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Entwickeln & Bewegen

DRS – eine Stiftung für alle

Unter dem Dach der vor gut zehn Jahren in Düsseldorf gegründeten Deutschen Rotarischen Stiftung können als Kostensenkungsmaßnahme viele kleine Stiftungen gebündelt und bei Erhalt der Aufsicht als Unterfonds geführt werden

Sybe Visser31.10.2015

Als Ergänzung zum Bericht über die Clubstiftungen in der September-Ausgabe des Rotary Magazins macht unsere Deutsche Rotarische Stiftung (DRS), die bekanntlich vom Rotary Deutschland Gemeindienst (RDG) in Düsseldorf geführt wird, aufmerksam auf neue Entwicklungen.


Durch die geringen Zinseinnahmen ist ein Kostendruck entstanden, sodass für Stiftungen in der Praxis ein Mindestkapital von 500.000 Euro wünschenswert, wenn nicht sogar erforderlich ist. Bei einer konservativen Anlagepolitik, wie RDG sie betreibt, ergibt die dann zu erwartende Rendite von ein bis zwei Prozent bei 50.000 Euro Kapital nur 500 bis 1000 Euro Ertrag im Jahr. Dieser Ertrag wird dann in erster Linie – wenn nicht sogar vollständig – genutzt, um Kontoführungsgebühren und WP-Kosten zu bezahlen.


Darum werden heute viele kleine Stiftungen gebündelt. Auch Rotary bietet diese Möglichkeit unter dem Dach der DRS an. Die verschiedenen Zustiftungen werden dort als Unterfonds geführt, aber mit Erhalt der Aufsicht, wie die Gründer oder Vermächtnisgeber sich das gewünscht haben.


Dann entfallen die zuvor genannten Kosten. Gleichzeitig werden die Gelder professionell als Bestandteil des Gesamtvermögens der DRS angelegt. Durch das „Trittbrettfahren“ mit den größeren Beträgen sind die Anlagekosten geringer, und das Anlagerisiko kann über eine größere Zahl an Anlagen gestreut und somit reduziert werden. Trotzdem kann von bestimmten Beträgen an der Stifterwille wie bei der Errichtung der Stiftung festgelegt und umgesetzt werden, was Zuwendungsgebiete wie Bildung, Gesundheit oder örtliche Aspekte anbelangt.


DRS hat übrigens 2014 3,42  Prozent Rendite und in den ersten acht Monaten 2015 1,79 Prozent Rendite mit der Hilfe ihres Anlageausschusses erwirtschaftet.

 

DEN STIFTERWILLEN ERFÜLLEN
Auch sollte jetzt die neue Möglichkeit der Verbrauchsstiftung angesprochen werden. Danach darf jährlich ein fester Betrag ausgeschüttet werden, wenn dies in der Satzung geregelt ist. Dieser Betrag kann sogar bis zu zehn Prozent des Stiftungskapitals ausmachen, aber auch zum Beispiel mindestens vier Prozent. In der Praxis wird dann beispielsweise ein Ertrag von zwei Prozent ergänzt um noch mal zwei Prozent zulasten des Stammkapitals. Dabei ist es dem Verwalter jeweils überlassen, das Stammkapital für die stattgefundene inflation aus dem Ertrag aufzufüllen. Auch wenn das Kapital dann eines Tages weg sein wird, wurde zumindest in der Zwischenzeit für mindestens zehn Jahre der Stifterwille mit Leben gefüllt und umgesetzt.


Als Mitglied des Verbandes Deutscher Stiftungen wird die DRS ständig informiert über aktuelle Probleme und deren Lösungen. Zuletzt ist auch das Thema Nachfolgeregelung aufgekommen. Hier bietet es sich an, dass – wenn sich zunächst ein Club um einen Nachlass kümmert – man bei der Gründung oder im Testament problemlos die DRS mit der Weiterverwaltung beauftragen kann, falls das Interesse für den verstorbenen Freund durch den unvermeid­lich irgendwann zu erwartenden Tod des Testamentsvollstreckers oder gegebenenfalls mit den Jahren nachlässt. Die DRS ist in Kooperation mit der Rotary Foundation vor gut zehn Jahren gegründet worden vor allem wegen des Wunsches, Gelder nach dem Tod nicht nur in Evanston, sondern auch in Deutschland verwaltet zu wissen. Für viele Rotarier, insbesondere Firmeninhaber,  die ihr Geld in einer bestimmten Region mit örtlichen Mitarbeitern verdient haben, ist darüber hinaus wichtig, dass die eigene Region aus einem Nachlass begünstigt wird. Deswegen gibt es in der Tat schon rund 40 Rotarische Stiftungen in Deutschland, abgesehen von den 700  Fördervereinen, die jedoch ihre Einkünfte aus spendenrechtlichen Gründen zeitnah, das heißt in höchstens zwei Jahren ausgeben beziehungsweise zuwenden müssen.  


EXPERTISE IN DÜSSELDORF
Es ist in Düsseldorf erhebliches Wissen zu den angesprochenen Themen  vorhanden, und Düsseldorf „schonen“ zu wollen ist nicht nötig, schon allein weil alle Kosten des Düsseldorfer Büros aus den eigenen Mitgliedsbeiträge der Rotarier an den RDG, der für die Kosten der DRS aufkommt, bezahlt werden. Die 2014 an alle Clubs verteilte, aber noch verfügbare Broschüre der DRS „Ewiges Rotarisches Engagement“ beantwortet die meisten weiteren Fragen schon. Die Broschüre kann aus dem Internet heruntergeladen oder auf Anfrage von Frau Orf (judith.orf@rdgduessel­dorf.de) zugeschickt werden. Fazit: Clubstiftungen sind eine gute Sache, schon allein weil sie mehr rotarische Projekte ermöglichen zusätzlich zu den Spenden der Rotarier. Sie brauchen aber mehr denn je eine Struktur, die ihre Kosten tragbar macht und die Qualität in der Verwaltung und in der Anlagepolitik garantiert über das Wohlwollen der Ehrenamtlichen hinaus. Diese Struktur bietet die DRS zusammen mit Kontinuität ohne Reduzierung der Clubaufsicht. Es gibt bei der DRS darüber hinaus einen ehrenamtlichen hochkarätigen Anlageausschuss, auf den viele kleine Stiftungen leider verzichten müssen. Die Bündelung vermeidet zudem andere Formalitäten.