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Die Freiheit eines Christenmenschen

Warum auch eine aufgeklärte Demokratie Transzendenz braucht

Vor wenigen Tagen präsentierte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Schrift »Rechtfertigung und Freiheit. 500 Jahre Refor­mation 2017« – und eröffnete damit die Diskussion über das bevorstehende Jubiläum. Die Beiträge zum Juni-Titelthema beteiligen sich daran: Was war das für ein Ereignis, dessen da gedacht wird? Ist das Reformationsjubiläum überhaupt ein Grund zum Feiern? Und nicht zuletzt: Wie zeitgemäß ist Luther noch?

Udo Di Fabio16.06.2014

Freiheit scheint in unserem Land ganz selbstverständlich. Nur Inhalt und Richtung wirken manchmal unbestimmt. Erst wenn Autokraten und Diktatoren den Bürgern das Wort abschneiden, Gefängnisse mit politischen Gefangenen füllen, erst wenn die Herrschenden Gesellschaft, Recht und Wirtschaft strangulieren, entbrennt wieder der alte Kampf um die Freiheit – dann mit klarem Frontverlauf. Doch wer die wechselvolle Entwicklung neuzeitlicher Gesellschaften verfolgt, der erkennt, dass es auch bei uns darauf ankommt, in den Schönwetterperioden stabiler Demokratien für den richtigen Sinn und Gebrauch der Freiheit zu werben, weil ansonsten rasch die Grundlagen der Demokratie erodieren können.

Frommer als das Mittelalter

Wer vor 500 Jahren im christlichen Europa, wer zu Beginn der Neuzeit über Freiheit sprechen wollte, der tat das in einem völlig anderen Zusammenhang. Er musste sagen, was Freiheit für den Glauben bedeutet. Martin Luther wollte über den Glauben sprechen und musste deshalb etwas zur Freiheit sagen. Es ging ihm um die Freiheit des Glaubens, der in seinen Inhalten nicht „von oben“ verbindlich befohlen werden sollte. Jeder Christ sollte mit Blick in die Bibel sehen und verstehen. Jeder sollte geleitet von Schrift und Vernunft für sich die Grundlage des frommen Lebens finden. In seiner Denkschrift von 1520 über die Freiheit eines Christenmenschen suchte Luther gegen die Bannbulle des Papstes zu wirken und sich zu erklären. Luther eröffnet die Partie mit seinem berühmten widersprüchlich scheinendem Diktum: „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ Doch der Widerspruch löst sich. Während die Freiheit von Gott gegeben wurde, ist die Knechtschaft eine der freien Entschließung und nicht eine der äußeren Verhältnisse. „Der Christenmensch soll, da er nun ganz frei ist, sich umgekehrt bereitwillig zum Diener machen, um seinem Nächsten zu helfen, mit ihm verfahren und ihn behandeln, wie Gott mit ihm durch Christus gehandelt hat.“ Es ist somit die von Christus erwiesene Liebe zu den Menschen, die vom gläubigen Christen die Hinwendung und Bereitschaft zur Bindung verlangt. Denn, so Luther: Ein Christenmensch lebe nicht in sich selbst, sondern in Christus und seinem Nächsten.

Was kann man einem solchen fast 500 Jahre alten Text heute abgewinnen? Der katholische Philosoph Charles Taylor hat in seinem 2007 erschienenen Werk „A Secular Age“ die bemerkenswerte These formuliert, dass die heutige westliche Welt, die sich säkular versteht, eigentlich christlicher sei als das so fromm wirkende Mittelalter. Gerade im politischen Bereich sei die Gesellschaft stärker von christlichen Werten durchdrungen, wenn wir an die grundlegende Rechtsvorstellung von der angeborenen Würde des Menschen denken oder an die sozialstaatliche Verpflichtung, niemandem notwendige Hilfe zu versagen. Auch die Betonung der Rechtsgleichheit aller Menschen, das völkerrechtliche Friedensgebot, Menschenrechte und humanitäre Interventionen seien im Kern verweltlichte Muster des christlichen Glaubenskanons.

Das auszusprechen, mag diplomatisch nicht klug sein, weil es andere Kulturen misstrauisch macht, und auch die Christen selbst haben keinen Grund, selbstzufrieden zu sein. Die Verweltlichung christlicher Werte entzieht den Kirchen ein Stück weit ihre Botschaft, macht sie entbehrlich, nimmt ihnen Raum. Der Traum von der besseren Welt und die Gestaltung einer humanen Gesellschaft werden zum politischen und rechtlichen Programm – wozu dann noch Religionen? Sie können doch nur noch Vorschläge der Verbesserung des Sozialstaates machen und an der Seite der Politik vor allem die Wirtschaft sittlich ermahnen. Hier schlummert eine Gefahr für das moderne Europa, das das Sperrige der religiösen und weltanschaulichen Gewissensentscheidung nicht mehr in Verbindung mit den eigenen Wurzeln erlebt und so Dimensionen der Pluralität verliert. Es entsteht dann womöglich eine Gesellschaft, die in aller Freiheit, doch ohne den Streit über kulturell Grundsätzliches sich unablässig selbst formiert und seltsam alternativlos wirkt.

