Die Angst vor dem Volk

Die Qual der Wahl und die Unzufriedenheit mit der Demokratie – das ließe sich ändern. Ein Plädoyer für direkte Demokratie
Haben auch Sie beim Wählen öfters Schwierigkeiten, zu entscheiden, welche Partei ihre Stimme bekommen soll? Mit diesem Problem sind sie nicht allein. Nach Jahrzehnten zunehmender Individualisierung und allmählicher Auflösung vieler traditioneller Milieubindungen ist die Wahrscheinlichkeit beträchtlich gesunken, dass man beispielsweise als bürgerlicher Christ mit einer der Unionsparteien, als Arbeiter mit der SPD oder als Freiberufler mit der FDP ohne Weiteres so weit einverstanden ist, dass man sie ohne Bedenken wählt. Man hat seine eigenen Präferenzen und findet sie immer seltener durch das Programm einer einzelnen Partei im Großen und Ganzen gut bedient. Hinzu kommen die Enttäuschungen, die es bereitet, wenn in einer Koalition die Partei, der man dann doch überwiegend zuneigte, das nicht durchsetzen kann, wofür man sie gewählt hat, weil der Koalitionspartner nicht mitmacht.
Gegen den zunehmenden Verdruss, den das bereitet, gäbe es ein probates Mittel: Man könnte es den Bürgern ermöglichen, nicht nur eine Wahlstimme zu dem politischen Gesamtpaket abzugeben, das die Parteien jeweils anbieten, sondern darüber hinaus auch in einzelnen Sachfragen zu entscheiden.
Wie man es nicht macht
Warum wird dieses einfache Mittel, die Ergänzung unserer repräsentativen Demokratie um Elemente direktdemokratischen Entscheidens, nicht genutzt? Bis vor gut zehn Jahren breitete sich die Überzeugung, dass es gut und wichtig wäre, den Bürgern dieses Mehr an Mitsprache einzuräumen, immer weiter aus. Von den politisch relevanten Parteien nahmen nach und nach alle außer der CDU entsprechende Forderungen in ihre Programme auf.
Seitdem hat sich der Wind aber wieder gedreht. In den USA wurde ein Donald Trump zum Präsidenten gewählt, im Vereinigten Königreich sprachen sich die Bürger in einer Volksabstimmung für den Austritt aus der EU aus, und in Deutschland findet die AfD immer mehr Wählerzuspruch. In Deutschland hat all das ein altes Misstrauen gegen das Volk zu neuem Leben erweckt. Dieses Misstrauen gab es schon bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes. Im Parlamentarischen Rat warnte damals unter Verweis auf Volksabstimmungen, die es in der Weimarer Zeit gegeben hatte, der spätere Bundespräsident Theodor Heuss davor, den Bürgern direktdemokratische Entscheidungsmöglichkeiten einzuräumen. Das laufe auf eine „Prämie für Demagogen“ hinaus. Eine rein repräsentative Demokratie, in der die Bürger darauf beschränkt sind, ihre politischen Repräsentanten zu wählen, hielt er deshalb für besser, und so wurde das Grundgesetz denn auch weitestgehend ausgestaltet. Volksabstimmungen über Sachfragen sind bislang nur für Fälle der Länderneugliederung vorgesehen.

Wo die Bürger tatsächlich auf einen Demagogen hereinfallen, sind die Folgen allerdings viel schlimmer, wenn sie ihn und seine Partei an die Regierung wählen, als wenn sie unter demagogischen Einflüssen in einzelnen Sachfragen Entscheidungen treffen, die besser unterblieben wären. In der Abneigung gegen direkte Demokratie drückte sich in der Frühzeit der Bundesrepublik vor allem ein Entlastungsbedürfnis derer aus, die sie hegten: Die Verantwortung für die verbrecherische Nazi-Herrschaft wurde „dem Volk“ zu- und damit von sich selbst weggeschoben. Dass es dieses Bedürfnis gab, ist nur zu verständlich. Theodor Heuss gehörte zu den Reichstagsabgeordneten, die für das Ermächtigungsgesetz gestimmt hatten, das dem Reichskanzler Adolf Hitler praktisch unbeschränkte Macht jenseits fast aller verfassungsmäßigen Beschränkungen einräumte. Seiner Strategie der Selbstentlastung muss man aber darum nicht auf den Leim gehen.
