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Stellungnahme

Ethikrat gibt Empfehlung zum Einsatz von KI ab

Stellungnahme - Ethikrat gibt Empfehlung zum Einsatz von KI ab
Der Deutsche Ethikrat wirft in einer umfassenden Stellungnahme einen differenzierten Blick auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dokument hier anklicken: Mensch und Maschine — Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz © Deutscher Ethikrat

In einer Stellungnahme fordert der Deutsche Ethikrat klare Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Er sieht für die Gesellschaft sowohl Chancen als auch Risiken.

Florian Quanz22.03.2023

„KI darf den Menschen nicht ersetzen“, war eine zentrale Botschaft von Alena Buyx vom Deutschen Ethikrat bei der Vorstellung der Stellungnahme „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“. 287 Seiten umfasst die Veröffentlichung, die sich in drei Teile gliedert. Im ersten Teil geht es um die technischen, methodischen und philosophischen Grundlagen des Themas. Im zweiten Teil werden die zuvor angestellten Überlegungen anhand von ethischen Analysen in vier ausgewählten Anwendungsfeldern exemplarisch konkretisiert: der Medizin, der schulischen Bildung, der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung sowie der öffentlichen Verwaltung. Im dritten Teil werden zehn in allen Anwendungsbereichen relevante Querschnittsthemen entfaltet, welche jeweils auch übergreifende Empfehlungen enthalten. Eine Arbeitsgruppe hatte die Stellungnahme zwei Jahre lang ausgearbeitet, nachdem der Deutsche Bundestag im Oktober 2020 um eine Stellungnahme zu dieser Thematik gebeten hatte.

Die übergeordnete Leitfrage der nun vorliegenden Stellungnahme in der Einleitung unter Punkt Eins lautet: „Werden menschliche Autorschaft und Handlungsmöglichkeiten durch den Einsatz von KI erweitert oder vermindert?“ Weiter heißt es: „Die Beurteilung von KI muss immer kontext-, anwendungs- und personenspezifisch erfolgen. Das Delegieren von Tätigkeiten kann für verschiedene Akteure und Betroffene ganz unterschiedliche Auswirkungen haben.“ Aufgrund einer sehr differenzierten Betrachtung ergibt sich weder ein ablehnendes noch ein widerspruchslos bejahendes Fazit.

Im Bereich der Medizin etwa warnt der Ethikrat vor Kompetenzverlusten in der Ärzteschaft, wenn diese sich zu sehr auf KI verlasse. Gleichzeitig solle aber nicht auf deren Einsatz verzichtet werden, sondern bei der Entwicklung auf Qualitätssicherung geachtet werden. Einen vollständigen Ersatz medizinischer Fachkräfte lehnt der Ethikrat ab.

Beim Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung müssten weiterhin die Einsichts- und Einspruchsrechte von Betroffenen berücksichtigt werden. Es dürfe kein rechtsfreier Raum entstehen.

Große Risiken sieht der Rat beim Einsatz von KI im schulischen Unterricht, denn eine notwendige Analyse von Audio- und Videoüberwachung erscheint dem Rat bei der derzeit verfügbaren Technologie als nicht umsetzbar. Zudem müsse die Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften jederzeit gewährleistet sein. 

Die ganze Stellungnahme des Ethikrates lesen Sie HIER. Einfach anklicken.

  • In der April-Ausgabe des Rotary Magazins widmen wir uns ausführlich im Titelthema der KI.

Informationen zum Deutschen Ethikrat:

Der Deutsche Ethikrat beschäftigt sich mit den großen Fragen des Lebens. Er bearbeitet ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Seine gesetzliche Aufgabe ist es, mit seinen Stellungnahmen und Empfehlungen Gesellschaft und Politik Orientierung zu geben.

Die erarbeiteten umfangreichen Stellungnahmen, unter anderem zu weiteren Themen wie anonyme Kindesabgabe, Intersexualität, Gendiagnostik oder Patientenwohl, sind rechtlich nicht bindend. Große Bekanntheit erlangte der Ethikrat in der Coronapandemie als Mitglieder wie Alena Buyx oder Volker Lipp medial sehr präsent waren und sich zu staatlichen Einschränkungen und deren Verhältnismäßigkeiten äußerten. Die derzeit 24 Mitglieder werden von der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten des Deutschen Bundestages ernannt. Sie dürfen kein Mitglied des Bundestages, eines Landtages oder einer Regierung auf Bundes- oder Landesebene sein.