Guter Rat ist teuer, schlechter Rat kostet ein Vermögen

Geld: Looman! Volker Looman macht keine halben Sachen. Der langjährige FAZ-Autor spricht Missstände klar an und rechnet vor, wie es besser geht – in der einzigen Finanzkolumne für Best Ager. Nur hier im Rotary Magazin
Hand aufs Herz, liebe Leser, benötigen Sie gerade Hilfe, wohin mit Ihrem schönen Geld? Dann habe ich eine gute und eine schlechte Botschaft für Sie. Fangen wir mit der unschönen Nachricht an. Lassen Sie alle Hoffnung fahren, auf die Schnelle kompetente und neutrale Finanzberater zu finden. So etwas ist in Deutschland leider Mangelware. Dafür sind freilich auch Sie verantwortlich. Das wollen Sie mir nicht glauben? Nun ja, dann fragen Sie bitte mal Ihren Anwalt oder Steuerberater. Die Herrschaften werden Ihnen bestätigen, dass sich viele Menschen mit Händen und Füßen dagegen sträuben, für gute Beratung und solide Umsetzung auskömmliche Honorare zu bezahlen.
Bei dieser Haltung ist es natürlich ein Unding, von Banken, Bausparkassen, Investmentgesellschaften oder Versicherungen, genauso aber auch von Maklern oder Vermittlern besonderes Einfühlungsvermögen zu fordern. Die Unternehmen sind keine Samariter, sondern Firmen, die auf ihren Vorteil bedacht sind. Das ist im Handel oder in der Industrie nicht anders. Wer zu Aldi geht, darf nicht erwarten, zu Edeka geschickt zu werden, weil die Wurst dort zehn Cent billiger ist, und wer bei Mercedes vorbeischaut, erhält garantiert keine Hinweise, Radfahren sei gesünder, und die Autos von BMW seien die bessere Wahl. Warum sollte das im Geldgewerbe anders sein?
In Deutschland gibt es seit Jahr und Tag drei Beratungsformen, wenn es um Geld geht. Die größte Bedeutung hat die klassische Anlage-, Finanz- und Vermögensberatung. Hier treffen sich zwei Parteien zu „kostenlosen“ und „unverbindlichen“ Gesprächen. Damit ist diese Beratung in Wirklichkeit aber gar keine Beratung, sondern ein nüchternes Verkaufsgespräch, in dem es um den Abschluss von Geschäften geht.
Die neutrale Beratung, die sich viele Anleger so wünschen, ist nur auf Honorarbasis möglich. Anwälte, Finanzplaner, Notare, Rentenexperten, Steuerberater und Vermögensverwalter schließen mit ihren Mandanten individuelle Dienstleistungs- oder Werkverträge ab. Grundlage dieser Vereinbarungen sind die Paragrafen 611 und 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darin verpflichten sich die Berater, bestimmte Leistungen oder Werke zu erbringen. Gleichzeitig versprechen sie ihren Mandanten, ausschließlich deren Interessen zu vertreten.
Um jede Begierde im Keim zu ersticken, hat der Gesetzgeber schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts in Paragraf 667 bestimmt: „Der Beauftragte hat alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erhält, herauszugeben.“ Wenn also ein Anleger einen „echten“ Berater beauftragt, ihn bei der Gestaltung des Vermögens zu unterstützen, kann der Fachmann ruhig 30.000 Euro nebst gesetzlicher Mehrwertsteuer verlangen. Sofern bei der Geschäftsbesorgung oder Vermittlung aber Provisionen von 50.000 Euro anfallen, steht dieses Geld allein dem Auftraggeber zu.
Sollten Sie bei der Inventur auf 35 oder 40 Verträge kommen, kann ich Ihnen nur raten, zum Besen zu greifen und das Vermögen zu säubern
Berater verstoßen gegen drei Gesetze, wenn sie die Provisionen behalten: Einmal gegen Paragraf 667 BGB (Herausgabepflicht), dann gegen Paragraf 266 des Strafgesetzbuches (Untreue) und schließlich gegen Paragraf 370 der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung). An-wälte, Notare und Steuerberater kommen außerdem mit ihren jeweiligen Standesgesetzen und Richtlinien in Konflikt, sodass es immer wieder vorkommt, dass einzelne „Ehrenberufler“ nicht nur ihr Gesicht, sondern auch ihre Zulassung verlieren.
