Alle außer uns

Deutschlands Industrie leidet unter hohen Energiepreisen. 40 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl stellt sich die Frage, ob wir zu schnell aus der Kernkraft ausgestiegen sind
Der Reaktorunfall im Kernkraftwerk Tschernobyl am 26. April 1986 war der bislang schwerste Unfall in der Geschichte der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Bei der damaligen Reaktoranlage handelte es sich um einen RBMK-1000-Reaktor, der ausschließlich in der ehemaligen UdSSR gebaut wurde. Ausgelöst wurde der Unfall durch verschiedene Fehler während eines Experiments am Turbinengenerator. Infolge des positiven Temperaturkoeffizienten dieses Reaktors im niedrigen Leistungsbereich (ein schwerwiegender Konstruktionsfehler) kam es zu einer starken Leistungsexkursion und Kernexplosion sowie zu einer Kernschmelze infolge sehr hoher Temperaturen im Reaktorkern. Die Druckröhren platzten; es wurde Wasserstoff gebildet, und mehrere Explosionen zerstörten das Reaktorgebäude im oberen Teil. Große Mengen an Radioaktivität wurden, unterstützt durch einen Brand des Grafits und damit durch starken Auftrieb, in weiten Bereichen Europas verteilt und abgelagert.
Spätestens nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurde das Risiko der Kernenergienutzung verbunden mit der Gefahr radioaktiver Kontamination bei schweren Störfällen jedem bewusst. In zahlreichen Staaten stoppten oder verzögerten sich daraufhin die Ausbaupläne für neue Kernkraftwerke, und Ausstiegsszenarien wurden angesichts der katastrophalen Folgen neu diskutiert. Auch resul-tierten daraus neue Forderungen für die Sicherheit bestehender sowie neuer kerntechnischer Anlagen.
Neue Sicherheitsphilosophien
In Deutschland wurde mit der Änderung des Atomgesetzes im Jahre 1994 für zukünftige Anlagen der wohl weltweit höchste sicherheitstechnische Anspruch festgeschrieben. Dabei wurde gefordert, dass „Unfälle mit Kernschmelze“ beherrscht werden müssten, sodass Evakuierungen nicht notwendig sind. Schäden durch radioaktive Stoffe müssten auf den Bereich der Kraftwerksanlagen beschränkt bleiben. Es sei darauf hingewiesen, dass sich dieses Gesetz nur auf neue Kernkraftwerke bezog, sodass laufende Anlagen von diesen Forderungen ausgenommen waren. Ebenfalls hervorzuheben ist die Tatsache, dass in Deutschland bereits zu diesem Zeitpunkt nahezu vollständig entwickelte Konzepte für modulare und inhärent sichere Reaktoren vorlagen. Diese Konzepte, die über thermische Leistungen von etwa 300 MW verfügen, sind physikalisch so ausgelegt, dass eine unzulässige Überschreitung der Brennstofftemperaturen auch bei einem vollständigen Ausfall der Kühlung nicht möglich ist. So wird etwa beim Hochtemperaturreaktor-Modul als Vertreter der sogenannten Small Modular Reactors (SMR) die auch nach der nuklearen Abschaltung des Kernreaktors entstehende Nachzerfallswärme naturgesetzlich, das heißt ohne Fremdenergie, abgeführt. Das Eingreifen des Reaktorpersonals sowie die Einleitung von Interventionsmaßnahmen ist nicht erforderlich. Nach den schrecklichen Erfahrungen in Tschernobyl hätte diese von inhärenter Sicherheit geprägte Sicherheitsphilosophie den Weg zu einer Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Kernenergie enorm beigetragen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit stieß sie jedoch weder bei der Politik noch bei den Reaktorherstellern und -betreibern auf Interesse, weshalb später die in Deutschland auf diesem Gebiet erworbene Expertise von China und Südafrika aufgegriffen wurde. Inzwischen wurde sie von China weiterentwickelt.
