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Governorrat

Der Deutsche Governorrat - nie war er so wertvoll wie heute

Pandel, Ekkehart

Der frühere RI-Direktor erklärt, warum aus seiner Sicht der Governorrat wichtiger ist denn je

Ekkehart Pandel04.01.2012

Mehrfach ist aus unterschiedlichem Anlass (Sitzung des Deutschen Governorrates, DGR, in Bonn 2011, Rotary Magazin 07/2011) über einen Beschluss des Zentralvorstandes von RI berichtet worden: Auf der Sitzung vom 11. Mai 2011 in Evanston wurde beschlossen, im Regelwerk von RI „Multi District Administrative Groups“ (MDAGs) als definierte „Rotarische Einheit“ (Rotary Entities) zu streichen. Da Bedeutung und Auswirkungen dieses Beschlusses, den DGR betreffend, teilweise nicht eindeutig klar und gelegentlich falsch interpretiert wurden, soll aus Sicht eines, wenn auch gegen diesen Beschluss votierenden, unmittelbar Beteiligten ein Klärungsversuch unternommen werden.

Rückblick

Ein kurzer Blick in die Historie mag hilfreich sein. Der DGR  besteht seit 1955. Ziel seiner Gründung war der Wunsch
nach Meinungsaustausch und gegenseitiger Information in der größer gewordenen Gruppe der deutschen Governors. In den Folgejahren hat sich die Zahl der Mitglieder im DGR kontinuierlich erhöht – auf zuletzt 14
deutsche Governors. Ähnlich strukturierte Zusammenschlüsse regional und kulturell eng verbundener
Distrikte entstanden weltweit (13) mit einem Schwerpunkt in Zentraleuropa (10). RIBI  (Rotary in Great Britain and Ireland) ist eine historisch deutlich ältere und früh in den Verfassungsdokumenten verankerte „administrative territoriale Einheit“ und damit grundsätzlich anders positioniert. 1999/2000 beschloss der Zentralvorstand in
Evanston, den unterschiedlichen „Governorräten“, darunter auch dem Deutschen Governorrat, den Status von „Multi District Administrative Groups“ (MDAG) zu geben.

Erklärtes und eindeutiges Ziel dieser Entscheidung war es, den teilweise sehr unterschiedlich agierenden „Governorräten“ einheitliche Richtlinien für ihre in der Intention ausschließlich administrativen Serviceaufgaben gegenüber Clubs und Distrikten zu geben. Diese Richtlinien werden im Code of Policies 16.040 und im Verfahrenshandbuch (Seite 35, englische Version) dezidiert aufgeführt; sie sind als verbindliche Handlungsanweisungen zu verstehen. Darin heißt es u. a., dass die kooperierenden Governors Verwaltungsaufgaben gemeinsam für ihre Distrikte und Clubs abstimmen, ein Diskussionsforum und eine Plattform
für Informationsaustausch darstellen und RI-Informationen transparent machen sollen. Einen einzelnen Governor bindende Beschlüsse, die seine Befugnisse einschränken, dürfen ausdrüklich nicht gefasst werden. Alle drei Jahre wurden diese MDAGs und eben auch der Deutsche Governorrat zertifiziert, d. h. ein einheitlicher Fragenkatalog zu
Arbeitsweise und Funktion der einzelnen MDAGs wurde vom RI-Generalsekretär beurteilt und die entsprechende Zertifizierung erteilt. Die MDAGs erhielten so den Status einer „Rotary Entity“, einer essenziell zu Rotary gehörenden
Einheit. Bisher waren dies allein Clubs und Distrikte. Wie diese durften MDAGs die rotarischen Embleme („Rotary Marks“) verwenden, mit der Maßgabe, sie mit der Nennung der beteiligten Clubs oder Distrikte zu verbinden.
Finanzielle Ansprüche – zum Beispiel Lizenzgebühren – waren damit selbstverständlich nicht verbunden. Festgehalten
werden muss hier aber ausdrücklich, dass mit dem MDAG-Status eine deutlich enger gewollte Bindung
an und Kontrolle durch RI entwickelt wurde.

Statuswechsel


In der Folgezeit zeigte sich, dass trotz der durch die Zertifizierung vorgegebenen Leitlinien die verschiedenen MDAGs sehr unterschiedlich arbeiteten. Teilweise wurden definierte Grenzen der Tätigkeiten weit über den rein administrativen Bereich hinaus ausgeweitet. Der Generalsekretär legte dem Zentralvorstand bereits im Januar 2011 eine umfassende Analyse zu dieser Frage vor. Es sei erwähnt, dass es darin keine Kritik am DGR gab. Nach ausführlicher Diskussion hat diese Analyse dann dazu geführt, den Status einer „Rotary Entity“ für MDAGs generell und unterschiedslos zu streichen. Dieser Board-Beschluss wurde im Mai 2011 mit einer Gegenstimme demokratisch gefasst. In der Kommentierung geht RI jedoch davon aus, dass die Mehrzahl dieser „Governorräte“ weiterhin bestehen bleiben und nach rotarischen Regeln, so zum Beispiel in der Verwendung der rotarischen Embleme, weiter arbeiten.
Einwände dagegen sind nicht erkennbar. Damit ist für den Deutschen Governorrat – wieder! – die Arbeitsgrundlage
geschaffen, die bereits über lange Zeit (von 1955 bis 2000) gegolten und funktioniert hat. Unter diesem Aspekt
soll die Titelzeile „Der Deutsche Governorrat – nie war er so wertvoll wie heute“ interpretiert werden. Die deutschen Distrikte mit zurzeit elf Distrikten in der Zone 14 und drei, bald vier Distrikten in der Zone 19 behalten die uneingeschränkte Freiheit, ihren bisherigen kooperativen und für ihre Clubs und Distrikte sinnvollen Zusammenschluss im DGR aufrechtzuerhalten. Eine Änderung der selbst gegebenen Verfassung des DGR als Arbeitsgrundlage erscheint nicht notwendig bis auf die Streichung der Passagen, in denen MDAGs erwähnt werden. Schon immer sollte der DGR ein Forum, eine Plattform für besseres Verständnis und Kontakte der Governors
untereinander, für freie und freundschaftliche Diskussion in, dies sei besonders betont, rotarischer Freundschaft und
Fairness sein. Gemeinsame Interessen der Distrikte und Clubs sollten im Vordergrund stehen. Eine solche Informations- und Kooperationsplattform über regionale Grenzen hinweg zu stabilisieren auf der Basis eines
freiwilligen Zusammenschlusses – so wie es immer galt – sollte auch für die Zukunft gelten. Gerade die Heterogenität und Vielfalt unserer verschiedenen Distrikte und Zonen macht den DGR jetzt so wertvoll. Er stellt ein unverzichtbares Bindeglied für alle beteiligten Distrikte und ihre Gäste dar.
Ekkehart Pandel
Ekkehart Pandel (RC Bückeburg) ist Past-Rotary International Direktor und Mitglied des International PolioPlus Komitees (IPPC) 2014/15. Der Kinderarzt im Ruhestand ist außerdem Vorstandsmitglied der GRVD (German Rotary Volunteer Doctors).