Spionageaffären und Geschichte
Das Gewissen
In Deutschland, spottete Carl von Ossietzky einst, gelte der als gefährlicher, der auf den Schmutz hinweise, als der, der ihn gemacht habe. Erst kürzlich bezeichnete der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen den amerikanischen Whistleblower Edward Snowden bei einer Podiumsdiskussion in Berlin als „Verräter“.
Kein Wunder also, dass Enthüllungen immer aus dem Ausland zu kommen scheinen, selbst wenn sie – wie im Fall der von Snowden enthüllten massenhaften Telefonüberwachung durch die NSA – deutsche Bürger und sogar die Bundeskanzlerin betreffen. Dabei hatte Snowden einen deutschen Vorgänger. Die Parallelen zur Gegenwart sind frappierend, auch wenn die Ereignisse ein halbes Jahrhundert zurückliegen.
Die Geschichte des ersten deutschen Whistleblowers liest sich wie ein Krimi. Als Werner Pätsch am 19. September 1963 um 17 Uhr sein Büro im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz verließ, ahnte er, dass er bereits von seinen eigenen Kollegen beschattet wurde. Und damit beginnt die außergewöhnliche Geschichte eines normalen Staatsdieners, der sich entschloss, das Richtige zu tun, weil er das Falsche nicht länger mitmachen wollte. Außergewöhnlich ist diese Geschichte, weil sie in Deutschland spielt, wenige Jahre nach dem Krieg, und weil sie zeigt: Nicht nur Amerika hat Whistleblower wie Edward Snowden. Sie beweist, dass auch deutsche Staatsdiener ein Gewissen haben können und Amtsgeheimnisse nicht als gottgegeben hinnehmen müssen, wenn sie der Verfassung zuwiderlaufen.
Seit 1956 hatte Pätsch als Fallführer in der Gruppe Beschaffung der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung IV des Bundesverfassungsschutzes gearbeitet. Was er dort sah, machte den gelernten Anwaltsgehilfen bald stutzig. Die Staatsschützer benutzten hektographierte Vordrucke ohne Absender, um bei den alliierten Geheimdiensten Lauschangriffe auf deutsche Bürger in Auftrag zu geben. Die Prozedur war so geheim, dass selbst die Blankoformulare im Panzerschrank aufbewahrt wurden.
Als Pätsch sich bei seinem Referatsleiter erkundigte, ob solche Aktionen überhaupt legal seien, wand sich der Vorgesetzte: „Ja, eigentlich dürfen wir das nicht.“ Sein Rat: Klappe halten, auch den Kollegen gegenüber, und ja kein Vermerk in die Akten, „denn das ist so ziemlich das Geheimste, war wir haben“. Damit hätte Werner Pätsch, dieser 36jährige kleine Angestellte im Bundesverfassungsschutz, die Sache auf sich beruhen lassen können. Tat er aber nicht. Denn Werner Pätsch hatte ein Gewissen.
