Rotary Aktuell

Der verzagte Souverän

von Paul Kevenhörster | 
 |  Lesezeit: 11 Minuten

Von der Verheißung der wehrhaften zum Verhängnis der wehrlosen Demokratie

„Zur freiheitlichen Demokratie gehören klare Grenzen“, hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner vor kurzem den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugerufen. Diese Aussage ist hochaktuell: Sie erinnert an eine Warnung des Schriftstellers Erich Kästner: Im Rückblick hätte die Machtübernahme der Nationalsozialisten schon in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre bekämpft werden müssen. Er mahnte: „Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird.“ Das Plädoyer für eine wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes ist eine mutige politische Grundsatzentscheidung. Ihr folgt der Bundespräsident, wenn er warnt: „Der waghalsige Versuch, Antidemokraten zu zähmen, indem man ihnen Macht gewährt, ist nicht nur in Weimar gescheitert.“

Der demokratische Souverän sieht sich herausgefordert. Er ist nach der Verfassung das Volk, von dem sämtliche Staatsgewalt ausgeht. Es überträgt die gesetzgebende Gewalt an das Parlament. Wird der Bundestag diesem Auftrag auch in Zeiten tiefgreifender Krisen gerecht? Ist er bereit, die Demokratie in einer Phase des sich immer mehr ausbreitenden Rechtspopulismus wehrhaft zu schützen? Diese Frage stellt sich nach den Wahlerfolgen der „Alternative für Deutschland“ in den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz besonders eindringlich. Die AfD steht als rechtspopulistische und weithin rechtsextreme Kraft am rechten Rand des Parteiensystems und zugleich im Brennpunkt des öffentlichen Interesses.

Das Vermächtnis der wehrhaften Demokratie

Eine Krise der parlamentarischen Demokratie haben die Deutschen schon vor einem Jahrhundert erlebt: In der zweiten Phase der Weimarer Republik, deren Zusammenbruch im Jahre 1933 viele junge Wissenschaftler, Schriftsteller und Künstler zur Flucht aus Deutschland bewegte. Karl Loewenstein hat in der Emigration das Konzept der wehrhaften Demokratie entwickelt. Er hat auf das Versagen der Parlamente der Weimarer Republik vor dem Aufstieg des Nationalsozialismus hingewiesen und dabei das „fast tragikomische Bild halbherziger, saumseliger und völlig unwirksamer Methoden der Bekämpfung subversiver Techniken“ gezeichnet. Die Schuld mittelmäßiger Verwaltungsbeamter, die vorgaben, als Staatsmänner zu handeln, sollte dabei nicht vergessen werden. Für ihn war die wehrhafte Demokratie ein Auftrag: Sie muss stets bereit sein, sich selbst zu verteidigen – und dies sogar mit Mitteln, die eigentlich ihren eigenen Idealen widersprechen.

Darauf hat auch der Schriftsteller Necati Öziri in seiner Rede zur Verleihung des Friedrich-Hölderlin-Förderpreises der Stadt Homburg im vergangenen Jahr hingewiesen. Zu den Instrumenten der offensiven Verteidigung der wehrhaften Demokratie zählen der Entzug der Staatsangehörigkeit, der Grundrechtsentzug, Berufsverbote und Parteiverbote. In der Weimarer Republik wie auch noch in der jüngeren Gegenwart ist die Demokratie denen gegenüber zu duldsam gewesen, die sie offen bekämpfen. Dieser Extremismus lebt vom Prinzip des Feindbildes, und Öziri schließt seine Bad Homburger Rede mit einer Warnung: „Wer glaubt, durch die Preisgabe von Prinzipien Stabilität zu gewinnen, verliert am Ende beides – Prinzipien und Stabilität.“

Der Grundsatz des auch von dem Soziologen Karl Mannheim in der Emigration in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts proklamierten Grundsatzes der streitbaren, wehrhaften Demokratie lautet: Die parlamentarische Demokratie steht niemals zur Disposition. Ihre Institutionen und Regeln können auch durch große Mehrheiten nicht aufgehoben werden. Karl Mannheim hat die politische Klasse bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus vor Entscheidungsschwäche und Gleichmut gewarnt: „Um zu überleben, muss unsere Demokratie eine streitbare Demokratie werden“.

Auch in der Gegenwart droht der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes Gefahr von Rechtsaußen. Denn die AfD „... ist dort stark, wo der Transformationsdruck am stärksten ist, wo energieintensive Geschäftsmodelle keine lange Zukunft mehr haben und wo damit Lebensmodelle abgewertet werden...“, stellt der Münchner Soziologe Armin Nassehi fest. Diese Warnung ist mehr als berechtigt: Im Europäischen Parlament ging die EVP offensichtlich auf die AfD zu und stellte so durch das Wirken einer Chatgruppe die Brandmauer gegen Rechtsaußen in Frage. Andererseits hat der thüringische Innenminister Georg Maier für sein Bundesland die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch” bekräftigt.