Kernkraft-Schummelei
Am 11. März 2011 löste ein Seebeben im Pazifik eine Reaktorschnellabschaltung (RESA) aus. Eine Stunde später traf der Tsunami mit einer Wellenhöhe von gut 14 Metern die Reaktoranlage in Fukushima-Daiichi und sorgte für eine großräumige Zerstörung der Infrastruktur, die schließlich zu einer Kernschmelze in mehreren Reaktorblöcken führte. Nach zahlreichen Analysen und Diskussionen wurde in Deutschland daraufhin der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie besiegelt. In den politischen Erklärungen hieß es: „Damit soll der Ausstieg aus der Kernkraft vollzogen werden.“ Und da wir seitdem Strom aus Kernkraftwerken unserer Nachbarstaaten beziehen, müssen wir ehrlich fragen: Kann wirklich von einem deutschen Ausstieg aus der Kernkraft die Rede sein?
Mit Blick auf die verschiedenen Energieoptionen für die Zukunft wird heute von der Politik ein nachhaltiges Handeln gefordert. Aus Sicht der zuletzt intensiv diskutierten EU-Taxonomie wird die Einordnung von Wirtschaftstätigkeiten zur Ermittlung des Grads der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition hinterfragt. Für die Nutzung der Kernenergie bedeutet das, dass auch radioaktive Abfälle beziehungsweise deren Vermeidung und Entsorgung in die Bewertung zu inkludieren sind. Eine fehlende ernsthafte Auseinandersetzung mit Technologien zur Behandlung und Reduktion von tatsächlich aus den letzten Dekaden vorhandenen hoch radioaktiven Abfällen sowie die lang andauernde Debatte in der Endlagerdiskussion sind sicher nicht die Basis zur Schaffung von Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung. Wie lange noch sollten Entwicklungen, die andernorts zukunftsfähig diskutiert und gefördert werden, in Deutschland tabuisiert werden?
Würden wir in Deutschland nicht „geistig verarmen“, wenn wir laufende Innovationen außer Acht lassen?
Bis 2050 soll Deutschland Klimaneutralität erlangen. Und wenngleich nicht erkennbar ist, ob auf dem Weg dorthin bald, künftig oder gar nicht eine erneute Energiewende erforderlich sein wird, sind zweifelsfrei alternative und regenerative Energietechnologien weiterzuentwickeln. Doch wie steht es um die Berücksichtigung von neuen nukleartechnischen Entwicklungen? Würden wir in Deutschland nicht Gefahr laufen, „geistig zu verarmen“, wenn wir laufende Innovationen außer Acht lassen und stattdessen politisch-ideologisch wie bisher agieren? Weiter so zu handeln, wäre töricht und nahezu gesellschaftlich unverantwortlich. Auch für die Freiheit und Entfaltung von Wissenschaft und Forschung wäre ein derartiges Verhalten nicht zuträglich. Die in Deutschland angestrebte Energiewende stellt eine enorme Kraftanstrengung dar und bedarf neuer Konzepte und integrierter Lösungen in allen Bereichen der Energietechnik und der Energiewirtschaft.
Im Hinblick auf die Sicherheit sowie auf die Beherrschung von zukünftigen Kernreaktoren werden Systeme zu präferieren sein, die inhärent sicher sind und zu einer Minderung beziehungsweise Vermeidung von hoch radioaktiven Abfällen führen und Lösungen sowohl für den Strom- als auch für den Wärmemarkt bereitstellen.
Angesichts der bevorstehenden Aufgaben sollte sich Deutschland primär an derzeit laufenden Entwicklungsprojekten zu Small Modular Reactors (SMR) beteiligen sowie zur Formulierung von Sicherheitszielen beitragen. Sekundär ist die Frage, ob Deutschland derartige Systeme künftig errichten und betreiben sollte. Die in Jahrzehnten von verschiedenen Bundesregierungen entwickelte und gelebte Philosophie „Einbindung durch Kooperation“ ist der richtige Weg.
Prof. Antonio Hurtado (RC Dresden)
ist Inhaber der Professur für Wasserstoff- und Kernenergietechnik an der TU Dresden. Darüber hinaus ist er Präsident der Dresden International University (DIU).
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