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Endlich Erneuerung oder d’r ahl Driss*?

Forum - Endlich Erneuerung oder d’r ahl Driss*?
Macht und Ritual: Diese Aufnahme gelang 1989 dem Kölner Fotografen Bernd Arnold bei einer Predigt im Kölner Dom. © Bernd Arnold / Visum

Nur eine unabhängige Instanz kann eine an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Aufarbeitung voranbringen. Bis dahin wird sich die katholische Kirche weiter im Kreislauf des Scheiterns drehen. Die Geschichte eines moralischen Versagens

Klaus Mertes01.04.2021

Köln ist kein Bistum wie die anderen. Köln ist so etwas wie das Rom am Rhein. Das mag einer der Gründe dafür sein, warum die Kölner Krise die ganze katholische Kirche in Deutschland besonders erschüttert. Ausgelöst wurde sie durch die Entscheidung des Kölner Kardinals Woelki im März 2020, die Veröffentlichung des Gutachtens der Münchner Kanzlei WSW wegen äußerungsrechtlicher Bedenken kurzfristig zu verschieben.

Im Januar 2010 war der in die 70er Jahre zurückreichende Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg öffentlich geworden. Schwer erträgliche acht Jahre hatte es dann gedauert bis zur Veröffentlichung der von den Bischöfen 2014 in Auftrag gegebenen MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.“ Erst da schienen Bischöfe begriffen zu haben, dass Missbrauch auch ein Problem der Institution ist; dass die Krise nicht nur eine Priesterkrise, sondern auch eine Bischofs- und Oberenkrise ist; dass Missbrauch nicht nur in der Missetat von Tätern besteht, sondern auch in der Unfähigkeit – in einigen Fällen sogar im Unwillen –, diese Verbrechen disziplinarisch aufzuarbeiten.

Es folgte eine Zeit intensiver Aktivitäten. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sowie der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) nahmen das Projekt einer Neuregelung der Schmerzensgeldzahlungen sowie eine Vereinbarung zu „Standards für eine unabhängige Aufarbeitung“ in Angriff. Der Vorsitzende der DBK, Kardinal Marx, berief zusammen mit Thomas Sternberg, dem Präsidenten des ZdK (Zentralkomitee der Deutschen Katholiken) einen „Synodalen Weg“ ein, der Systemprobleme und Reformbedarf in der katholischen Kirche thematisieren sollte. 1. Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag, 2. Priesterliche Existenz heute, 3. Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche, 4. Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft.

Woelki, der Aufklärer?

Sichtlich erschüttert über die Ergebnisse der MHG-Studie schritt Kardinal Woelki voran. Noch während der Verhandlungen zwischen DBK und UBSKM gründete er einen eigenen Betroffenenbeirat für die Kölner Erzdiözese. Er beauftragte die Münchner Kanzlei WSW mit einem GutZZZZ achten, das explizit auch Namen von Verantwortlichen nennen sollte. Konsequenzen bis hin zu Rücktritten wurden in Aussicht gestellt. In kurzer Zeit wuchs Woelki zu einer Hoffnungsgestalt für kompromisslose Aufklärung heran. „Die Betroffenen helfen uns bei der Aufarbeitung,“ so Kardinal Woelki. Dieser Schulterschluss verstärkte den Eindruck seiner persönlichen Glaubwürdigkeit. Dass er bei den Themen des Synodalen Wegs eher als Bremser auftrat, schmälerte seinen Ruf als Aufklärer nicht. Vielleicht war es – in der Wirkung, nicht in der Absicht – sogar so, dass er umso mehr als Bremser bei den Reformthemen auftreten konnte, je glaubwürdiger er die Aufarbeitung von Missbrauch in seiner Diözese vorantrieb.

Doch es kam anders. Wegen äußerungsrechtlicher Bedenken wurde die Veröffentlichung des Gutachtens zunächst verschoben, dann abgesagt. Um seiner riskanten Entscheidung die Autorität der Betroffenen zu verleihen, holte er sich die Zustimmung seines Betroffenenbeirates. Dieser stimmte zunächst zu, zog dann aber wieder zurück. „Missbrauchte Betroffene“ titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (14.11.2020) und rekonstruierte das manipulative Vorgehen der Bistumsleitung. Es folgte eine juristische und mediale Schlacht um alte und neue Gutachten. Einzelheiten aus dem WSW-Gutachten sickerten durch und heizten die personalpolitischen Debatten an. Auch der Hamburger Bischof Stefan Heße, vormals Generalvikar in Köln, geriet ins Visier. Die Präsentation des neuen Gutachtens am 19. März 2021 in Köln führte zu Freistellungen von Personen wie Weihbischof Schwaderlapp und anderen, aber hinterließ letztlich mehr Fragen als Antworten. Es nützt alles nicht. Die Reputation des Aufklärers liegt in Trümmern.