In seinem Versteck gab er dem NDR-Fernsehmagazin „Panorama“ ein Interview, in dem er die Motive für seinen Schritt erläuterte: „Ich bin seit Jahren an der Post- und Telefon-Überwachung von Personen beteiligt, und ich bin durch gewisse Vorkommnisse in der letzten Zeit immer mehr in Gewissenskonflikte darüber geraten, ob meine Tätigkeit mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung steht.“
Pätsch’ Enthüllungen lösten ein vergleichbares Beben in der Bundesrepublik aus wie die NSA-Affäre heute. Auch die vorgetäuschte oder tatsächliche Ahnungslosigkeit der verantwortlichen Regierungsmitglieder aus dem Jahre 1963 ähnelt den Beteuerungen der Verantwortlichen von heute. Während im Jahr 2013 Innenminister Hans-Peter Friedrich die ersten Enthüllungen von Edward Snowden bald mit der lapidaren Bemerkung wegwischte, alle Verdächtigungen seien ausgeräumt, versicherte sein Amtsvorgänger Hermann Höcherl (CSU) dem Parlament vor fünfzig Jahren treuherzig, es gebe selbstverständlich keine Telefon- und Postkontrolle auf deutschem Boden. Auf die Nachfrage, ob der Verfassungsschutz durch den illegalen Abhörpakt mit den Amerikanern gegen die Verfassung verstoßen habe, erklärte Höcherl (CSU) leutselig, seine Beamten könnten schließlich „nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“
Tatsächlich stand das Grundgesetz damals nicht auf dem Lehrplan der angehenden Verfassungsschützer, die sich mit Telefon- und Postkontrolle beschäftigen sollten. Laut Artikel 10 der bundesdeutschen Verfassung, die eben jene Kölner Behörde zu schützen hatte, war das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. „Damals wusste ich nicht, dass es überhaupt so etwas gibt“, bekannte Pätsch nach seiner Flucht in der Öffentlichkeit.
Das „Panorama“-Interview wurde übrigens nie gesendet. Die Bundesanwaltschaft drohte dem NDR mit juristischen Konsequenzen und leitete umgehend ein Verfahren wegen Landesverrats und des Verrats von Staatsgeheimnissen gegen Pätsch ein. Kurze Zeit später stellte sich Pätsch der Bundesanwaltschaft.
Die fünfzig Jahre alten Akten zur Telefonaffäre liegen längst im Bundesarchiv. Einen Antrag der Süddeutschen Zeitung auf Akteneinsicht bearbeiteten die Kölner Verfassungshüter neun Monate lang nicht und beschieden ihn dann abschlägig. Der Geheimschutz der Akten wurde auf 60 Jahre verlängert. Auch die Vernehmungsprotokolle der Bundesanwaltschaft im Fall Pätsch sollen weiter geheim bleiben – auf Betreiben des Verfassungsschutzes, wie die Karlsruher Anklagebehörde mitteilte.
Da gibt es bis jetzt nur Werner Pätsch – kein Verräter, sondern ein Verfassungspatriot. Am 8. November 1965 wurde er wegen vorsätzlicher Verletzung der Amtsverschwiegenheit zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – eine Schlappe für die Bundesanwaltschaft, die ein Jahr Gefängnis gefordert hatte. Nach seinem Prozess wurde Pätsch zum Privatmann und arbeitete als Programmierer für ein großes Unternehmen im Rheinland. Mit seinem Gewissen ist Pätsch im Reinen: „Ich wollte kein Komplize beim Brechen der Verfassung sein“. Hat er es jemals bereut, dafür seine berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt zu haben? „Nein, ich würde es wieder tun“.
Kein Wunder also, dass Enthüllungen immer aus dem Ausland zu kommen scheinen, selbst wenn sie – wie im Fall der von Snowden enthüllten massenhaften Telefonüberwachung durch die NSA – deutsche Bürger und sogar die Bundeskanzlerin betreffen. Dabei hatte Snowden einen deutschen Vorgänger. Die Parallelen zur Gegenwart sind frappierend, auch wenn die Ereignisse ein halbes Jahrhundert zurückliegen.
Die Geschichte des ersten deutschen Whistleblowers liest sich wie ein Krimi. Als Werner Pätsch am 19. September 1963 um 17 Uhr sein Büro im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz verließ, ahnte er, dass er bereits von seinen eigenen Kollegen beschattet wurde. Und damit beginnt die außergewöhnliche Geschichte eines normalen Staatsdieners, der sich entschloss, das Richtige zu tun, weil er das Falsche nicht länger mitmachen wollte. Außergewöhnlich ist diese Geschichte, weil sie in Deutschland spielt, wenige Jahre nach dem Krieg, und weil sie zeigt: Nicht nur Amerika hat Whistleblower wie Edward Snowden. Sie beweist, dass auch deutsche Staatsdiener ein Gewissen haben können und Amtsgeheimnisse nicht als gottgegeben hinnehmen müssen, wenn sie der Verfassung zuwiderlaufen.
