Eine unverzichtbare Hegemaßnahme des Jägers
Im Kampf gegen Wildseuchen
Obwohl die Jagd die älteste Art der Nahrungsbeschaffung des Menschen ist, steht sie in jüngster Zeit unter massivem Druck. Die Beiträge des Titelthemas im Oktober setzen sich mit der Kritik der Tierschützer auseinander. Sie erläutern, warum Jagd notwendig ist, und hinterfragen zugleich, was sich an der traditionellen Art des Jagens ändern muss, damit das Waidwerk eine Zukunft hat.
Jagd ist weder Hobby, noch pures Freizeitvergnügen. Jagd ist vielmehr Passion. Nur der passionierte Jäger ist in der Lage, mit großem Einsatz und Engagement die vielfältigen Vorgaben und rechtlichen Bestimmungen, die er im Rahmen der Jagdausübung zu berücksichtigen hat, angemessen zu erfüllen.
Im Folgenden sollen zwei Teilaspekte dieses umfangreichen Aufgabenbereiches näher beleuchtet werden: das Mitwirken bei der Gesundhaltung des Wildes und der Bekämpfung von Wildseuchen und die Verantwortung bei der Abgabe von hochwertigem und hygienisch einwandfreiem Wildpret.
Das Bundesjagdgesetz definiert den Begriff „Jagdrecht“ und gibt vor, dass dieses die „ausschließliche Befugnis ist, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, […]“. Die Hege hat u.a. die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.
Diese Verpflichtung des Jägers zur Hege des Wildes beinhaltet auch und insbesondere den Jagdschutz, der u.a. den Schutz des Wildes vor Wildkrankheiten bzw. Wildseuchen besonders hervorhebt. Wird eine Wildseuche oder auch nur der Verdacht einer solchen festgestellt, hat der Jagdausübungsberechtigte dieses unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese erlässt einvernehmlich mit dem Amtstierarzt die zur Bekämpfung der Seuche erforderlichen Anweisungen, die sich bei Wildseuchen naturgemäß primär an die Jäger richten.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Jäger ihre diesbezüglichen Verpflichtungen immer mit großem Engagement und erheblichem persönlichen Einsatz erfüllt haben. So grassierte in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts praktisch in ganz Deutschland flächendeckend und in weiten Teilen Europas die für Mensch und Tier gleichermaßen lebensgefährliche Tierseuche Tollwut. Der ursprüngliche Plan zur Bekämpfung dieser bedeutenden Zoonose bestand darin, den Hauptüberträger der Seuche, nämlich den ubiquitär auftretenden Rotfuchs in seinem Bestand zu reduzieren, um ein Abreißen der Infektionskette und damit ein Erlöschen der Seuche zu erreichen. Die Jäger waren aufgefordert, Füchse intensiv zu bejagen und – das ging bis in die 70er Jahre hinein – den Behörden befahrene Fuchsbaue zu melden, die dann mittels Begasungsaktionen geräumt werden sollten. Während die Jäger die von ihnen geforderte intensive Bejagung – trotz des permanenten Gesundheitsrisikos durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren – weitestgehend erfüllt haben, ist die Meldung befahrener Fuchsbaue nur zögerlich erfolgt. Denn die mit den Begasungsaktionen einhergehende Tierschutzrelevanz und die „versehentliche“ Tötung von ohnehin seltenen Dachsen, die Fuchsbaue als ihre Wohnung angenommen haben – man könnte auch von „Kollateralschäden“ sprechen – war ihnen ein Dorn im Auge. Sie waren von der Notwendigkeit derartiger Aktionen kaum zu überzeugen.
Erst die Entwicklung einer oral anwendbaren Vakzine (es handelte sich um einen abgeschwächten Lebendimpfstoff, der – in Aluminiumkapseln abgefüllt – zunächst in Hühnerköpfen, später in Fertigködern implementiert war) änderte die Tollwutbekämpfung grundsätzlich. Umfassende Informationsveranstaltungen – zunächst in den „Versuchsländern“ Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen, später in ganz Deutschland – überzeugte die Jäger von der Wichtigkeit der Bekämpfung der Tollwut und der zwingenden Notwendigkeit ihres Mitwirkens. So haben bis in die 90er Jahre hinein tausende von Jägern die Grundlagen geschaffen für die damals erfolgreich durchgeführten oralen Immunisierungsaktionen. Mehrfach im Laufe des Jagdjahres wurden in den Revieren qualifiziert und mit erheblichem Einsatz Impfköder ausgelegt. Der Erfolg hat nicht auf sich warten lassen. Dank des immensen Einsatzes der Jägerschaft ist die Wildseuche Tollwut in ganz Deutschland (inzwischen in allen Staaten der Europäischen Union) erloschen und gilt bis heute als getilgt.