Die Geschichte des Scheiterns von Kardinal Woelki hat symptomatische Bedeutung. Spätestens seit 2010 treibt die Bischöfe, aber nicht nur sie, die Sorge um den Verlust der Glaubwürdigkeit an. Diese ist gerade für die Kirche ein hohes Gut. Ohne Glaubwürdigkeit kann sie ihrem Auftrag nicht gerecht werden. Doch solange sie primär von der Sorge um die eigene Glaubwürdigkeit getrieben ist, geht es bei der Aufarbeitung von Missbrauch nicht weiter. Wiedergewinnung von Glaubwürdigkeit ist der falsche Notenschlüssel vor Text und Melodie der Aufarbeitung. Der richtige lautet: Gerechtigkeit für die Opfer. Wenn diese wiederum primär deswegen in den Blick genommen wird, um Glaubwürdigkeit zu gewinnen, ist die institutionsnarzisstische Falle immer noch offen. Die Betroffenen und auch die Öffentlichkeit merken es und wenden sich ab.

Zuerst die Opfer, nicht die Kirche

Auch das Misslingen des Schulterschlusses mit den Betroffenen hat symptomatische Qualität. Die moralische Autorität des Leidens ist gerade für die Kirche mit ihren hohen moralischen Ansprüchen ein ersehnter Partner für die Wiedergewinnung ihrer Glaubwürdigkeit. Das hat Köln besonders deutlich gezeigt. Deswegen spricht die Kirche seit Jahren eine Sprache über und zu den Betroffenen, aus der die Sehnsucht nach Versöhnung mit ihnen spricht: Bitte um Verzeihung, Wutsprache gegen die Täter, irregeleitete Solidarisierung mit den Betroffenen nach dem Motto: Die Täter haben auch der Kirche Schaden zugefügt. Die Betroffenen wollen genau das nicht hören. Sie haben eine Anklage nicht nur gegen die Täter, sondern auch gegen die Verantwortlichen. Sie fordern Aufklärung, finanzielle Hilfen und Entschädigung. Einige von ihnen machen sich auch mit der Autorität ihrer Leidensgeschichte die Reformagenda in der Kirche zu eigen. Es kann unter diesen Umständen gar nicht ausbleiben, dass die Kirche in ihrem Leitungspersonal zunächst einmal die Position auf der Anklagebank annimmt und aushält.

Schließlich gelingt es der Kirche seit Jahren nicht, die Frage nach der Gerechtigkeit für die Betroffenen zu beantworten. Das kann sie letztlich trotz aller Bemühungen nicht, solange sie nicht die Kontrolle an eine unabhängige Institution aus der Hand gibt. Die Initiative dazu muss, so wie die gewachsenen Staat-Kirche-Verhältnisse in Deutschland sind, von der Bischofskonferenz ausgehen. Da die allermeisten Taten und Unterlassungen entweder verjährt oder nicht justiziabel sind, geben Staatsanwaltschaften in der Regel alle Akten nach Durchsicht zurück, ohne Anklage zu erheben. Aufarbeitung ist mehr als juristisch-strafrechtliche Aufarbeitung. Der Missbrauch deckt ein moralisches Versagen auf, das für eine Institution wie die Kirche, die hohe moralische Ansprüche formuliert, relevant bleibt, gerade auch für die Bewertung ihres eigenen Versagens. Nur eine unabhängige Instanz kann dann auch eine an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Aufarbeitung voranbringen, weil erst dann die Unterscheidung zwischen Kläger/Nebenkläger, Angeklagtem und Richter gewahrt ist. Solange das nicht der Fall ist, wird sich die Kirche weiter im Kreislauf des Scheiterns drehen.

*„ ... d‘r ahl Driss“ ist Kölsch und steht für „der alte Mist“.

Klaus Mertes
Klaus Mertes trat 1977 in den Jesuitenorden ein. Er war 30 Jahre im Schuldienst tätig, von 2000 bis 2011 als Rektor des Berliner Canisius-Kollegs und von 2011 bis 2020 als Direktor des Kollegs St. Blasien im Schwarzwald. 

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