Doch scheint die Brandmauer die Rechtsextremisten sogar zu schützen: Sie können ihre Widersprüche aussitzen, ihren aggressiven Politikstil pflegen und nationalistisches Pathos inszenieren, ohne Konsequenzen tragen zu müssen, wie die Zeitschrift Cicero beklagt. Und im Spiegel stellt Roland Nelles fest: „In der AfD gedeihen unter den Augen der Parteispitze Intrigen und Vetternwirtschaft. Wer das Land dieser Partei anvertraut, bekommt nicht Ordnung, sondern organisierte Unanständigkeit.“  

Die Stunde der Bedenkenträger

Die Diskussion um die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ist zugleich auch die große Stunde der Bedenkenträger. Diese stellen übereinstimmend eine Erosion des Vertrauens in den Staat fest und fordern von der Politik mehr Mut bei der Erfüllung ihrer Hauptaufgaben. Nur so könne neues Vertrauenskapital aufgebaut werden. Es geht bei einem Verbotsverfahren darum, die Extremisten daran zu hindern, den demokratischen Rechtsstaat aus den Angeln zu heben. Kurz: Die Kommentatoren von der Seitenlinie scheinen das demokratietheoretische und verfassungspolitische Vermächtnis der beiden Emigranten Karl Loewenstein und Karl Mannheim nicht verstanden zu haben: die Grundsätze der wehrhaften Demokratie.

Zu Recht hat der Bundespräsident in einer Grundsatzrede festgestellt: „Eine Partei, die den Weg in die aggressive Verfassungsfeindschaft beschreitet, muss immer mit der Möglichkeit des Verbots rechnen“. Diese Option ist demokratisch gewollt und von der Verfassung geschützt. Die in der gegenwärtigen Verbotsdiskussion zutage tretende Desorientierung scheint inzwischen auch die alten Volksparteien erfasst zu haben.

Mit der Gewöhnung an die AfD geht zugleich eine schleichende Hinnahme der stillen Verachtung von Minderheiten einher. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat in diesem Zusammenhang eine Gewöhnung an Judenhass beklagt und einen „neuen Aufstand der Anständigen“ gefordert. Politisch führt die schleichende Anpassung in die Irre: Gründlicher als andere Rechtsradikale in Europa verfolgen die deutschen Rechtsextremisten ihre Idee von der ethnischen Reinheit des deutschen Volkes als vorrangiges politisches Ziel. Die Mahnung von Karl Loewenstein, Karl Mannheim und Dolf Sternberger, die Grundsätze der wehrhaften Demokratie zu beachten und anzuwenden, verhallt ungehört: Das politische Establishment scheint sich einzureden, man könne die Rechtsextremisten „gewissermaßen wegverachten“, indem man den eigenen Ekel möglichst überlegen zelebriere (so die Zeit) oder „wegregieren“ wie der Bundesinnenminister proklamiert. So aber verfehlt die politische Klasse den Auftrag der wehrhaften Demokratie und meidet den mühsamen und konsequenten Weg eines aufwändigen Verfahrens, das zum Verbot der Neonazi-Partei führen kann.          

Ein neues Bündnis der politischen Mitte?

In dieser Situation fallen den Parteien der Mitte die politischen Unterlassungen der letzten Jahrzehnte auf die Füße: Sie können die politische Verantwortung für diese Fehler jedoch nicht auf die Extremisten abschieben. „Die im Bundestag vertretenen Parteien haben bisher kein Konzept gefunden, wie erfolgreich mit der AfD umgegangen werden könnte. Schmähungen und moralische Überheblichkeit kennzeichnen die Auseinandersetzungen", klagt der Publizist Stefan Luft. Sie sind Symptome einer Krise politischer Führung.  Die demokratischen Parteien stehen vor der Herkules-Aufgabe der Rückgewinnung einer politikverdrossenen Protestbewegung. Dabei werden sie nur Erfolg haben, wenn sie eine Allianz der Mitte formen.

Zu Recht fordert der Bundespräsident ein „Bündnis aller Demokraten". Aber anordnen lässt sich eine solche Allianz gewiss nicht: Ein politischer Aufstand müsste in der Mitte des Parlaments durch führungsstarke und kooperationswillige Abgeordnete aus den demokratischen Fraktionen getragen werden. Diese werden ihre Kraft aber nur entfalten können, wenn sie nicht unter dem vermeintlichen Zwang zu parteipolitischer Profilierung alle Brücken zwischenparteilicher Kommunikation abbrechen und sich Kanäle der Verständigung mit politischen Mitbewerbern offenhalten.