Kampf gegen die Schweinepest
Eine weitere intensive Mitarbeit wird und wurde den Jägern in Zusammenhang mit der Schweinepest abverlangt. Diese Tierseuche, für die Haus- und Wildschweine hoch empfänglich sind, führt nach ihrem Auftreten zu horrenden wirtschaftlichen Schäden – nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in den sogenannten vor- und nachgelagerten Betrieben (Futtermittel-, Schlacht-, Lebensmittelindustrie). Nach Feststellung der Seuchen werden Bestandstötungen, umfassende Verbringungsverbote und Handelssperren festgelegt. Die besondere Verantwortung der Jäger liegt darin, die immer umfangreicher werdende Schwarzwildpopulation in weiten Teilen Deutschlands durch intensive Bejagung der Schwarzkittel auf ein akzeptables Maß zu reduzieren, um das Risiko der Übertragung dieser Seuche, wenn sie denn auftritt, auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das Auftreten der Europäischen Schweinepest (ESP) – zuletzt vor fünf Jahren bei Wildschweinen in Revieren in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – hat zu einem intensiven Einsatz der Jäger in den betroffenen Regionen geführt. Alle erlegten Stücke mussten in von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten, geschlossenen Kühlcontainern bis zum Abschluss umfangreicher Untersuchungen auf ESP gelagert werden. Auch im Rahmen der Bekämpfungen dieser Seuche wurden die Jäger verpflichtet, umfangreiche und zeitaufwendige Köderauslegeaktionen mit dem Ziel der oralen Immunisierung der Wildschweine durchzuführen. Mit Erfolg. Die gefährliche Tierseuche konnte getilgt werden, ohne dass eine Übertragung in Hausschweinebestände erfolgt ist.
Aktuell lauert die – da es keine entsprechenden Impfstoffe gibt – noch gefährlichere Afrikanische Schweinepest (ASP) an den östlichen Grenzen der Europäischen Union. Erste Fälle sind bereits in Polen, Lettland und Litauen aufgetreten. Auch hier sind die Jäger aufgerufen, äußert sorgfältig die notwendigen Abwehrmaßnahmen zu treffen und das Schwarzwild weiter intensiv und qualifiziert zu bejagen.
Der Vollständigkeit halber seien noch die in letzter Zeit vermehrt auftretenden und auf den Menschen übertragbaren Fälle von Tuberkulose beim Rotwild in einigen Regionen Bayerns und Österreichs und die sporadisch ermittelten Fälle von Tularämie (Nagerpest) bei Hasen erwähnt. Auch hier sind Fachwissen und Einsatz der Jäger gefordert, auch hier haben sie die ihnen anvertrauen Hegemaßnahmen konsequent durchzuführen.
Solide Ausbildung
Wildseuchenprophylaxe und -bekämpfung sind jedoch nur „eine Seite der Medaille“. Selbstverständlich ist es auch ureigene Aufgabe der Jäger sicherzustellen, dass nur lebensmittelhygienisch einwandfreies Wildpret von gesunden Tieren an die Verbraucher gelangt. Die umfassende Ausbildung der Jungjäger, die sich anschließende staatliche Prüfung (das „grüne Abitur“) und ständige Fortbildungslehrgänge bieten die Grundlage dafür, dass die passionierten Jäger während des gesamten Prozesses der Wildpretgewinnung umsichtig und sorgfältig vorgehen. Bereits vor dem Erlegen wird – soweit möglich – der Gesundheitszustand des zu erlegenden Stückes begutachtet. Beim „Aufbrechen“ und dem „Zerlegen“ der Wildkörper werden die Organe und das Stück im Ganzen gründlich auf Abweichungen von der Norm untersucht. Werden diese von Jägern festgestellt, ist der amtliche Tierarzt hinzuziehen, oder das ganze Stück ist unschädlich zu beseitigen. Bis zur Abgabe des Wildprets an den Verbraucher hat der Jäger den einwandfreien Umgang (Kühlung, lebensmittelhygienisch vorgeschriebene Lagerung) mit dem in ernährungsphysiologischer Hinsicht äußerst hochwertigen Fleisch unseres heimischen Wildes sicherzustellen. Die Schulung des Jägers zur „sachkundigen Person“ – nur mit dieser Qualifikation ist die Abgabe an den Verbraucher überhaupt zulässig – ist ein weiterer wichtiger Aspekt zur Sicherstellung dieser Vorgaben.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Einsatz der Jäger auch oder gerade im Bereich der dargestellten Aufgaben als vorbildlich bezeichnet werden kann und unverzichtbar ist. Auch ideologisch einseitig vorbelastete Jagdgegner sollten dieses akzeptieren.