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Was man wissen sollte

Fakten zum Datenschutz

Zur Geschichte der Datenschutzgesetzgebung

Matthias Schütt16.04.2015

Seit 1983 in Deutschland ein Grundrecht

Der Datenschutz ist in Deutschland seit den 1970-er Jahren gesetzlich geregelt, in Österreich durch ein Bundesgesetz seit dem Jahr 2000. Erst der Ausbau der elektronischen Datenverarbeitung weckte das Bewusstsein dafür, dass der Umgang mit Daten gesetzlich geregelt werden müsse. Das führte 1970 zu einem ersten Landesgesetz in Hessen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgte 1977. Ein Meilenstein der Entwicklung folgte 1983, als das Bundesverfassungsgericht im Rechtsstreit um die Volkszählung das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ als ein Grundrecht jedes Bürgers verkündete. 1995 wurde auf EU-Ebene eine europäische Datenrichtlinie erlassen, deren Bestimmungen in der Folge in die nationalen Gesetze eingearbeitet wurden, in Deutschland 2001.

Die entscheidende Schutzbestimmung des BDSG ist der Paragraf 5: „Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.“

Umgang mit Daten im E-Mail-Verkehr

E-Mails unterliegen nicht dem Postgeheimnis, deswegen sollten folgende Empfehlungen beachtet werden:

  • Aussagefähige Betreffzeile
  • Bei mehreren Empfängern: eigene Adresse in das „An“-Feld, alle anderen in „bcc“, im Text aber die Gruppe der Adressaten nennen.
  • Vollständige Kontaktdaten des Versenders angeben.
  • Keine großen oder offenen Dokumente als Anhang versenden, sondern pdf.
  • E-Mails mit vertraulichem Inhalt verschlüsselt schicken.

Prinzipien des Datenschutzes

Die Erhebung und Nutzung von Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn es gibt eine gesetzliche Grundlage bzw. es liegt die Erlaubnis des Betroffenen vor (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Weitere Stichworte für einen möglichst restriktiven Umgang mit Daten sind:

  • Datensparsamkeit und –vermeidung
  • Erforderlichkeit
  • Zweckbindung
  • Direkterhebung
  • Transparenz
Matthias Schütt

Matthias Schütt ist selbständiger Journalist und Lektor. Von 1994 bis 2008 war er Mitglied der Redaktion des Rotary Magazins, die letzten sieben Jahre als verantwortlicher Redakteur. Seither ist er rotarischer Korrespondent des Rotary Magazins und seit 2006 außerdem Distriktberichterstatter für den Distrikt 1940.