Auftakt zu einem Krimi
Der 36jährige Geheimdienstler fuhr zu seiner Privatwohnung, packte einen kleinen Koffer und legte sich schlafen. Er wusste, dass die nächsten 24 Stunden sein Leben für immer verändern würden, aber er hatte ein gutes Gewissen. Pätsch wusste, dass sein plötzliches Verschwinden den Geheimdienst in Alarmbereitschaft versetzen würde. Um seine Verfolger zu verwirren, reiste er von Koblenz aus über Frankfurt und Kassel nach Hannover. Dort traf er sich mit dem Anwalt Josef Augstein, dem er sich Monate zuvor bereits anvertraut hatte. Der ältere Bruder des Spiegel-Herausgebers Rudolf Augstein versteckte Pätsch in einer Pension am Maschsee und versorgte Spiegel, Zeit und Stern mit Informationen über die skandalösen Verhältnisse beim Verfassungsschutz, die Pätsch enthüllte.Seit 1956 hatte Pätsch als Fallführer in der Gruppe Beschaffung der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung IV des Bundesverfassungsschutzes gearbeitet. Was er dort sah, machte den gelernten Anwaltsgehilfen bald stutzig. Die Staatsschützer benutzten hektographierte Vordrucke ohne Absender, um bei den alliierten Geheimdiensten Lauschangriffe auf deutsche Bürger in Auftrag zu geben. Die Prozedur war so geheim, dass selbst die Blankoformulare im Panzerschrank aufbewahrt wurden.
Als Pätsch sich bei seinem Referatsleiter erkundigte, ob solche Aktionen überhaupt legal seien, wand sich der Vorgesetzte: „Ja, eigentlich dürfen wir das nicht.“ Sein Rat: Klappe halten, auch den Kollegen gegenüber, und ja kein Vermerk in die Akten, „denn das ist so ziemlich das Geheimste, war wir haben“. Damit hätte Werner Pätsch, dieser 36jährige kleine Angestellte im Bundesverfassungsschutz, die Sache auf sich beruhen lassen können. Tat er aber nicht. Denn Werner Pätsch hatte ein Gewissen.
In seinem Versteck gab er dem NDR-Fernsehmagazin „Panorama“ ein Interview, in dem er die Motive für seinen Schritt erläuterte: „Ich bin seit Jahren an der Post- und Telefon-Überwachung von Personen beteiligt, und ich bin durch gewisse Vorkommnisse in der letzten Zeit immer mehr in Gewissenskonflikte darüber geraten, ob meine Tätigkeit mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung steht.“
Ähnlichkeiten zur Gegenwart
An seinem Kölner Arbeitsplatz hatte Pätsch immer wieder mit „secret“ gestempelte Abhörprotokolle und Kopien abgefangener Briefe deutscher Bürger gesehen, die der Verfassungsschutz bei den Kollegen der CIA und des britischen Geheimdienstes in Auftrag gegeben hatte. Die Herkunft der illegal beschafften Informationen wurde dabei in den Akten mit dem Vermerk „Aus absolut sicherer Quelle“ verschleiert. „Da ist es vorgekommen“, berichtete Pätsch den Fernsehjournalisten, „dass ein juristisch geschulter Kollege gesagt hat: ‚Was wir machen, das ist ja Diebstahl und Nötigung.‘“ Schließlich kam der Punkt, an dem Pätsch die Tätigkeit für den Verfassungsschutz nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren konnte: „Man gerät in Gefahr, dass man seinen Charakter verschlechtert“.Pätsch’ Enthüllungen lösten ein vergleichbares Beben in der Bundesrepublik aus wie die NSA-Affäre heute. Auch die vorgetäuschte oder tatsächliche Ahnungslosigkeit der verantwortlichen Regierungsmitglieder aus dem Jahre 1963 ähnelt den Beteuerungen der Verantwortlichen von heute. Während im Jahr 2013 Innenminister Hans-Peter