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Titelthema

Gegen religiöse Einfalt

Titelthema - Gegen religiöse Einfalt
© Illustration: Thomas Fuchs

Befindet sich der Religionsunterricht in der Krise? Religion als Teil der Allgemeinbildung kann zur Integration in die Zivilgesellschaft beitragen.

David Käbisch01.02.2021

Auch wenn noch nicht alle Folgen der Coronakrise absehbar sind, steht schon heute fest, dass die globale Pandemie als eine politische, ökonomische, rechtliche und soziale Zäsur in die Geschichtsbücher eingehen wird. Für die evangelischen und katholischen Kirchen in Deutschland stellt sie ebenfalls einen Einschnitt dar. Neben Fragen der Systemrelevanz von Religion, der Mitgliederentwicklung und Finanzplanung ist dabei auch an den schulischen Religionsunterricht zu denken. Denn die Coronakrise fällt mit einem anderen denkwürdigen Ereignis zusammen: Zum ersten Mal gehörten im Jahr 2020 bundesweit weniger als 50 Prozent aller Grundschüler einer der beiden Großkirchen an.

Mittel der Integration?

Von Bremen, Berlin und Brandenburg abgesehen wird der Religionsunterricht in den meisten Bundesländern als ordentliches Lehrfach in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften, das heißt konfessionell differenziert, erteilt. Schüler aus verschiedenen Klassen kommen zusammen, wie es auch bei anderen Profil- und Wahlfächern (zum Beispiel Fremdsprachen) der Fall ist. Gegen diese vielerorts schon lange aufgeweichte Praxis scheinen gegenwärtig nicht nur die Abstandsregeln, sondern stärker denn je pädagogische und demographische Argumente zu sprechen. Ein allgemeiner Religions- oder Ethikunterricht scheint die pädagogischen Leitgedanken der Inklusion und Dialogizität besser realisieren zu können. Weniger als 0,1 Prozent der Schüler in Hessen (meist mit Migrationshintergrund) besuchen den jüdischen, griechisch-orthodoxen, mennonitischen, unitarischen und syrisch-orthodoxen Religionsunterricht. Wird religiöse Bildung in der Schule auf diese Weise nicht zum Integrationshindernis? Das Gegenteil ist der Fall! 

Wer sich mit dem Religionsunterricht beschäftigt, muss zur Kenntnis nehmen, dass die „Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ (Art. 4 GG) und das Recht des Kindes auf einen Religionsunterricht der eigenen Konfession beziehungsweise Religion (Art. 7 Abs. 3 GG) zu den unveräußerlichen Grundrechten gehören. Vor allem für Minderheiten sind diese von existenzieller und identitätsstiftender Bedeutung. Das Recht des Kindes auf Religion lässt sich darüber hinaus mit der UN-Kinderrechtskonvention begründen, die 1990 unterzeichnet wurde. Artikel 14 dieser Konvention besagt, dass alle Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit achten. Nicht selten mussten Menschen aus ihrer Heimat flüchten, weil ihnen dieses Recht versagt wurde. Mehr noch: Ein vielstimmiger Religionsunterricht, der von akademisch gebildeten Lehrkräften auf dem Boden des Grundgesetzes erteilt wird, ist nicht nur Ausdruck und Garant dieser Freiheitsrechte, sondern auch ein wirksames Instrument gegen religiöse Einfalt und Fundamentalismus. Religionsunterricht an staatlichen Schulen war und ist immer auch ein Beitrag zur Zivilisierung von Religion. Religiöse Bildung kann auch ein Mittel der Integration in die Zivilgesellschaft sein, solange sie von qualifiziertem Personal auf hohem Niveau erteilt wird.

Rückblick auf drei Krisen

Die Coronakrise ist keineswegs die erste gesellschaftliche Krise, in der das Fach in Frage gestellt wurde. Ein kurzer Blick in die Geschichte kann zeigen: Gerade in Krisenzeiten wurde am Ende für den Religionsunterricht als Teil der Allgemeinbildung plädiert. Dies betrifft zunächst die Krisenjahre nach den beiden Weltkriegen. Die Versorgung der Menschen mit Nahrung und Energie hatte Vorrang, ebenso die Neuorganisation des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens, die auch das Verhältnis von Staat und Kirche betraf. In der Weimarer Nationalversammlung plädierte beispielsweise die SPD, mit 37,9 Prozent stärkste Partei, für die Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht und des Religionsunterrichts, während das katholische Zentrum und andere bürgerliche Parteien eine Gegenposition vertraten. Der 1919 in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) ausgehandelte Kompromiss bestimmt das Religionsverfassungsrecht bis heute: Alle Schulen (und damit auch der Religionsunterricht) stehen unter der Aufsicht des Staates, aber nicht der Staat, sondern die Religionsgemeinschaften bestimmen die Inhalte des Fachs. Notabene: Bereits 1919 ist in Artikel 149 der WRV nicht von den christlichen Kirchen, sondern in prophetischer Weitsicht von „Religionsgesellschaft“ die Rede.