Die Möglichkeit, dass Dummheit oder Bosheit, Ressentiment und Rücksichtslosigkeit siegen, gibt es in jedem Entscheidungsverfahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass das geschieht, ist aber viel geringer, wenn die Bürger in vernünftig ausgestalteten direktdemokratischen Verfahren über einzelne Sachfragen entscheiden dürfen, als wenn sie darauf beschränkt sind, alle paar Jahre einmal eine Wahlstimme abzugeben. Wie wichtig eine vernünftige Verfahrensgestaltung ist, sieht man an der Brexit-Entscheidung, die ein Beispiel dafür abgibt, wie direktdemokratische Entscheidungen nicht organisiert sein sollten: Die Initiative für die Abstimmung über den Verbleib in der EU ging nicht von den Bürgern aus, sondern von einer Regierung, die sich aufgrund eines windigen politischen Kalküls davon Vorteile versprach. Es gab keine Vorkehrungen für eine ausgewogene Information der Bürger. Sogar von offizieller Seite konnten folgenlos Falschinformationen verbreitet werden. Und die Bürger konnten nicht einmal wissen, zwischen welchen Optionen sie überhaupt auszuwählen hatten. Denn für die Gestaltung der Beziehungen zur EU im Falle eines Austritts war den Bürgern kein Konzept vorgelegt worden. Wie also die Alternative zur EU-Mitgliedschaft aussehen würde – ob an ihre Stelle zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum, ein Freihandelsabkommen mit der EU oder ein wirtschaftlich gänzlich unverbundenes Verhältnis zu ihr treten sollte –, konnten die Abstimmenden gar nicht wissen. Unter solchen Bedingungen sind verantwortungsvolle Entscheidungen nicht nur unwahrscheinlich, sondern kaum möglich.
Die Schweiz als Vorbild
Sollte man aber Entscheidungen von solcher Tragweite und so schwer überblickbaren Konsequenzen nicht doch besser Politikern überlassen, die sich besser auskennen als Hinz und Kunz? Wer so argumentiert, müsste konsequenterweise annehmen, dass Hinz und Kunz auch mit dem Wählen überfordert sind und man ihnen daher auch diese Möglichkeit entziehen sollte. Was man mit der Wahlstimme für eine bestimmte Partei, einen bestimmten Kandidaten oder eine bestimmte Kandidatin ausrichtet und womöglich anrichtet, ist keinen Deut leichter vorherzusehen als die Kon-sequenzen einer bestimmten Entscheidung in einer einzelnen, sei es auch noch so wichtigen Sachfrage. Das Gegenteil trifft zu. Zudem ist die Motivation, sich sachkundig zu machen, viel größer, wenn es um die Entscheidung in einer Sachfrage geht, als wenn man sich zwischen konkurrierenden Parteien oder Politikern entscheiden muss. Dementsprechend hat sich beispielsweise gezeigt, dass in Ländern, in denen Entscheidungen über die Entwicklung der Europäischen Verträge einer Volksabstimmung unterlagen, die Bürger deutlich besser über europäische Angelegenheiten informiert waren als dort, wo sie solche Entscheidungen ihren politischen Repräsentanten überlassen mussten.
Wo Bürger direktdemokratisch entscheiden können, achten die Regierenden besser auf deren Wünsche und Bedürfnisse
Wo die Bürger direktdemokratisch entscheiden können, achten die Regierenden auch besser auf deren Wünsche und Bedürfnisse. Die Politik wird, wie die Politikwissenschaft es ausdrückt, responsiver. Das wirkt dem Verlust von Vertrauen in die Institutionen der repräsentativen Demokratie entgegen, die wir ja in jedem Fall weiterhin brauchen. Dieser Vertrauensverlust hat bei uns inzwischen besorgniserregende Ausmaße angenommen: Großes oder ziemlich großes Vertrauen in den Bundestag und die Bundesregierung haben nur noch 36 beziehungsweise 28 Prozent der Bürger. In der Schweiz mit ihren starken direktdemokratischen Institu-tionen liegen diese Werte deutlich höher.
Gertrude Lübbe-Wolff: Der ehrliche Deutsche
Über Problemverleugnung, Moralismus und Regelungsillusionen in Sachen Korruption. Klostermann 2025, 344 Seiten, 29,80 Euro
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Vergleiche mit der Schweiz und den Erfolgen des dortigen politischen Systems werden gern mit Verweis darauf zurückgewiesen, dass die dortigen Erfahrungen auf ein großes Land wie Deutschland nicht übertragbar seien. Direkte Demokratie funktioniere eben nur im Kleinen. Das ist ein altes Argument, das seine Berechtigung aber längst verloren hat. Selbstverständlich kann man direkte Demokratie in einem Gemeinwesen mit Millionen Einwohnern nicht als Versammlungsdemokratie der Bürger auf dem Marktplatz organisieren, wie sie noch heute in zwei kleinen Schweizer Kantonen, Appenzell-Innerrhoden und Glarus, praktiziert wird. Volksabstimmungen mit anderen Methoden – an der Urne oder brieflich – sind aber ebenso unproblematisch möglich wie Wahlen.
Nirgendwo in Europa ist die Demokratie weniger gefährdet als in der Schweiz. Das liegt daran, dass in einem Land mit ausgebauter und sinnvoll ausgestalteter direkter Demokratie kein Möchtegernautokrat und keine populistische Partei den Bürgern einreden kann, ihre Demokratie sei im Grunde gar keine, denn sie würden von volksfernen, korrumpierten Herrschenden regiert. In einem solchen Land wissen die Bürger nämlich, dass sie selbst am längeren Hebel sitzen. So sollte es auch bei uns sein.
Gertrude Lübbe-Wolff
ist emeritierte Professorin für Öffentliches Recht der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Anfang 2023 erschien ihr Buch „Demophobie: Muss man die direkte Demokratie fürchten?“ bei Klostermann.
Foto: Patrick Pollmeier




















