NewsRotary Aktuell

Wie frei ist privates Vermögen?

von Florian Grabner | 
 |  Lesezeit: 5 Minuten

Wer Vermögen besitzt, möchte es für die Zukunft erhalten. Wenn sich Regeln ändern, wollen Eigentümer auch danach entscheiden und rechtzeitig handeln können. Wie der Staat als anspruchsvollstes Gegenüber dabei agieren kann

In einem funktionierenden Rechtsstaat erscheint es selbstverständlich, dass Vermögen seinem Eigentümer verlässlich zugeordnet bleibt. Leicht gerät dabei aus dem Blick, worauf diese Verlässlichkeit beruht. Ob ein Grundstück, ein Unternehmen, eine Beteiligung oder ein Guthaben einer bestimmten Person gehört und wer darüber verfügen darf, entscheidet nicht die Macht des Einzelnen, sondern das Recht.

Darin liegt eine der großen Zivilisationsleistungen: Eigentum ist ein Recht, dessen Geltung nicht von der persönlichen Durchsetzungsmacht seines Inhabers abhängt.

Der Staat begegnet privatem Vermögen in einer besonderen Doppelrolle. Privateigentum ist auf eine funktionierende Rechtsordnung angewiesen. Sie bestimmt, wem Rechte zustehen, und ermöglicht ihre Durchsetzung. Zugleich legt der Gesetzgeber die allgemeinen Regeln für Nutzung, Übertragung und Vererbung fest. Dass der Staat die Eigentumsordnung gewährleistet und zugleich ihre Regeln verändern kann, macht ihn nicht zum Gegner privaten Vermögens, wohl aber zu seinem anspruchsvollsten Gegenüber.

Art. 14 des Grundgesetzes fasst dieses Verhältnis mit großer Nüchternheit zusammen: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“

Worin liegt die Freiheit?

Eigentum beantwortet die Frage, wem etwas gehört. Damit ist jedoch noch nicht geklärt, welche Entscheidungen seinem Eigentümer mit diesem Vermögen tatsächlich offenstehen und ob er sie umsetzen kann.

Ob ein Vermögenswert erworben, gehalten, veräußert, übertragen, belastet oder vererbt werden darf, bestimmt das geltende Recht. Doch eine rechtlich erlaubte Entscheidung muss auch praktisch möglich sein. Fällt der Eigentümer etwa wegen einer schweren Erkrankung aus und hat er niemanden wirksam bevollmächtigt, kann zunächst niemand für ihn handeln.

Eine weitere Bankverbindung oder eine andere rechtliche Gestaltung ist erst dann eine wirkliche Alternative, wenn sie auch genutzt werden kann. Muss sie erst eingerichtet oder umgesetzt werden, können sich bis dahin die rechtlichen oder steuerlichen Bedingungen verändert haben.

Ein Depot kann Wertpapiere aus vielen Ländern, Branchen und Währungen enthalten und dennoch bei einer einzigen Bank geführt werden. Muss die Bank den Zugriff etwa aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder einer behördlichen Anordnung beschränken, hilft die internationale Zusammensetzung des Depots nicht: Der Eigentümer bleibt für den Zugang zu seinem Vermögen von dieser einen Bank abhängig. Die Herkunft der Wertpapiere entscheidet auch nicht darüber, welche rechtlichen und steuerlichen Regeln für ihren Eigentümer persönlich gelten. Ein Vermögen kann international angelegt sein, ohne dass sein Eigentümer dadurch international handlungsfähig wird.

Freiheit über Generationen

Bei Familien, die Vermögen über Generationen erhalten wollen, verändert sich die Frage nach Freiheit. Der Zeithorizont reicht über die Person des heutigen Eigentümers hinaus. Damit muss genauer unterschieden werden, welche Freiheit erhalten werden soll.

Erhellend ist deshalb der Blick auf sehr große Familienvermögen. Nicht ihre Größe ist dabei entscheidend, sondern der lange Zeitraum, über den das Vermögen erhalten und geordnet werden soll. Der heutige Eigentümer kann möglichst frei verfügen wollen. Für die Familie kann ebenso wichtig sein, dass wesentliche Entscheidungen über Vermögen und Unternehmen auch nach einem Generationenwechsel möglich bleiben. Auf Generationen angelegte Vermögensordnungen maximieren Verfügungsmacht deshalb nicht notwendig. Sie verteilen sie.

Die Verbindung der Familie Grosvenor mit Londoner Grundbesitz reicht bis 1677 zurück. Die kommerziellen Vermögenswerte werden durch britische Trusts gehalten. Die Trustees sind die rechtlichen Eigentümer; gegenwärtige und künftige Mitglieder der Familie sind Begünstigte. Die Ordnung ist auf Kontinuität von Eigentum, Verwaltung und Führung über Generationen angelegt.

