Buch des Monats
Kaschiert, blockiert und intrigiert
Die Studie von Manfred Görtemaker und Christoph Safferling (RC Frankfurt/M.-Römer) über die NS-Verstrickung des Justizministeriums hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck.
Die Untersuchung der Verstrickung von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes in die NS-Zeit machte den Anfang. Inzwischen erinnern zahlreiche staatsfinanzierte Studien an eine Selbstverständlichkeit: Die „Stunde null“ gab es so wenig wie den völligen „Neubeginn“. Gesellschaften vergehen nicht, Menschen leben weiter, Beamte verteidigen ihre Stellungen und Privilegien.
Mit der Kapitulation 1945 sollten Nationalsozialismus und Militarismus im Kern vernichtet werden. Dieses Ziel hätte nur dann erreicht werden können, wenn dauerhaft alle NS-Belasteten von der Neuordnung ausgeschlossen worden wären. Trotz der Nürnberger Prozesse, Internierungen und „Entnazifizierung“ waren die Besatzungsmächte auf die Mitwirkung Deutscher angewiesen. Seit 1949 ging es um den Aufbau neuer Staatlichkeit. Der konnte nur gelingen, wenn man auf „erfahrene“ Kräfte aus belasteten Zeiten zurückgriff.
Die Mehrheit der Deutschen empfand es bis in die 60er Jahre hinein als unproblematisch, wenn ehemalige Beamte wieder in Positionen einrückten, auf die sie zudem Anspruch zu haben glaubten. Mit den großen NS-Prozessen und den Verjährungsdebatten wandelte sich das Meinungsklima, vollends mit der Ausstrahlung des Fernsehfilms „Holocaust“. Der Wandel schlug sich in der Rede nieder, die Richard von Weizsäcker als Bundespräsident 40 Jahre nach Kriegsende hielt. War es bis dahin nicht selten riskant gewesen, Vorgesetzte oder akademische Lehrer nach ihre Vergangenheit zu befragen, entschlossen sich nach der Studie über das Auswärtige Amt auch andere Behörden, die Vorgeschichte ihrer Institutionen zu erforschen.
„Kalte Amnestierung“
Die „Akte Rosenburg“ – benannt nach dem Bonner Sitz des Bundesjustizministers bis zu Beginn der 70er Jahre – beleuchtet Belastungen führender Mitarbeiter dieses Ministeriums. Es geht aber nicht nur um Karrieren, sondern auch um Beleuchtung des Handelns und Verhaltens führender Beamten. Zwar zeigt sich, dass an der Spitze der Ministerialverwaltung zunächst Unbelastete wie Thomas Dehler und rassisch Verfolgte standen; sie fühlten sich aber gezwungen, erfahrene Fachkräfte zu gewinnen, mochten sie auch durch ihre Funktionen belastet sein.
Manche konnten zunächst Schuld und Verantwortung kaschieren, stellten dann weitere Belastete ein und prägten bald auch die Versuche des Gesetzgebers, NS-Unrecht wiedergutzumachen oder NS-Juristen zur Verantwortung zu ziehen. Das Gründungspersonal richtete sich also ein, stellte Weichen, blockierte, warnte ehemalige Kollegen und bestimmte nicht nur die großen Linien, sondern baute im Zuge der Personalrekrutierung ein Netzwerk auf. Besonders bemerkenswert sind Fallstudien, die belegen, dass über die rückwärtsgewandten Vorstellungen leitender Beamter Elemente der NS-Weltanschauung in anstehende Gesetzgebungsvorhaben überführt wurden. Eines der dunkelsten Kapitel war die „kalte Amnestierung“ vieler Mittäter Ende der 6oer Jahre.
So bleibt ein zwiespältiger Eindruck: Bei allen Defiziten, die erschrecken, ist unbestreitbar, dass die Bundesrepublik gerade wegen der Übernahme ihrer Verantwortung für die NS-Verbrechen in den Kreis der zivilisierten Nationen zurückkehren konnte. Dies war nicht zuletzt eine Leistung von Regimegegnern, die es auch unter Juristen gab. Sie bleiben in der Darstellung leider weitgehend ausgeblendet. Das gilt es nachzuholen, denn auch Juristen hatten Handlungsspielräume und wirkten so vorbildlich.
Mehr über Bücher unter: www.rotary.de/kultur/exlibris
Weitere Artikel des Autors
9/2017
Entlarvung eines Selbstbetrugs
3/2017
Richtig erinnern, aber wie?
7/2016
Wider den Zeitgeist
2/2016
Einladung zur Verunsicherung
7/2015
Selbstinszenierung einer Diktatur
3/2015
Gestalter einer revolutionären Zeit
7/2014
Ein Kapitel für sich
1/2013
Geschichte(n) eines Hauptstadtclubs
7/2012
Schauplätze einer Erfolgsgeschichte
7/2011
Flucht und Freizügigkeit
Mehr zum Autor