Was man wissen sollte
Fakten zum Datenschutz
Zur Geschichte der Datenschutzgesetzgebung
Seit 1983 in Deutschland ein Grundrecht
Der Datenschutz ist in Deutschland seit den 1970-er Jahren gesetzlich geregelt, in Österreich durch ein Bundesgesetz seit dem Jahr 2000. Erst der Ausbau der elektronischen Datenverarbeitung weckte das Bewusstsein dafür, dass der Umgang mit Daten gesetzlich geregelt werden müsse. Das führte 1970 zu einem ersten Landesgesetz in Hessen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgte 1977. Ein Meilenstein der Entwicklung folgte 1983, als das Bundesverfassungsgericht im Rechtsstreit um die Volkszählung das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ als ein Grundrecht jedes Bürgers verkündete. 1995 wurde auf EU-Ebene eine europäische Datenrichtlinie erlassen, deren Bestimmungen in der Folge in die nationalen Gesetze eingearbeitet wurden, in Deutschland 2001.
Die entscheidende Schutzbestimmung des BDSG ist der Paragraf 5: „Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.“
Umgang mit Daten im E-Mail-Verkehr
E-Mails unterliegen nicht dem Postgeheimnis, deswegen sollten folgende Empfehlungen beachtet werden:
- Aussagefähige Betreffzeile
- Bei mehreren Empfängern: eigene Adresse in das „An“-Feld, alle anderen in „bcc“, im Text aber die Gruppe der Adressaten nennen.
- Vollständige Kontaktdaten des Versenders angeben.
- Keine großen oder offenen Dokumente als Anhang versenden, sondern pdf.
- E-Mails mit vertraulichem Inhalt verschlüsselt schicken.
Prinzipien des Datenschutzes
Die Erhebung und Nutzung von Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn es gibt eine gesetzliche Grundlage bzw. es liegt die Erlaubnis des Betroffenen vor (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Weitere Stichworte für einen möglichst restriktiven Umgang mit Daten sind:
- Datensparsamkeit und –vermeidung
- Erforderlichkeit
- Zweckbindung
- Direkterhebung
- Transparenz

Matthias Schütt ist selbständiger Journalist und Lektor. Von 1994 bis 2008 war er Mitglied der Redaktion des Rotary Magazins, die letzten sieben Jahre als verantwortlicher Redakteur. Seither ist er rotarischer Korrespondent des Rotary Magazins und seit 2006 außerdem Distriktberichterstatter für den Distrikt 1940.
Weitere Artikel des Autors
2/2023
Tandem-Radtour mit Musik
2/2023
Ein Kinoabend gegen Einsamkeit
2/2023
Telemedizin als Problemlöser
1/2023
Heimatlicher Pflanzenschutz
1/2023
Pflanzlicher Heimatschutz
1/2023
Ein 120-Kilometer-Spaziergang
12/2022
Jeder ist ein Gewinner
12/2022
Rotary ist der beste Partner
12/2022
Selbstvertrauen und Selbstverteidigung
Juckpulver für Zeitungsleser
Mehr zum Autor