Friedrich die ersten Enthüllungen von Edward Snowden bald mit der lapidaren Bemerkung wegwischte, alle Verdächtigungen seien ausgeräumt, versicherte sein Amtsvorgänger Hermann Höcherl (CSU) dem Parlament vor fünfzig Jahren treuherzig, es gebe selbstverständlich keine Telefon- und Postkontrolle auf deutschem Boden. Auf die Nachfrage, ob der Verfassungsschutz durch den illegalen Abhörpakt mit den Amerikanern gegen die Verfassung verstoßen habe, erklärte Höcherl (CSU) leutselig, seine Beamten könnten schließlich „nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“
Tatsächlich stand das Grundgesetz damals nicht auf dem Lehrplan der angehenden Verfassungsschützer, die sich mit Telefon- und Postkontrolle beschäftigen sollten. Laut Artikel 10 der bundesdeutschen Verfassung, die eben jene Kölner Behörde zu schützen hatte, war das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. „Damals wusste ich nicht, dass es überhaupt so etwas gibt“, bekannte Pätsch nach seiner Flucht in der Öffentlichkeit.
Das „Panorama“-Interview wurde übrigens nie gesendet. Die Bundesanwaltschaft drohte dem NDR mit juristischen Konsequenzen und leitete umgehend ein Verfahren wegen Landesverrats und des Verrats von Staatsgeheimnissen gegen Pätsch ein. Kurze Zeit später stellte sich Pätsch der Bundesanwaltschaft.
Die fünfzig Jahre alten Akten zur Telefonaffäre liegen längst im Bundesarchiv. Einen Antrag der Süddeutschen Zeitung auf Akteneinsicht bearbeiteten die Kölner Verfassungshüter neun Monate lang nicht und beschieden ihn dann abschlägig. Der Geheimschutz der Akten wurde auf 60 Jahre verlängert. Auch die Vernehmungsprotokolle der Bundesanwaltschaft im Fall Pätsch sollen weiter geheim bleiben – auf Betreiben des Verfassungsschutzes, wie die Karlsruher Anklagebehörde mitteilte.
Verfassungspatriot
Hat sich wirklich nichts geändert, seit der kleine Sachbearbeiter Werner Pätsch den illegalen Lauschangriff von alliierten und deutschen Geheimdiensten publik machte? Die Angst des Staates vor Dienern mit Gewissen muss nach wie vor groß sein. Aber sie scheint unbegründet. Ein US-Bürger hat mit seinen Enthüllungen über die Spähprogramme der Amerikaner und Briten den größten Datenskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte enthüllt. Doch ein deutscher Edward Snowden ist nicht in Sicht.Da gibt es bis jetzt nur Werner Pätsch – kein Verräter, sondern ein Verfassungspatriot. Am 8. November 1965 wurde er wegen vorsätzlicher Verletzung der Amtsverschwiegenheit zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – eine Schlappe für die Bundesanwaltschaft, die ein Jahr Gefängnis gefordert hatte. Nach seinem Prozess wurde Pätsch zum Privatmann und arbeitete als Programmierer für ein großes Unternehmen im Rheinland. Mit seinem Gewissen ist Pätsch im Reinen: „Ich wollte kein Komplize beim Brechen der Verfassung sein“. Hat er es jemals bereut, dafür seine berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt zu haben? „Nein, ich würde es wieder tun“.
Dr. Malte Herwig ist Reporter und Autor. Zuletzt erschien „Die Frau, die Nein sagt. Rebellin, Muse, Malerin - Françoise Gilot über ihr Leben mit und ohne Picasso “ (Ankerherz Verlag 2015). Für das Rotary Magazin befragt er regelmäßig Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft. malteherwig.com
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