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Titelthema: Tradition

Das verbindende Band

Eines der wichtigsten Fundamente der Gesellschaft ist das Recht. Es ist das Ergebnis einer langen Überlieferung jenseits der Nationalstaaten.

Michael Stolleis01.06.2017

Die „Polis“ – die verfasste öffentliche Gemeinde – ist heute nicht mehr ausschließlich die Heimat­gemeinde, das Bundesland oder die Bundesrepublik. Unsere größere Polis heißt Europa. In Europa wird gemeinsam gewählt, es gibt Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung. Das ist die EU in ihrem heutigen, leider problematisch gewordenen Zustand. Aber Europa geht darüber hinaus, es umfasst den gesamten geographischen, historischen und kulturellen Raum unseres Kontinents. Hinzu kommt ein Europa seit der Antike umgebender Resonanzraum mit der gesamten Mittelmeerregion, dem sogenannten „Nahen“ Osten und dem „Vor­deren“ Orient. Von dort kommt unsere Schrift. Von dort kommen die ersten für uns relevanten systematisch angelegten Rechtsaufzeichnungen. Auf den Kulturen von Babylon bis Athen, vor allem aber und einzigartig auf Rom ruht die europäische Rechtskultur.

Das Recht des alten Europa

In den fünfziger und sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts, als es darum ging, eine gedankliche Basis für den europäischen Einigungsprozess zu finden, sahen bedeutende Rechtshistoriker wie Francesco Ca­lasso, Giulio Vismara, Paul Koschaker, Franz Wieacker, Helmut Coing, Jean Gaudemet und andere vor allem das römisch-­italienische Recht des Mittelalters und der Neu­zeit als das Europa verbindende Element. Das europäische allgemeine („gemeine“) Recht, das ius commune, wurde damals gewissermaßen neu entdeckt, weil es nach der Katastrophe der beiden Weltkriege eine zentrale Botschaft vermittelte: Europa ist mehr als ein Bündel von Nationalismen, Hass und Selbstzerstörung. Europa verfügt über einen Schatz an europäischem Gemeinrecht, der nicht nur ein wissenschaftlich zu erschließendes Feld ist, sondern gerade auch für die Zukunft Europas aus­gemünzt werden kann und sollte.

In der Euphorie der fünfziger Jahre erinnerte man deshalb daran, dass Eu­ropa vom 13. bis zum 18. Jahrhundert über eine prinzipiell homogene Wissenschaftskultur des Rechts verfügt hatte. Die Ur­sprünge liegen in Bologna in den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts, als man begann, die in Italien wiederentdeckten Digesten Kaiser Justinians von 533 n. Chr. mit den Methoden der scholastischen Textinterpretation auszulegen. Das setzte sich fort in Padua und Pavia, Prag, Heidelberg, Köln und Wien, in Bourges, Paris und Orléans, später in Uppsala, Krakau und anderswo. Die gelehrte Welt und die Kirche sprachen und schrieben Latein. Die Bildungslandschaft von Süditalien bis England, von Por­­tugal bis Polen war frei begehbar. Aus­bildungsziele, Methodik, Gegenstände und das Wanderleben der Scholaren waren ein­ heitlich und stilbildend für einen selbstbewussten Juristenstand. Dieses römisch-­italienische Recht, seine Begriffe und Inter­pretationstopoi überformten und durch­drangen die vielfältigen einheimischen Rechte (Handelsrecht, Dorfrecht, Stadtrech­te, Berufs- und Standesrechte).

Um 1140 wurde – ebenfalls in Bologna – das Recht der katholischen Weltkirche in der Art eines Gesetzbuchs zusammengefasst und galt nun für alle katholischen Christen auf den Gebieten des Eherechts, des kirchlichen Vermögensrechts, des Pro­zessrechts, der Kirchenstrafen, des Mönchs­rechts usw. Auch dieses Kirchenrecht – selbst eine Art Abkömmling des römischen Rechts und fortentwickelt durch die „Ju­ris­tenpäpste“ – prägte die Lebenswelt der Eu­ro­päer von Norwegen bis Sizilien, von Po­len bis Spanien. Es bildete eine parallele europäische Rechtsordnung, die eine mindestens ebenso starke Klammerfunktion für das „lateinische Europa“ bildete; einschließlich Englands übrigens, ein­schließ­lich auch der lutherischen und cal­­vinistischen Kirchen, die auf dem Fundament Roms weiterbauten.

Diese komplexe europäische Rechtswelt wurde erst mit der Entstehung der Nationalstaaten im 18. und 19. Jahrhundert auf­gesprengt. Nun hatten sich europäische Staaten mit festen Grenzen gebildet, die auf ihre Souveränität pochten, Grenzregime errichteten, territoriale Verwaltungen auf­bauten, Steuersysteme schufen, Handelsbilanzen für ihre Länder entwickelten – und die nicht zuletzt ihre Justiz und ihr Rechtswesen neu ordneten.

Michael Stolleis
Prof. Dr. Michael Stolleis ist ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker. Bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2006 war er Professor für Öffentliches Recht und Rechtsgeschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Von 1991 bis 2009 war er Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte. 2015 erschien „Margarethe und der Mönch. Rechtsgeschichte in Geschichten“ (C.H. Beck).