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Steigenden Kosten Rechnung tragen

von Hans C. Atzpodien | 
 |  Lesezeit: 2 Minuten

RDG: Brief an die rotarischen Freundinnen und Freunde

Liebe rotarische Freundinnen und Freunde,

als Rotary-Mitglied sind Sie auch Teil von Rotary Deutschland Gemeindienst e. V. (RDG), einer Organisation, die in diesem Jahr ihr 75-jähriges Bestehen feiert.

RDG wickelt für alle 1100 Rotary Clubs mit ihren circa 58.000 Mitgliedern nicht nur sämtliche Foundation- (EREY) und Polio-Spenden sowie Grant- und Distriktprojekte ab, sondern fungiert darüber hinaus mit seinen neun Mitarbeitern für mehr als die Hälfte der deutschen Clubs als ausgelagerter Förderverein in Düsseldorf. Die Spenden der deutschen Rotarier werden entgegengenommen, verwaltet und verwendet.

Da RDG nicht nur abwickelt, sondern auch berät, und zwar Distrikte wie auch Clubs, entsteht ein Aufwand, der über die letzten Jahre immer in einer Größenordnung von etwa fünf Prozent des von RDG jährlich bewegten Spendenvolumens gelegen hat. Das ist schon in sich moderat. Aber es muss eben auch kostendeckend passieren. Seit einigen Jahren entwickelt sich eine Lücke zwischen Einnahmen und Kosten, da Personal- und Sachkosten stetig steigen, die Mitgliedsbeiträge in den letzten 15 Jahren aber nicht. In diesem Zeitraum erhöhten sich die Tarifgehälter der Banken (als Maßstab für unsere Gehälter) um circa 30 Prozent, die RI-Mitgliedsbeiträge von 25,50 Dollar pro Halbjahr 2011/2012 auf 42,75 Dollar ab 2026/2027, ein Anstieg von 67,64 Prozent. Trotz stark gestiegenen Arbeitsaufkommens wurde die Personalstärke des RDG-Teams moderat von sechs auf 8,75 Mitarbeiter aufgebaut. Deshalb hat die RDG-Vertreterversammlung, in der Ihre Mitgliederinteressen vertreten werden, in der regulären Sitzung im November 2025 einer Erhöhung von zwölf auf 15 Euro pro Mitglied und Jahr ab dem 1. Juli 2026 zugestimmt.

Uns als RDG-Vorstand ist es ein Anliegen, mit diesem Beitrag Ihnen – unseren Mitgliedern – zu erklären, was es mit dieser Erhöhung auf sich hat, und Sie noch einmal bewusst darauf hinzuweisen, dass der RDG-Mitgliedsbeitrag spendenabzugsfähig ist. Auf Basis der Rechnungstellung zum Mitglieds-beitrag kann Ihr Clubschatzmeister über unser Schatzmeister-Tool RDG Online einen entsprechenden Vermerk bei der Zahlungsweise hinterlegen. Die über die aktuelle Mitgliederzahl berechnete Summe wird dann bei Geldeingang direkt auf die Mitglieder aufgeteilt. In der von uns jährlich ausgestellten Zuwendungsbestätigung je Mitglied wird der Betrag mit ausgewiesen.

Wie immer stehen wir Ihnen als Ihr rotarischer Gemeinnützigkeitsdienstleister auch künftig mit Rat und Tat zur Seite. Unser Motto „Rotarys Dienst am Guten“ weist hier den Weg, auch über unser 75-jähriges Bestehen hinaus. So hoffen wir auch, den neuen Beitragssatz wieder möglichst lange für Sie stabil halten zu können.

Ihr Hans Christoph Atzpodien

Rotarys Dienst am Guten

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