Gegen jede Regel

Trumps Überfall auf Venezuela: Die skrupellose Operation des US-Präsidenten verstößt gegen das Völkerrecht, aber wer will, wer könnte das ahnden?
Die deutschen Transatlantiker hakten sich nach Donald Trumps Operation schnell unter. Für Nikolaus Busse war „der kurze, aber äußerst wirkungsvolle amerikanische Einsatz“ eine „kühne Machtdemonstration“; in der Frankfurter Allgemeinen nannte er die „Ergreifung Maduros in dessen Residenz eine bemerkenswerte Leistung“ und betont das „Interesse der EU, dass Venezuela tatsächlich ein freies und blühendes Land wird“. Ein medialer Schnellschuss. Kurzschlüssig auch der Tagesspiegel: „Der Sturz des Diktators Maduro darf ein Grund zur Freude sein, auch wenn er mit militärischer Gewalt erzwungen wurde, und trotz der Zweifel an Trumps Motiven“, schrieb der ehemalige US-Korrespondent Christoph von Marschall. Freude! Wenn’s den Richtigen trifft und der Demokratie dient, muss die Freude nicht einmal eine klammheimliche sein.
Kann denn richtig und gerecht handeln, wer gegen Recht verstößt? Auch wenn es gegen ein menschenverachtendes, repressives Regime geht?
Das tat die Weltmacht, der Deutschland durchaus viel verdankt, ja schon im vorigen Jahrhundert: Kurzerhand töteten ihre Spezialkräfte Sozialisten in ihrem südlichen Hinterhof, sie warfen Spezialwaffen wie Atombomben und Napalm, um Gegner zu brechen, leisteten Geburtshilfe für extremistische und islamistische Organisationen und schürten Kriege, wenn es ihnen half, ihren Durst nach Öl zu stillen. Die meisten Versuche aber, Autokraten zu beseitigen und Demokratie durchzusetzen, scheiterten meist kläglich – wenn das überhaupt ein Ziel gewesen war. Der Weltpolizist aus Washington verstieß häufig gegen das Völkerrecht, gegen Menschenrechte, gegen die UN-Charta, die doch im Wesentlichen auf den westlichen Werten und Vorstellungen von Gerechtigkeit aufbauen. Und heute? UN-Mandat? Unnötig wie damals im Irak. Menschenrechte? Wenn es Trump darum ginge, wo ist er dann – um nur zwei zu nennen – in Eritrea und im Sudan?
Eine Frage drängt sich erneut auf: Wie will der so genannte Westen künftig gegenüber dem Verbrecher im Kreml argumentieren? Wenn sie – sagen wir – Friedrich Merz entführen? Wie antworten auf Pekings Gelüste auf Taiwan? Wer steht als nächster auf Trumps To-do-Liste? Serbiens Aleksandar Vučić? Will Trump tatsächlich den Raum seines Volks um Grönland erweitern? Wer darf entscheiden, wo große Mächte berechtigt sind, kleine zu überfallen?
Wer glaubt, Trumps Kidnapping sei lediglich einem weiteren Krieg um Öl geschuldet, eine Maßnahme gegen Drogenhandel oder Wahlfälschung, unterliegt einem Irrtum. Es geht Trump zwar auch um Öl und Technologiemetalle ("Trumps Deal um Bodenschätze" - Peter Köpf), in der Ukraine wie in Venezuela; aber keinesfalls geht es ihm um Frieden oder Menschenrechte. It’s about geopolitics, stupid! Wir dürfen die USA, aber auch China und Russland beim Versuch beobachten, ihre Einflusszonen zu arrondieren: Osteuropa, Mittel- und Südamerika, Taiwan, Südchinesisches Meer sowie Afrika (Nordpol und das All nicht zu vergessen). Venezuela ist überall. Was, wenn die USA und China und auch Russland sich über ihre irdischen Interessensphären längst verständigt haben? Wenn sie vereinbart haben, Verstöße fürs Publikum zwar lautstark zu kommentieren, aber nichts gegeneinander zu unternehmen, solange sie im jeweiligen eigenen Beritt erfolgen?
Es ist offensichtlich: Auch der Westen, namentlich die USA, aber nicht nur sie allein, verstößt immer wieder gegen die Regeln der internationalen Ordnung. Oh ja, das tun auch andere politische Akteure. Aber wer seine Regeln weltweit empfiehlt und durchgesetzt hat, muss sich an diese halten. Doppelstandards (siehe Artikel von Peter Köpf aus dem Januar-Magazin 2026 „Dayton, Donald, Doppelstandards“) gehen immer auf Kosten der Glaubwürdigkeit.
Was können die Vereinten Nationen tun?