Der einzelne Begünstigte kann über das Vermögen nicht so frei verfügen wie ein Eigentümer, der es unmittelbar selbst hält. Seine unmittelbare Verfügungsmacht ist begrenzt. Zugleich soll die Ordnung des Vermögens über Generationen fortbestehen, ohne bei jedem Generationenwechsel neu geschaffen werden zu müssen.

Diese Frage stellt sich auch bei anderen Vermögen: Welche Entscheidungen sollen dem Eigentümer oder seiner Familie auch künftig möglich bleiben – und von welchen Voraussetzungen hängen sie ab?

Die besondere Rolle des Staates

Wer Vermögen auf Jahrzehnte hinaus ordnet, entscheidet heute für eine Zukunft, deren rechtliche und steuerliche Regeln er nicht festlegen kann. Für den Eigentümer liegt Freiheit über einen solchen Zeitraum deshalb nicht in der Erwartung stabiler Regeln, sondern darin, auch unter veränderten Regeln noch entscheiden zu können. Eine Vermögensordnung kann staatliche Regeln nicht bestimmen. Sie kann aber so angelegt sein, dass wichtige Entscheidungen der Familie auch dann möglich bleiben, wenn sich heutige Voraussetzungen verändern.

Eigentum kann fortbestehen, während der Handlungsspielraum des Eigentümers kleiner wird. Steuern und Abgaben können den finanziellen Spielraum verkleinern, ohne dass sich am Eigentum selbst etwas ändert.

Für die kommenden Jahre sind hohe Investitionen und deutlich steigende Verteidigungsausgaben vorgesehen. Zugleich bleibt die soziale Sicherung ein großer Ausgabenblock. Wie diese Aufgaben dauerhaft finanziert und die damit verbundenen Lasten verteilt werden, bleibt Gegenstand politischer Entscheidungen. Welche Maßnahmen daraus folgen, ist offen.

Wie weit die kollektive Verteilung solcher Lasten reichen kann, zeigt der Lastenausgleich von 1952. Er war eine Antwort auf Kriegs- und Vertreibungsschäden sowie auf Härten der Währungsreform – Bedingungen, die mit der Gegenwart nicht vergleichbar sind. Die Vermögensabgabe war über Jahrzehnte zu entrichten. Die Eigentümer blieben Eigentümer; zugleich stand ihnen über viele Jahre ein Teil ihrer Mittel nicht für andere Zwecke zur Verfügung. Gerade daran wird deutlich: Eigentum und die Möglichkeiten, die es seinem Inhaber eröffnet, sind nicht dasselbe.

Wie frei ein Vermögen ist, zeigt sich nicht daran, ob sein Eigentümer jederzeit allein entscheiden kann. Maßgeblich ist, ob die Entscheidungen, auf die es für ihn und seine Familie ankommt, rechtlich möglich sind und sich praktisch rechtzeitig umsetzen lassen.

Florian Grabner (RC Nürnberg-Fürth)

ist Rechtsanwalt und begleitet seit vielen Jahren Unternehmerfamilien beim Aufbau ihrer Single Family Offices und bei der Strukturierung größerer Privatvermögen. Aus dieserArbeit entwickelte er Global Resilience Architecture, eine eigenständige Systematik für Eigentum, Kontrolle und internationale Handlungsfähigkeit

www.globalresilience.de

Zum Magazin

Der letzte Moment. Was Pomeji über uns verrät.
10 / 2026
Die letzte Kurve? Die Zukunft des deutschen Autos
09 / 2026
Die Wunderfrauen – Wie Deutschland zurück in die Welt fand
08 / 2026
Ohh the Germans! 250 Jahre USA: Eine Beziehungsgeschichte
07 / 2026
Taiwan: Das andere China
06 / 2026
Die grosse Versuchung
05 / 2026
Fäden ziehen
04 / 2026
Im Namen des Volkes
03 / 2026
Die da oben
02 / 2026
Geduld
01 / 2026
Die Kraft des Singens
12 / 2025
Unter die Haut: Tattoos
11 / 2025
Die Rente ist sicher
10 / 2025
Als Gott auszog – Gedanken zur Umwidmung von Kirchen
09 / 2025
Österreich - Erinnerungen an die Zukunft
08 / 2025
Comeback des Sportvereins
07 / 2025
Man muss Menschen mögen
06 / 2025
Alles auf Anfang
05 / 2025
Cool Japan
04 / 2025
Mut zum Bruch: Deutschland nach der Wahl
03 / 2025
Gehasst oder geliebt?
02 / 2025
Wettrüsten im All: Wie Europa abghängt wird
01 / 2025