Schritte einer Gegenstrategie

Wie Verfassungsexperten mahnen, sind die Instrumente wehrhafter Demokratie noch immer vorhanden. Die Verteidigung des demokratischen Rechtsstaates ist dringend geboten. Unser Grundgesetz hält dafür mit den Artikeln 21 und 18 die entsprechenden Instrumente bereit. Die dortigen Regelungen stehen weder zur Zierde im Grundgesetz, noch haben sie rein symbolischen Charakter, wie man angesichts der Vorbehalte einiger beflissener Bedenkenträger in Verwaltung und Justiz annehmen könnte. Vielmehr sind sie Ausdruck wehrhafter Demokratie und sollen bei Bedarf zur Anwendung kommen, um eben diese zu verteidigen. Ihre Anwendung ist geboten, wenn es eine klare Kante gegen jene zu behaupten gilt, die den Boden des Grundgesetzes verlassen haben.

Das umstrittene Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und verfassungswidrige Mittel einsetzt. Sozialdemokraten und Grüne haben dies ebenso auf Parteitagen bestätigt – doch die Mehrheit des Bundestages zögert und zaudert. Die Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens darf sich aber nicht nur auf die Durchsicht eines Parteiprogramms stützen. Hier haben es sich die Kölner Richter trotz einer zeitaufwändigen Prüfung zu leicht gemacht und sich täuschen lassen. Es ist daher zu hoffen, dass die Karlsruher Richter „anders abbiegen“ werden (Till Steffen). Die Abgeordneten der AfD und ihre Jugendorganisation halten den demokratischen Staat nicht für verteidigungswürdig. Wer dem Staat aber nach wie vor misstraut, kann ihn auch nicht verteidigen. Ein rechtspopulistisches „Paralleluniversum“ aber ist nicht verteidigungswürdig. Geboten sind politischer Mut und langer Atem.    

Was ist zu tun? Jedenfalls sollten Bundesregierung und Bundestag die Erörterung eines Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht nicht weiter vor sich herschieben. Der Bundeskanzler hat sich in dieser Frage in mehreren Interviews wegen der offensichtlichen Prozess-Risiken zurückhaltend geäußert und die endgültige Entscheidung der Bundesregierung in dieser Frage von einer gründlichen Prüfung des Berichts durch das Bundesinnenministerium abhängig gemacht. Bei dieser Entscheidung sollte die Regierung aber auch beachten, dass ein Parteiverbotsverfahren ein unübersehbares Signal an die potentiellen Wähler der AfD wäre: Regierung und Parlament könnten überzeugend als rechtsstaatliche Ordnungsmacht wirken und Gestaltungskraft zeigen.

Die wehrhafte Demokratie der Berliner Republik ist aber derzeit im Begriff, ihr schärfstes Schwert aus der Hand zu legen. Davon künden die verzagten Erklärungen der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag. Die vollmundige Erklärung, man wolle die AfD „wegregieren“, muss jedoch nach den letzten Wahlen wirklichkeitsfremd erscheinen. So beruhigt sich die politische Klasse und verzichtet zugleich darauf, die Demokratie des Grundgesetzes entschlossen zu verteidigen.  

Doch bleiben auch unterhalb der verfassungsrechtlichen Schwelle eines Verbotsverfahrens weitere Möglichkeiten, die Wirkung der Rechtsextremisten zu begrenzen und ihre Partei einzuhegen. Ein Verbot der Nachwuchsorganisation der AfD wäre ein wirksamer Schlag des Rechtsstaates gegen extremistische Strukturen. Die im Dezember 2025 neu gegründete „Generation Deutschland setzt einstweilen die rechtsradikale Tradition ihrer Vorgängerorganisation „Junge Alternative“ fort: Ihr Vorsitzender ist als Rechtsextremist ausgewiesen und träumt von einer „millionenfachen Remigration“. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Sinan Selen hat der neugegründeten „Generation Deutschland“ eine „personelle und inhaltliche Kontinuität“ zur Vorgängerorganisation“ bescheinigt. Ein Paradigmenwechsel habe jedenfalls nicht stattgefunden.      