Nein, wir müssen gewiss keine religiösen Eiferer werden, um eine lebendige Demokratie zu bleiben. Aber eine Sensibilität für das Andersartige, das nicht gleich Verstehbare, das Transzendente wäre schon hilfreich. Heute eifern manche Feinde des Religiösen wie früher die Glaubensfanatiker. Der Aufbruch der Reformation und ihre Bekämpfung durch die Gegenreformation hat durch Intoleranz unendliches Leid hervorgebracht, den Kontinent erschüttert, den Keim des religiösen Bürgerkrieges in sich getragen. Und doch haben Konfessionen, Staat und Bürgergesellschaft auch immer voneinander gelernt, letztlich auch und gerade die Toleranz. Der offene Verfassungsstaat, den das Grundgesetz so großartig entwirft, hat aus der Geschichte gelernt, setzt den rechtlichen Rahmen für die freie Entfaltung aller Menschen.

Konsequenzen für die Gegenwart

Letzten Endes gibt es keine Freiheit ohne die komplementäre Pflicht, selbst etwas daraus zu machen. Nicht nur das Eigentum soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie dies Art. 14 des Grundgesetzes verlangt, sondern jede kluge Freiheitsausübung nimmt Maß am Anderen und an den Bedingungen einer Gemeinschaft in Freiheit. Frauen und Männer, die im Berufsleben stehen, ein Gewerbe betreiben, ein öffentliches Amt versehen, die eine Familie gründen, Freundschaften pflegen, die sich in Vereinigungen oder in Ehrenämtern binden: Sie alle dienen aus freien Stücken, handeln aus eigenem Antrieb und aus ihrer Einsicht, ohne dass es eines Vormundes bedarf. Doch unser Blick ist häufig eindimensional verengt. Wir sehen kaum die Leistungen der Menschen, die jeden Morgen zur Arbeit eilen, rechtstreu einen Vertrag erfüllen und sich um die Nächsten kümmern. Wir würdigen nicht hinreichend, was rechtsstaatliche Demokratien und die soziale Marktwirtschaft, was internationale Zusammenarbeit und europäische Integration leisten, wenn sie ihrerseits der Selbstbestimmung der Menschen als Ordnungsräume dienen. Die öffentliche Meinung sucht allzu oft nur nach dem politisch thematisierbaren Konflikt. Wir starren auf Nachrichten, die die Politik und das Recht auf den Plan rufen: Beinah alles wird zum Thema der Regulierung, mit neuen Gesetzen oder öffentlichen Ausgaben. Die bedrückende Jugendarbeitslosigkeit in Europa ist weder mit gesetzlichen Vorgaben noch allein mit neuen Ausgabenprogrammen in den Griff zu bekommen, die tieferen Ursachen haben etwas mit Wettbewerbsfähigkeit, mit Bildung und Berufsausbildung zu tun, auch mit Einstellungen und Mentalitäten, die zu ändern das Bohren dicker Bretter und intelligente Hilfe erfordert. Wenn in solchen Fällen kein langer Atem entwickelt wird, droht unsere Gesellschaft allmählich sozialtechnisch überreguliert zu werden und ihre Lebensgrundlagen aufzuzehren – das Prinzip der Nachhaltigkeit gilt nicht nur ökologisch, sondern auch kulturell.

Wenn Politik sich übernimmt, gerät sie in die Falle des Präzeptors, der auch für das verantwortlich gemacht wird, was nur mit Erziehung durch Elternhäuser und Schulen oder in der Arbeitswelt der Wirtschaft geleistet werden kann, was nur im Wandel der Einstellungen, in neuen Einsichten und mit Hilfe des Ethos eines jeden einzelnen gelingen wird. Wenn die Politik sich als allzuständige Steuerungsinstanz für Wirtschaft und Gesellschaft übernimmt und eine „societas perfecta“ herbeidirigieren will, dann büßt sie fatalerweise genau jene Kernkompetenzen ein, die zur Erhaltung persönlicher Freiheit nachgefragt sind: die Wahrung des Rechts, die Pflege einer sinnvollen Verantwortungsordnung und der technischen Infrastruktur, in der der Mensch als Subjekt im Mittelpunkt eines jeden Netzwerkes bleibt.

Im 21. Jahrhundert können wir nicht unmittelbar an Luthers Freiheitsschrift anknüpfen, die Kontexte sind andere. Aber wir sollten auch nicht hinter das Argumentationsniveau der frühen Neuzeit zurückfallen, wenn wir heute über Freiheit reden. Das eigene Gewissen, der eigene Glaube, der auch ein weltlicher sein mag, und die Suche nach dem Sinn des Menschseins bleiben die großen Kraftquellen der Zukunft.
Udo Di Fabio
Prof. Dr. Udo di Fabio, RC Bonn-Kreuzberg, war von 1999 bis 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht und lehrt Öffentliches Recht an der Universität Bonn. Zuletzt erschien erschien „Die Weimarer Verfassung. Aufbruch und Scheitern“ (C.H. Beck). jura.uni- bonn.de