Wer hofft heute noch auf die Vereinten Nationen? Im Sicherheitsrat ist wegen des Vetorechts der fünf permanenten Mitglieder (P5) gegen Trump, Xi und Putin nichts erreichbar. Aber die Organisation mit Sitz in New York wäre keine lame duck, zeigte sie mehr Mut. Die UN-Charta bietet Wege, der Dominanz der P5 zu begegnen.
1. Nach Artikel 27 Abs. 3 Satz 2 hat bei Beschlüssen nach Kapitel VI, also zur „friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden“, ein an dieser Streitigkeit beteiligtes Mitglied kein Stimmrecht. Nach Russlands Angriff gegen die Ukraine hätte der Sicherheitsrat – wenn er denn gewollt hätte – mit einer Verfahrensentscheidung, die nicht dem Veto unterliegt, beschließen können, Russland von der Abstimmung auszuschließen. Warum geschah und geschieht das nie? Weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Der Sicherheitsrat ist heute das versteinerte Herz der UN. Immerhin müssen die P5 ein Veto seit 2022 binnen zehn Arbeitstagen in der Generalversammlung rechtfertigen. Das ist lästig für China und Russland, und wäre im Fall Venezuela auch lästig für die USA, welche die Initiative des UN-Botschafters von Liechtenstein, Christian Wenaweser, zu Resolution A/76/262 damals unterstützte.
2. Wenn Vetos im Sicherheitsrat Entscheidungen blockieren, hat die Generalversammlung eigene Machtmittel: eine Notfall-Sondersitzung auf Grundlage der „Uniting for Peace“-Resolution aus dem Jahr 1950. Nachdem Ägyptens Präsident Gamal Abdel Nasser 1956 den Suez-Kanal verstaatlicht hatte, war Israel auf der Sinai-Halbinsel einmarschiert und Frankreich und Großbritannien flogen Luftangriffe, um Nasser zu stürzen. Regime change schon damals! Das Verlangen von USA und UdSSR nach sofortigem Waffenstillstand und Rückzug der Truppen torpedierten Frankreich und Großbritannien per Veto im Sicherheitsrat. Am 7. November 1956 entschied daraufhin die Generalversammlung mit großer Mehrheit, eine Friedenstruppe zu entsenden; die United Nations Emergency Force (UNEF) war die erste bewaffnete Friedensmission in der Geschichte der Vereinten Nationen. 6000 Soldaten, vorwiegend aus Kanada, Norwegen, Schweden, Brasilien, Indien und Jugoslawien sorgten dafür, dass die britischen, französischen und israelischen Truppen sich bis März 1957 vollständig zurückzogen und der Suezkanal unter ägyptischer Kontrolle blieb.
Nach Russlands Angriff gegen die Ukraine forderte die Generalversammlung Russland am 2. März 2022 mit 141 von 193 Stimmen auf, den Krieg zu beenden und sich von ukrainischem Boden zurückzuziehen. Auf diese Weise könnte auch Trumps Übergriff wenigstens als das geahndet werden, was er ist: völkerrechtswidrig.
Im Nahen Osten fiel die UN – namentlich der Generalsekretär – zu lange durch Schweigen auf. Aber inzwischen hat die Generalversammlung eine neue Präsidentin, die ja in der Vergangenheit eine gewisse Verwegenheit nicht nur gegenüber Konkurrentinnen, sondern auch gegenüber Autokraten gezeigt hat. Was also wird Annalena Baerbock, nur zweieinhalb Kilometer vom Trump Tower entfernt residierend, gegen Trumps Verletzung des Völkerrechtsunternehmen? Wird die von ihr geleitete Versammlung wenigstens den Internationalen Gerichtshof beauftragen, eine „advisory opinion“ zu liefern, um die US-Aktion völkerrechtlich zu bewerten? Und werden die Europäer in der Generalversammlung geschlossen abstimmen und sich unmissverständlich zum Völkerrecht bekennen, statt diese mahnende Aufgabe China oder gar – ein Treppenwitz! – Russland überlassen? Merke: Das Völkerrecht schützt die Schwächeren. Werden die Europäer in der aktuellen Neuvermessung der Welt den Mut zu einer eigenständigen Position haben?
Peter Köpf

Peter Köpf ist Journalist und Autor zahlreicher politischer Sachbücher und Biografien. Zuletzt erschienen: Martin Kobler/Peter Köpf: „Weltenbeben. Europas Chance auf neue Strahlkraft“ (Europa Verlag, Oktober 2025). Es enthält auch ein Kapitel über die unvermeidbare Modernisierung der Vereinten Nationen.




















