken gefunden. Dies ist umso paradoxer, als fast jeden Tag im Fernsehen gezeigt wird, wie intelligent und erfindungsreich nichtmenschliche Primaten und viele andere Tiere sind. Wahrscheinlich ist es die Angst vor dem Verlust unserer Einmaligkeit, die auch Gebildete davon abhält, den Menschen als Teil der Natur anzusehen. Gute gesellschaftliche Praxis sollte aber auf Empirie und nicht auf Wunschdenken begründet sein.
Gerhard Roth
Prof. Dr. Gerhard Roth war seit 1976 Professor für Verhaltensphysiologie an der Universität Bremen und bis 2008 Direktor am dortigen Institut für Hirnforschung. Von 2003 bis 2011 war er Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes. Zuletzt erschien „Persönlichkeit, Entscheidung und Verhalten. Warum es so schwierig ist, sich und andere zu ändern“ (Klett-Cotta 2013).

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