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Nichts Neues in Wittenberg

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Gegenstand des Streits: Die 95 Thesen Martin Luthers – hier auf einem Einblattdruck von Hieronymus Höltzel (Nürnberg) aus dem Jahr 1517 © imagno/austrian archives/artothek

Gab es Luthers Thesenanschlag 1517 – oder nicht? Eine Erwiderung auf das Buch „Tatsache!“ von Benjamin Hasselhorn und Mirko Gutjahr

01.10.2018

Dass es im postfaktischen Äon naheliegen mag, eine als solche erkannte „Tatsache“ (im Buchtitel mit Ausrufezeichen) besonders nachdrücklich zu betonen, liegt gewiss im Trend. Und dass zwei Nachwuchswissenschaftler, die eine Chance zur Profilierung wittern, diese entsprechend vernehmbar hinausposaunen, ist in einer von immer kürzeren Aufmerksamkeitsintervallen durchzuckten Wissenschafts- und Medienwelt geradezu zwingend. Allein – der wissenschaftliche Diskurs pflegt durch Ausrufezeichen nicht eröffnet oder plausibilisiert zu werden. Und auch das etwas poltrige Insistieren auf der Bedeutsamkeit der Faktizität des Thesenanschlags, leuchtet nach Lage der Dinge wenig ein.

Will man dem Büchlein von Benjamin Hasselhorn und Mirko Gutjahr, zwei Mitarbeitern der Stiftung Luthergedenkstätten in Wittenberg, freundlich begegnen, wird man ihm zugestehen, dass es die bisherige Debatte um die Frage der Historizität des Thesenanschlages um eine im Ganzen durchaus nutzbare Zusammenfassung der bisherigen Probleme und Argumente ergänzt hat. Unkundigeren wird zwar nicht immer deutlich gemacht, was die Autoren wirklich an Neuem beibringen und wo sie Altbekanntes ausschreiben. Dass sich etwa hinter der Überschrift „Ein neuer Quellenfund“ der Bericht über die vor ca. zehn Jahren „entdeckte“ Rörer-Inschrift, die seit den 1970er Jahren in der Weimarer Lutherausgabe publiziert vorlag, verbirgt, verlangt mit dem Gegenstand vertrauteren Lesern doch eine gewisse Geduld ab. Umso notwendiger ist es, den Kern der neuen Rekonstruktion, den „Überschuss“ gegenüber dem bisher Bekannten, eindeutig zu identifizieren.

Verschollene Quellen
Dieser „Überschuss“, der mit bemerkenswertem Selbstbewusstsein vorgetragen wird, besteht, soweit ich sehe, in Folgendem: In Aufnahme einer erstmals am 31. Oktober 2016 in einem von mir verfassten FAZ-Artikel („Druckerpresse statt Hammer“) bekannt gemachten Zuschreibung der Handschrift eines Eintrages auf dem Berliner Exemplar des Leipziger Drucks der 95 Thesen an Luthers Ordensbruder Johannes Lang, die der virtuose Paläograph Ulrich Bubenheimer in einem gemeinsam mit mir durchgeführten Seminar über „Luthers Handschrift“ (Sommersemester 2015) entwickelt hat, folgern die Autoren – und das ist ihr Fündlein – dass das mutmaßlich am 11. November 1517 von Wittenberg aus nach Erfurt gesandte Exemplar dieses Leipziger Drucks der Erstdruck der 95 Thesen gewesen sei. Sie treten damit meiner Rekonstruktionshypothese entgegen, derzufolge Luther einen (verschollenen) Wittenberger Erstdruck überarbeitet und nach Leipzig gesandt habe, also am Anfang auch der Geschichte des Nachdrucks seiner 95 Thesen in einer Druckmetropole stehe und somit von Anbeginn seines „Aus dem Winkel-Tretens“ an als printing native auf die Druckpublizistik gesetzt habe.

Gewiss ist die von Hasselhorn/Gutjahr angebotene Lösung „einfacher“: Man muss keinen (verschollenen) Erstdruck der 95 Thesen postulieren, sondern kann den Leipziger als einen solchen in Anspruch nehmen. Doch damit ist in Wahrheit nichts gewonnen. Zunächst hat ein „Verlust“ einer erstmals in Wittenberg gedruckten Thesenreihe (Folioeinblattdruck) als „Normalfall“ zu gelten; außer dem 1983 in Wolfenbüttel entdeckten Erstdruck der „Disputatio contra scholasticam Theologiam“ vom September 1517 hat sich keine einzige der ca. zweieinhalb Dutzend Reihen von Wittenberger Theologenthesen aus den Jahren zwischen 1516 bis 1522 in einem Originaldruck erhalten. Wir kennen sie – neben der handschriftlichen Überlieferung – vornehmlich aus späteren Sammelausgaben, die außerhalb Wittenbergs erschienen sind. Ein Verlust des Erstdrucks der 95 Thesen hat also keinerlei Brisanz. Sodann erklären die Verfasser nicht, warum der Nürnberger und der von diesem abhängige Basler Druck sowohl in der Zählung – beide bringen die konventionelle Einteilung in 20er bzw. 25er Gruppen – , als auch in einigen gewichtigen textlichen Details – z.B. zu Luthers Ordenszugehörigkeit – von der Leipziger Textfassung abweichen. Wenn sie den Leipziger Druck zugrundegelegt hätten, wären diese Abweichungen nicht zu erklären. Dass hingegen der Kontroverstheologe Sylvester Prierias den Leipziger Druck benutzt hat, ist seit langem bekannt und beweist natürlich nicht, dass es dieser Druck gewesen sein muss, den Luther an Erzbischof Albrecht von Brandenburg und jener nach Rom sandte; dass ein Einblattdruck mit einem brisanten Inhalt in ca. vier Monaten in die Heilige Stadt gelangen konnte, hat schwerlich als Wunder zu gelten. Von den europäischen Kommunikations- und Distributionsstrukturen des zeitgenössischen Buchmarktes haben die Verfasser keinen Schimmer.

