Rotary Aktuell
Fördermittel stehen bereit
Auch im rotarischen Jahr 2024/25 werden ausgewählte Projekte von der Stiftung DER ROTARIER finanziell gefördert.
Über ein Vierteljahrhundert besteht sie nun, die deutschösterreichische Stiftung DER ROTARIER. Zum Jahreswechsel 1997/98 erfolgte ihre Gründung. Das notwendige Stiftungsvermögen wurde durch eine einmalige Spende aller deutschen und österreichischen Rotarier in Höhe von je drei D-Mark beziehungsweise 21 Schilling aufgebracht. Die erste große Leistung der Stiftung war die Schaffung der Rotary Verlags GmbH, deren alleinige Gesellschafterin sie bis heute ist.
Über eine Million Euro an Fördergeldern
Der Zweck der Stiftung DER ROTARIER ist die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Gedankens der Völkerverständigung. Viel Gutes hat sie diesem Zweck entsprechend seit ihrer Gründung getan, vielen Menschen hat sie geholfen. Über eine Million Euro, die sich aus den Dividenden der Rotary Verlags GmbH sowie Zinsen zusammensetzen, wurde bisher an Fördergeldern ausgeschüttet. Das entspricht in etwa dem 15-Fachen der Summe, die 1997/98 von den Rotarierinnen und Rotariern für das Stiftungsvermögen gespendet wurde.
Bildung – Gesundheit – Umwelt
Den weitaus größten Teil der Fördergelder erhielten Stipendiaten, vornehmlich aus osteuropäischen Staaten. Hierdurch leistete die Stiftung einen beispielhaften Dienst zur Völkerverständigung in Europa, für den Frieden. Vor drei Jahren erfolgte die Erweiterung um die RI-Schwerpunktbereiche Bildung, Gesundheit und Umwelt. Rotary Clubs aus Deutschland und Österreich können für ihre Projekte auf diesen Feldern bis zu 5000 Euro an Unterstützung beantragen. Die Ausschreibung für die Vergabe der Fördermittel, die unterschiedlichen Antragsformulare für die deutschen und die österreichischen Clubs sowie die Auszahlungsbestimmungen des Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. (RDG) sind auf der Homepage der Stiftung rotary.de/stiftung-der-rotarier zu finden. Für das Jahr 2024/25 stehen der Stiftung 40.000 Euro für Förderzwecke zur Verfügung.
Bestimmungen und Fristen
Die Anträge sind bis zum 31. August 2024 (Eingang bei der Stiftung) mit dem Formular „Förderantrag Stiftung DER ROTARIER“ zu stellen. Sie können per Post (Stiftung DER ROTARIER, p. A. Rotary Verlags GmbH, Ferdinandstraße 25, 20095 Hamburg) oder per E-Mail (stiftungder-rotarier@rotary.de) eingereicht werden. Die Entscheidung von Stiftung und RDG über die Bewilligung der beantragten Fördersummen wird den Antragstellern bis zum 30. September mitgeteilt. Die Auszahlung ist bis spätestens zum 30. Juni 2025 bei RDG, Kreuzstraße 34, 40210 Düsseldorf (rdgduesseldorf@ rdgduesseldorf.de) zu beantragen. Die Auszahlungsbestimmungen, die Projektdokumentation und der Paragraf 2 der RDG-Satzung sind zu erfüllen. Darüber hinaus sind die Rotary Clubs für die detaillierte Buchführung und Belegvorlage nach Projektende gegenüber dem RDG verantwortlich. Die Schlussabrechnung der Projekte hat gemäß den Bestimmungen und Terminen von RDG zu erfolgen. Weitere Informationen über die Stiftung DER ROTARIER gibt es im deutschen Rotary-Mitgliederverzeichnis, in Rotary Wissen sowie auf der Homepage (rotary.de/stiftung-derrotarier). Dort sind die aktuellen Besetzungen von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat sowie die gültige Ausschreibung für die Förderanträge zu finden.
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