Standpunkt
von Wolfgang Bülow |
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Distrikte kämpfen bei Vertragsabschlüssen und Haftungsfragen häufig mit bürokratischen Problemen, da sie nicht als rechtsfähige Organisation gelten. Die Lösung: eine Inkorporation als eingetragener Verein.

Die Distriktversammlung von D1890 hat sich im Februar 2023 dafür ausgesprochen, ihren Distrikt ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Am 14. Mai 2024 inkorporierte der Distrikt als „D 1890 von RI e.V.“, und alle 83 Rotary Clubs des Distrikts sind mittlerweile beigetreten. Was hat uns zu diesem Schritt bewogen? Zum Beispiel die Schwierigkeiten, als RotaryDistrikt oder als Rotary Club ein neues Bankkonto zu eröffnen oder den neuen Schatzmeister bei der Bank zu melden – ein Rotary Club kann nun einmal keinen „wirtschaftlich Berechtigten“ benennen – die Voraussetzung zur Abwicklung von Bankgeschäften. Auch die Frage, wer im „klassischen“ Distrikt haftet, ist unklar. Aus Sicht von Rotary International ist allein der Governor verantwortlich; die Beantwortung dieser Frage dürfte bei einem Haftpflichtschaden deutlich komplexer sein. Als Schatzmeister des Deutschen Governorrates weiß ich, dass hinsichtlich der fehlenden Rechtsfähigkeit kreative Herangehensweisen gefunden werden mussten, um rechtssichere Ergebnisse zu erreichen. Beispielsweise der Rotary IT Services Deutschland e.V., der als Gesellschafter der Orbitus IT GmbH fungiert.

Während der damaligen Distriktversammlung waren 81 von damals 82 Clubs im Distrikt vertreten, und deren Zustimmung war eindeutig, es gab keine Gegenstimmen. Die Gewinnung der einzelnen Mitglieder jedoch stellte sich deutlich komplexer dar, denn es wurden viele – überwiegend emotionale – Vorbehalte und Fragen artikuliert. Hier eine Zusammenfassung inklusive Antworten:
Plant der Verein, sich mehr in die Belange der Clubs einzumischen, um deren Eigenständigkeit zu mindern? Für die Clubs ändert sich im Hinblick auf Autonomie nichts gegenüber heute.
Kann ein Club aus dem Verein auch wieder austreten? Nein. Das geht beim „klassischen Distrikt“ auch nicht. Kann der Vorstand des Vereins „missliebige“ Clubs ausschließen? Keine Veränderung gegenüber dem Status quo!
Begünstigt die Vereinsform Kampf-Kandidaturen bei der Nominierungdes Governor nominee? Nein. Eher wird der Demokratiegedanke gestärkt, da die Wahl des DGN in der Mitgliederversammlung des Vereins erfolgt.
Kann ein nicht rechtsfähiger Verein Mitglied in einem e. V. werden? Ja.
Müssen die Clubs mit dem Beitritt ihre Rechtsform ändern?
Nein.
Gibt es alternative Lösungen, zum Beispiel einen „Verwaltungsverein“? Solche Lösungen können steuerliche Probleme aufwerfen; die Haftungsfrage wäre unverändert ungeklärt. Das Verhältnis des Distrikts zum Verein wäre uneindeutig und müsste rechtlich geregelt werden.
Entsteht nun weitere Bürokratie?
Der jährliche Wechsel im Vorstand muss in notariell beglaubigter Form beim Vereinsregister eingetragen werden. Kosten: 150 bis 200 Euro pro Jahr.

Wir sind sicher, dass wir mit dieser Vorgehensweise einen guten Weg gefunden haben, und profitieren bereits von der vollen Rechtsfähigkeit des Distriktvereins. Die Haftungsrisiken sind geklärt, Schwierigkeiten mit Kreditinstituten konnten ausgeräumt werden.

Für die Clubs ergeben sich ebenfalls deutliche Vorteile: Sie erhalten satzungsgemäß definierte Mitwirkungsrechte als Teil der Mitgliederversammlung des inkorporierten Distriktes und damit erhöhte Transparenz über die Vorgänge im Distriktverein. Mehrere Distrikte treffen derzeit Vorbereitungen, um unserem Vorschlag zu folgen.

Diskutieren Sie mit und beteiligen Sie sich an unserer Meinungsumfrage zu diesem Standpunkt: rotary.de/#umfrage

Wolfgang Bülow

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