Rotary AktuellStandpunkt
von Thomas Dirschka |
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„Kein staatlicher Erfüllungsgehilfe“

Standpunkt: Nicole Huber wies vor ein paar Wochen an dieser Stelle darauf hin, dass sich einige Clubs in der Zeit des Nationalsozialismus nicht nur anpassten, sondern dem Regime aktiv entgegenkamen. Diese Fehler dürften sich nicht wiederholen. Dem ist zuzustimmen – wäre da nicht eine argumentative Schieflage

Im Rotary Magazin 11/2025 auf Seite 22 fordert Nicole Huber, Governor D1860: „Personen, die ein Mandat oder eine aktive Rolle für eine Partei ausüben, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufter Verdachtsfall behandelt wird, sollen keine rotarischen Führungsfunktionen (...) übernehmen.“Rotary hat in den 1930er-Jahren jüdische Mitglieder im willfährigen Gehorsam gegenüber einer pervertierten staatlichen Ideologie und Rassenlehre ausgeschlossen, darunter Persönlichkeiten wie Thomas Mann. Rotary machte sich damit in Teilen zum Erfüllungsgehilfen des Regimes. Die Lehre daraus ist eindeutig: Rotary ist nicht Teil des Staates, keine staatliche Hilfsorganisation oder staatlicher Erfüllungsgehilfe. Rotary ist Rotary.

Keine Vorverurteilung

Soll nun aber erneut staatlichen Einstufungen vertraut werden? Der Begriff „Verdachtsfall“ ist juristisch unverbindlich. In unserem Rechtsstaat reicht ein Verdacht nicht aus, Menschen zu verurteilen oder vorzuverurteilen. Rotary darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen staatlicher Verdachtslagen machen. Der Verfassungsschutz ist nicht Maßstab rotarischen Handelns oder Instrument, Individuen von rotarischen Führungspositionen fernzuhalten. Wird ein Ro-tarier ein anderer Mensch, wenn er im etablierten Parteienspektrum keine Resonanz mehr findet und sich anders orientiert? Rotarische Maßstäbe sind individuelle Maßstäbe.

Rotary lebt davon, dass Herkunft, Religion oder Weltanschauung keine Rolle spielen

 

Jedes Rotary-Mitglied hat Anspruch darauf, nach seinem persönlichen Tun beurteilt zu werden, nicht nach Gruppenzugehörigkeit oder parteilichen Etiketten. Die Bergpredigt bringt dieses Prinzip zeitlos auf den Punkt: „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen.“ Rotary lebt davon, dass Herkunft, Religion oder Weltanschauung keine Rolle spielen. Frau Huber schreibt selbst richtig: „Hass und Ausgrenzung haben keinen Platz.“ Doch die geforderte Stigmatisierung nach Parteizugehörigkeit bezie-hungsweise der Ausschluss von rotarischen Führungspositionen erzeugen genau diese Form der Ausgrenzung. Sie ist im Wortsinne unrotarisch und reproduziert Fehler der Vergangenheit. Soll zukünftig der Aufnahmeausschuss nach der Parteienpräferenz fragen? Was ist mit Rotary-Mitgliedern, die schon jetzt eine Partei wählen oder bei einer Partei aktiv sind, auf die die oben genannten Sachverhalte zutreffen?

Keine Gesinnungsnachhilfe

Eine „woke“ Ausgrenzung auf Grundlage staatlicher Verdachtslagen – offenbar im Geist zeitgemäßer Gesinnungsethik – widerspricht dem Anspruch, Rotarierinnen und Rotarier als Individuen zu betrachten. Das gilt unabhängig davon, auf welche Partei der Passus abzielt. Meine Argumentation ist keine Verteidigung rechter Positionen. Sie ist eine Verteidigung rotarischer Prinzipien. Rotary lebt von Vielfalt – auch politischer. Gerade der respektvolle Austausch unterschiedlicher Positionen macht unsere Gemeinschaft wertvoll. Rotary-Mitglieder benötigen keine staatlich verordnete Gesinnungsnachhilfe. Ausgrenzungen politischer Grundhaltungen auf Basis staatlicher Einstufungen widersprechen dem Selbstverständnis Rotarys und seiner Verantwortung, unabhängig vom Staat zu handeln.

Thomas Dirschka

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