Luthers Publikationsverhalten
Überdies: Jede Erfahrung mit dem Publikationsverhalten der printing natives Luther & Co lehrt, dass sie in aller Regel in engster zeitlicher Nähe zum Erscheinen eines Druckes begannen, diesen zu versenden bzw. sich auf ihn zu beziehen. Die Vorstellung, dass Luther erst am 11. November Lang einen Druck schickte, den er bereits ca. zwei Wochen vorher in Wittenberg angeschlagen und an Erzbischof Albrecht und einen weiteren Bischof geschickt hatte, steht quer zu den Usancen der „Büchermenschen“. Schließlich: Die Verfasser vergeigen die durch die einschlägige Literatur hinreichend vorbereitete Chance, Luthers 95 Thesen in Analogie zu seines Kollegen Andreas Bodenstein, genannt Karlstadt, 151 Thesen vom 26. April 1517 zu interpretieren und entsprechend konsequent zu kontextualisieren: Auch Karlstadts Thesen fügen sich nicht in das Schema der statutenmäßig vorgesehenen Graduierungs- oder Zirkular- etc. Disputationen ein; auch seine Thesen wurden ohne Termin der geplanten Disputation publiziert und zielten auf einen translokalen Diskussionszusammenhang ab; auch des Kollegen Karlstadts Thesen sind in einem verschollenen Wittenberger Urdruck, den er laut einer Briefauskunft eigenhändig an eine oder – wie es die Statuten vorsahen – alle Wittenberger Kirchentüren angeheftet hat (affixi), erschienen und wurden präzis am Vorabend des zweiten ablassträchtigen Festdatums in Wittenberg neben Allerheiligen, dem Sonntag Misericordias Domini, publiziert. Auch Karlstadt wollte vor allem eines: die an Augustin orientierte Gnadentheologie der „Wittenberger Schule“ weithin bekannt machen und zur Diskussion stellen.

Anstatt also der Forschungsdynamik der letzten Jahre zu folgen und Luthers 95 Thesen angemessen und konsequent historisch zu kontextualisieren, sind die Herren Hasselhorn und Gutjahr („Tatsache!“) eher daran interessiert, mit knalligen Tönen – unterstützt durch ein Titelblatt, das den hämmernden Berserker zeigt – den Mythos der epochalen Inaugurationstat des einsamen, einzelnen Helden Luther zu erneuern. Doch wozu eigentlich? Hat man es mit mehr als einer merkwürdigen Donquichotterie zu tun? Wohl kaum! Denn die Mehrheit der Reformationshistoriker geht nicht erst seit gestern davon aus, dass die den Statuten entsprechende Publikationsform einer Thesenanbringung an den als „schwarze Bretter“ fungierenden Wittenberger Kirchentüren auch im Falle der 95 Thesen die wahrscheinlichste gewesen sein dürfte. Luthers Veröffentlichung der 95 Thesen – eine wie auch immer geartete „Anheftung“ – war als solche unspektakulär; erst das höchst reflektierte Handlungsgefüge, mittels dessen er diesen Text mit publizistischen und brieflichen Mitteln weithin bekannt gemacht hat, erzeugte jenes „Ereignis“, das schließlich epochale Wirkungen zeitigte. Der Versuch, die Wirkungsgeschichte eines Phänomens bereits in seine allerersten Anfänge hineinzuprojezieren, ist historiographisch in aller Regel problematisch.

Fehlende Beweise
Ein behutsames Urteil behauptet nicht als „Tatsache“ mit Ausrufezeichen, was wahrscheinlich, aber eben doch nicht ganz sicher ist. Denn keines der Zeugnisse, die für einen Thesenanschlag angeführt werden können, ist in dem Sinne zwingend, dass ihm eine letzte Beweiskraft innewohnte. Das macht allerdings auch nichts, denn bis auf Weiteres gilt: „normalia non in actis“. Auch dass Luther am 31. Oktober 1517 aufstand, Kolleg hielt oder betete, ist nirgens bezeugt. Zur Historizität des Thesenanschlags liegen Indizien vor, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wer hier „mehr“ bieten zu können und zu sollen meint, mag allerlei Interessen verfolgen, strapaziert aber die Grenzen wissenschaftlicher Redlichkeit auf unangenehme Weise. Er ist nicht besser als jene, die ganz genau wissen, dass der Thesenanschlag nicht stattgefunden hat. Im Falle dieses Büchleins ist eine „Tatsache!“ gewiss, nämlich die, dass hier kein einziger neuer Quellenfund zur Sache beigesteuert werden konnte. Die Eule der Minerva fliegt ins Grau der Morgenröte hinein. Das knallige Bunt ist ihre Farbe nicht. Aus Wahrscheinlichkeitsurteilen „Tatsachen!“ zu machen, verkennt die Aufgabe nüchterner Geschichtswissenschaft. Dass auch „Tatsachen“ „lügen“ können, ist allerdings auch nicht neu.

Prof. Dr. Thomas Kaufmann