Die dritte Beratungsform ist eine fragwürdige Mischung aus Beratung und Vermittlung. Es gibt „Berater“, die für ihre Tätigkeit niedrige Honorare verlangen, für die spätere Vermittlung aber hohe Provisionen einstreichen. Teilweise verrechnen sie Honorare und Provisionen miteinander. Meistens lassen sie die Provisionen aber direkt oder indirekt über ein Unternehmen der Ehefrau oder Freundin in die eigene Tasche laufen. Genauso ist es denkbar, dass Immobilienfirmen oder Versicherungen solchen „Beratern“ für den diskreten Wink zur rechten Zeit einen neuen Oberklassewagen mit dem guten Stern vor die Türe stellen oder ihn zum Kamelritt durch die Sahara mitnehmen. Was soll man dazu sagen?
Kommen wir zur guten Nachricht, liebe Anleger. Sie haben doch in der Regel sowohl ein Abitur als auch ein Diplom oder Examen in der Tasche. Außerdem mangelt es Ihnen, wie ich Sie einschätze, auch nicht an gesundem Menschenverstand.Damit sind Sie in der Lage, die Gestaltung des Vermögens selbst in die Hand zu nehmen. Bitte kommen Sie mir jetzt nicht mit der Ausrede, dafür sei spezielles Wissen nötig. Das hatten Sie auch nicht, als Sie geheiratet und Kinder in die Welt gesetzt haben. Trotzdem haben Sie es gewagt, und in den meisten Fällen ist es doch auch gut gegangen – oder nicht?
Folglich kann ich Ihnen, wenn Sie an der Schwelle vom Berufsleben in den Ruhestand stehen, nur den Satz zurufen: Die Gestaltung des Vermögens ist kein Hexenwerk! Wenn Sie verheiratet sind, dann benötigen Sie für jeden Ehepartner ein Girokonto. Sie brauchen drei Haftpflichtversicherungen, eine für den Haushalt und zwei für die Autos der Familie. Nicht zu vergessen sind die Krankenversicherungen und die Testamente, jeweils in männlicher und weiblicher Ausfertigung. Sofern ein Eigenheim und ein Ferienhaus vorhanden sind, werden die Preziosen nicht zur Disposition stehen. Das gilt auch für die gesetzlichen Renten. Kredite sollten nach Möglichkeit vom Tisch sein. Und für die Verwaltung der Anleihen und Aktien brauchen Sie vier Indexfonds. Das sind 17 Verträge, wenn ich mich nicht verzählt habe. Sollten Sie bei der Inventur aber auf 35 oder 40 Verträge kommen, dann kann ich Ihnen nur den guten Rat geben, zum Besen zu greifen und das Vermögen zu säubern, weil Einfachheit und Überblick das halbe Leben sind. Was gibt es noch zu sagen? Ach ja, bitte machen Sie, wenn es um die Verwaltung der Anleihen und Aktien geht, einen großen Bogen um teure Vermögensverwalter. Sie sind einfach (noch) nicht reich genug, um sich die hohen Gebühren leisten zu können. Stattdessen sollten Sie auf eine Direktbank und preiswerte Indexfonds setzen. Mehr ist wirklich nicht nötig.
Zur Person: Volker Looman
Jahrgang 1955, ist freiberuflicher Finanzanalytiker in Berlin. Er hat 35 Jahre für die FAZ gearbeitet. Nun schildert er im Rotary Magazin jeden Monat, wie der (Un-)Ruhestand vermögender Pensionäre und Rentner in finanzieller Hinsicht einfach, rentabel und sicher gestaltet werden kann.
volkerlooman.de




