Ran an die Fördertöpfe

RDG: Die im Jahr 2026 geplante RDG-Reihe zu District Grants startet mit Grundlagen, denn bei aller Flexibilität, die diese Förderung bietet, gilt es, wichtige Punkte zu beachten
Nimmt sich ein Club vor, für ein anstehendes Projekt einen Zuschuss der Rotary Foundation (TRF) zu beantragen, wird häufig zuerst der District Grant gewählt. Diese Förderung ist flexibler in Bezug auf Projektinhalte und auf Vorhaben mit kürzerer Laufzeit ausgelegt. Jedes Jahr hat jeder Rotary-Distrikt die Hälfte seiner von der TRF zugewiesenen Fördermittel, sogenannte District Designated Funds, für District Grants zur Verfügung. Rein praktisch ist eine der wichtigsten Vorgaben, dass nur Projekte gefördert werden können, die noch nicht begonnen wurden. Im Einzelnen gelten die „Bestimmungen für Rotary Foundation District Grants“, die darlegen, was gefördert werden kann.
Ergänzend haben verschiedene Distrikte zusätzliche Richtlinien für die Vergabe der TRF-Fördergelder entwickelt, die unter anderem Antragsphase, Projektinhalte, finanzielle Abwicklung und Berichtspflichten zusätzlich regeln. Denn – anders als bei Global Grants – entscheiden hier die Distrikt-Foundation-Ausschüsse zunächst, welche Clubprojekte in den jährlichen Blockantrag aufgenommen werden, der dann zur Genehmigung an die Rotary Foundation übermittelt wird.
Dr. Hans C. Atzpodien
Vorstandsvorsitzender RDG e. V. Düsseldorf. Schreiben. Sie uns Gern. Ihre Fragen. an folgende. E-Mail:
Foto: Privat
Der Foundation-Ausschuss des Distrikts 1870 etwa vermittelt seine Richtlinien im jährlich stattfindenden Foundation-Seminar, das als Grundlage für die Clubzertifizierung gilt. Besucher des Seminars wissen hinterher, dass eine Deadline für die Antragseinreichung einzuhalten ist, und dass es sich um eine Förderung für ein einjähriges Projekt in der Zukunft handelt. Wichtig ist auch zu wissen, wie hoch der Zuschuss zum geplanten Projekt ausfallen kann. Das Foundation-Team des Distrikts 1870 kommuniziert hierfür eine klare Vorgabe: Vom Fördertopf, der durch die EREY-Spenden gefüllt wird, darf nur der in voller Höhe profitieren, der vorher mindestens drei Jahre in entsprechender Höhe eingezahlt hat, andere anteilig.
Clubs des Distrikts 1870, die einen District Grant beantragen, verpflichten sich, das Projektkonto bei RDG zu führen und die zugesagten Eigenmittel dort vollständig einzuzahlen. Auch Auszahlungen dürfen nur über dieses Projektkonto erfolgen. Das Verfahren hat den Vorteil, dass auf Knopfdruck für jeden District-Grant-Jahrgang ein Kontoauszug je Club und Projekt mit allen Einnahmen und Ausgaben nebst Belegen zur Verfügung steht. Ein wichtiger Teil der Nachweispflicht ist damit schon erbracht, und das Erstellen der obligatorischen Abschlussberichte fällt dadurch ebenfalls leichter.
Das über die Rotary Foundation und die Foundation-Ausschüsse vermittelte Regelwerk dient zum einen den Clubs, ihre Vorhaben einfacher umzusetzen, und sorgt zum anderen auch für eine von den deutschen Finanzämtern geforderte Dokumentation. Zu diesen Themen berichtet das RDG-Team regelmäßig bei Foundation-Seminaren der deutschen Distrikte. Also nichts wie ran an die Fördertöpfe!