Zudem kann das Bundesinnenministerium die Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung ausschließen und ihr die Anerkennung als gemeinnützige Organisation entziehen. Denn diese Stiftung verbreitet rassistisches und rechtsextremes Gedankengut. Unterhalb der Schwelle des Parteiverbots besteht zudem ein weiteres Mittel der Eingrenzung des Rechtsextremismus in der Beendigung ihrer staatlichen Finanzierung: Seit 2017 sichert das Grundgesetz durch die Neuregelung des Art. 21 Abs. 3 GG den Ausweg, extremistische Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Aus Karlsruhe gibt es immerhin ein richtungsweisendes Urteil. Dieses hat vor kurzem im Falle der verfassungsfeindlichen Partei „Die Heimat" (ehemals NPD) entschieden, dass diese von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden darf und dabei Maßstäbe für einen solchen Ausschluss formuliert, die sich als Signal in Richtung der AfD verstehen lassen. Der Entzug staatlicher Parteienfinanzierung für eine rechtsextreme Partei wäre schließlich nichts anderes als ein Schritt der demokratischen Selbstverteidigung. Daneben bietet sich noch ein dritter Weg der Eingrenzung an: Denjenigen AfD-Politikern, denen die Behörden rechtsextreme Aussagen oder Aktionen nachweisen, kann nach einem Vorschlag von Matthias Kumm und Michael Zürn das passive Wahlrecht entzogen werden.

Kritische Beobachter der Auseinandersetzung der politischen Mitte mit der Rechtsaußen-Partei stellen jedoch inzwischen eine Tendenz der Relativierung und der Verharmlosung fest. So werde das Vertrauen in das Leitbild der wehrhaften Demokratie vollends untergraben. Selbst wenn schließlich ein Antrag auf Verbot der AfD vom Bundesverfassungsgericht in Teilen in Frage gestellt würde, könnte das Gericht nach der Einschätzung von Verfassungsexperten zumindest gesichert rechtsextremistische Landesverbände und die umstrittene Jugendorganisation verbieten: Der demokratische Verfassungsstaat würde sich nicht als wehrlos erweisen. Die Verteidiger der wehrhaften Demokratie verweisen darauf, dass die Aussagen des Grundgesetzes verbindliche Vorgaben für den Gesetzgeber darstellen. Als Vertreter des demokratischen Souveräns aber droht der Bundestag mit seinen hinhaltenden Argumenten zum Verkünder einer bloßen „Verfassungslyrik“ zu werden: Es werden Staatsziele benannt, die zwar schön klingen, aber keine Wirkungen entfalten.

Die Schrecken der Ochlokratie

Nicht nur am Horizont des politischen Geschehens, sondern auch auf den Straßen der Republik zeigen sich schon jetzt die Schrecken der Ochlokratie, in die die Berliner Republik abzugleiten droht, wenn sie sich bei ihrer Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus weiterhin wenig wehrhaft zeigt. In der Ochlokratie („Pöbelherrschaft“), vom griechischen Historiker Polybios vor mehr als zwei Jahrtausenden beschrieben, regiert der Mob: durch Gewalt, Einschüchterung und Demagogie, ohne eine Bindung an Gesetze und die Verfassung – ein verhängnisvoller Endpunkt des Verfassungskreislaufs durch Überheblichkeit, Ungerechtigkeit und Herrschsucht.

Die demokratische Mitte hat auch weiterhin ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn sie es bei vollmundigen Erklärungen belässt und nichts unternimmt. Die Brandmauer verweist auf die ultima ratio des Verfassungsschutzes: das Verbot rechtsextremistischer Organisationen. Das gilt auch für diejenigen Teile der AfD, die von den Gerichten schon jetzt als „rechtsextremistische Verdachtsfälle“ eingestuft worden sind. Der Würzburger Staatsrechtslehrer Kyrill-Alexander Schwarz hat jüngst gefragt: „Was soll denn das Konzept der wehrhaften Demokratie, wenn man vor der entscheidenden Herausforderung zurückschreckt?“


Paul Kevenhörster (RC Steinfurt) ist Professor emeritus für Politikwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Verfasser der Bücher "Strategie und Taktik. Ein Leitfaden für das politische Überleben", Baden-Baden 2024 (mit Benjamin Laag); "Politischer Kurswechsel im Gegenwind. Die Krise politischer Führung in Deutschland", Baden-Baden 2023. 


Zum Magazin

Fäden ziehen
04 / 2026
Im Namen des Volkes
03 / 2026
Die da oben
02 / 2026
Geduld
01 / 2026
Die Kraft des Singens
12 / 2025
Unter die Haut: Tattoos
11 / 2025
Die Rente ist sicher
10 / 2025
Als Gott auszog – Gedanken zur Umwidmung von Kirchen
09 / 2025
Österreich - Erinnerungen an die Zukunft
08 / 2025
Comeback des Sportvereins
07 / 2025
Man muss Menschen mögen
06 / 2025
Alles auf Anfang
05 / 2025
Cool Japan
04 / 2025
Mut zum Bruch: Deutschland nach der Wahl
03 / 2025
Gehasst oder geliebt?
02 / 2025
Wettrüsten im All: Wie Europa abghängt wird
01 / 2025