Die 1919 ausgehandelte Arbeitsteilung von Staat und Religion wurde von den Nationalsozialisten mit Füßen getreten. Die Diskriminierung, Ausgrenzung und Vernichtung jüdischer Schüler zwischen 1933 und 1945 markieren einen Zivilisierungsbruch, für den der zu tragende Judenstern und Auschwitz als Symbole stehen können. Die völlig anders gelagerte, weniger folgenreiche Diskriminierung von Christen verlief aufgrund der Mehrheitsverhältnisse subtiler. Sie begann mit der Beschränkung der Unterrichtstätigkeit von Pfarrern und dem „freiwilligen“ Ausscheiden staatlicher Religionslehrer aus dem nationalsozialistischen Schulsystem, gefolgt von der Einschränkung der herkömmlichen Feierpraxis (Schulgottesdienste, Adventsandachten) und einer Kampagne gegen Konfessionsschulen. Der kriegsbedingte Lehrermangel hatte unter anderem zur Folge, dass der Religionsunterricht nicht mehr erteilt wurde. Frei werdende Stellen für dieses Fach wurden bewusst nicht mehr besetzt. Der Verschiebung des Religionsunterrichts in die Randstunden und der Abschaffung der Noten (ein neues, reichsweites Zeugnisformular sah das Fach stillschweigend nicht mehr vor) folgte schließlich die Beendigung des Religionsunterrichts im Jahr 1942.

Neues Interesse im Osten

Den Zivilisationsbruch der Nationalsozialisten vor Augen haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1949 an die WRV angeknüpft. Insbesondere mit Artikel 4 und Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes schufen sie ein wirksames Instrument gegen staatliche Indoktrination und für eine Pluralität religiöser und nichtreligiöser Lebensorientierungen an Schulen. In der DDR wurde demgegenüber an die Idee einer (national-)sozialistischen Einheitsschule ohne Religionsunterricht angeknüpft, auch wenn die kommunistische Propaganda das Gegenteil behauptete. Die Abschaffung des Staatsbürgerkundeunterrichts, den alle Schüler ab der 7. Klasse besuchen mussten, stand daher auf der Agenda der Bürgerrechtsbewegung im Krisenjahr 1989/90 ganz oben, gefolgt von der Forderung, eine weltanschauliche Pluralität auch im Schulsystem zuzulassen. 30 Jahre nach dem Beitritt der ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes kann ein positives Resümee gezogen werden. Die (nicht konfliktfreie) Wiedereinführung des Religionsunterrichts, insbesondere aber die Neugründung konfessioneller Schulen war und ist eine Erfolgsgeschichte. Nicht wenige konfessionslose Eltern, die das staatliche Schulsystem in schlechter Erinnerung haben, schicken ihre Kinder in Leipzig oder Dresden auf konfessionelle Schulen.

Fazit

Auch wenn sich die Coronakrise 2020/21 von den gesellschaftlichen Verwerfungen der Jahre 1918/19, 1945-49 und 1989/90 grundlegend unterscheidet, sprechen zahlreiche Gründe dafür, dass der Religionsunterricht auch in dieser Krise sein Profil schärfen kann. Dies betrifft zunächst den Religionsunterricht als Ort der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die in nicht wenigen Echokammern und Meinungsblasen des Internets derzeit in Frage gestellt oder missverstanden wird. Viele existenzielle, ethische und theologische Fragen der Coronakrise sind anschlussfähig an die klassischen Themen des Religionsunterrichts. Zu nennen sind der Umgang mit Unwissen, Unsicherheit und Ambiguität, ferner die Unvermeidbarkeit von Schuld in ethischen Dilemma-Situationen wie der Triage oder die Frage nach Gott und dem Leid der Menschen. Eine Bildungsherausforderung auf allen Ebenen des staatlichen und kirchlichen Bildungshandelns sind darüber hinaus Verschwörungstheorien, die auf die Geschichte des Judentums in Deutschland Bezug nehmen. Verstörend sind die gelben Judensterne, die Querdenker bei einer Demonstration gegen die Coronamaßnahmen in Frankfurt am Main trugen, und das T-Shirt mit der Aufschrift „Camp Auschwitz“, das bei der Erstürmung des Kapitols in Washington am 6. Januar 2021 zu sehen war. Ein Religionsunterricht, der die ethischen und politischen Implikationen von Religion im Blick hat, ohne den Unterschied zwischen Ethik, Politik und Religion zu verwischen, leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Allgemeinbildung von Schülern in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.

David Käbisch

Dr. David Käbisch ist seit 2013 Professor für Religionspädagogik am Fachbereich für Evangelische Theologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Geschichte des Religionsunterrichts und das gemeinsame Lernen mit Konfessionslosen in einer pluralistischen Gesellschaft.